Streitentscheid
Abzulehnende Ansicht(en) + Argumente
Zu folgende Ansicht + Argument
Streitentscheid: mit “aufgespartem” Argument letzte These stützen
Streit offenlassen, wenn alle Ansichten zum gleichen Ergebnis kommen.
Immer vorüberlegen, ob die Theorien zum selben Ergebnis kommen und ggf. z.B. alle Vorsatztheorien gemeinsam begründet (!) abzulehnen sind.
Formulierungen Streitdarstellung
Argumente selbst kreieren möglich
“Zum einen könnte man vertreten …”, “Dabei würde allerdings verkannt, dass…”
“Der letztgenannten Ansicht ist daher zu folgen”, “Argumentation der Theorie x überzeugt”
Immer auf SV beziehen
Konjunktiv! Nur Ergebnis im Indikativ
Hilfreich: Zunächst in eigenen Worten beschreiben, was problematisch im SV
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
§§ 33, 35 = Ausprägungen des Gedankens der UnV
Allerdings kein allgemeiner Entschuldigungsgrund!
Ausnahme bei Fahrlässigkeits- u. Unterlassungsdelikten: UnV als Korrektiv + eigenständiger Entschuldigungsgrund anerkannt!
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