Legaldefinition von Schule nach §6, Abs. 1 SchulG NRW
Schulen [...] sind Bildungsstätten, die unabhängig vom Wechsel der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler nach Lehrplänen Unterricht in mehreren Fächern erteilen.“
Welche Merkmale einer Schule fehlen in der Legaldefinition?
Vollzeit-Schulpflicht
Schule als System
Schule als staatliche Einrichtung
Uns bekannte & wichtige Aspekte wie die Schulpflicht, Schule als System mit differenzierten Schul- formen, Abschlüssen & Berechtigungen sowie als staatliche Einrichtung/Behörde fehlen hier aber.
Nenne die fünf Genehmigungskriterien für Ersatzschulen nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz
Ersatzschulen dürfen hinter öffentlichen Schulen nicht zurückstehen
bei Lehrzielen
bei Einrichtungen und
in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte.
Eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern darf nicht gefördert werden
Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte muss gesichert sein.-
Wieso haben private Ersatzschulen ein Arnecht auf eine staatliche Finanzierung?
Wegen diesem Problem, dass sich genehmigungsfähige Ersatzschulen eigentlich nicht finanzieren können, kommt dem Staat die Aufgabe zu, dass durch die verbotenen bzw. entgangenen Schulgelder entstandene Finanzierungsdefizit auszugleichen. Ersatzschulen haben somit einen Anspruch auf staatliche Förderung – ungefähr in der Höhe von 80% der Kosten, die für einen Schulplatz entstehen.
-> Auf Grundlage der Genehmigungspflicht von Ersatzschule und den dahinterliegenden Pflichten für jene, muss der Staat garantieren, dass die oben genannte Punkte erreichbar sind.
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