Einleitung Allgemeine Infos
Der Architekt hat sein Werk ohne Fehler abzugeben alle Eigenschaften müssen erfüllt sein
Haftungen des Archiketens stehen im BGB
Bei fehlender Leistung: Zunächst Nachbesserung, dann Wandelung oder Minimierung, ferner Schadensersatz
Gewährleistungsansprüche
AG hat kein Wahlrecht zu einzelnen Gewährleistungsansprüchen
Deswegen muss er eine Nachbesserung nach BGB machen bis zum Zeitpunkt wo die Grundlagen der Pläne noch nicht gebaut wurden danach sind Nachbesserungen nicht mehr möglich
Danach muss er eine Wandelung Rückgänig des Vertrags machen oder Minderung eine Herrabsetzung des Architekten Honorrars d.h. der Architekt bekommt nicht mehr die volle Kohle fürs Projekt da Mängel da sind
Die Minderung kann sogar bis 0 gehen wenn für den AG die Arbeit vom Architekten völlig unbrauchbar ist
Der wichtigste Gewährleistungsanspruch ist der Schadensersatz da dem Architekten es oft nicht mehr möglich ist die Mängel zu beseitigen
Es gibt:
Schadensersatz nach nicht erfüllung (Schäden die dem Werk unmittelbar anhaften)
Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (Mangelhafte Leistung)
In welchen Phasen treten oft Mängel auf
Die Fehlerquellen sind oft in den 9 Leistungsphasen der HOAI
z.B Fehlende Planung der TGA
Fehler bei der Bauüberwachung
Fehlerhafte Planungsleistung was sind bei dem Punkt oft Fehler
Pläne sind nicht genehmigungsfähig (Bebauungsplan nicht eingehalten etc.)
Entspricht nicht der Regel der Technik und Baukunst
Konstruktion des Fachdachs schlecht
Wärmedämmung schlecht etc.
Fehlerhafte Objektüberwachung was sind bei dem Punkt oft Fehler
Der Architekt kann nicht für jeden Mangel vom Handwerker verantwortlich gemacht werden
Die Errichtung des Bauwerks muss dem LV, Baugenehmigungen etc. entsprechen
Der Bauherr kann auch einfach Schwarzarbeiter einstellen diese muss der besonders überwachen
Wichtige Baubschnitte hat er selber zu überwachen
Umfang der Überwachnung richten sich nach den Umständen der Einzelfälle
Faustregel: Je schwieriger das Bauvorhaben umso intensiver die Bauaufsicht
Architekt ist nicht verpflichtet die ganze Zeit auf der Baustelle zu sein
Einfache und übliche Arbeiten wie läuft dort die Kontrolle ab
Müssen nicht überwacht werden
Reicht Kontrolle
Außer der Baufortschritt ist davon abhänig
Ist eine einfache Arbeit wie verputzen bei Temperaturen wie 5C° auszuführen ist es keine mehr dann muss das überwacht werden
Der Architekt muss die Verlegreife eines Estrichs prüfen oder Messungen durchführen die Messungen muss er nicht selber machen muss er sich aber vorlegen lassen
Anhaltspunkte für Mängel was muss man hier beachten
Da muss man natürlich besonders Aufmerksam sein
Festgestellte Mängel müssen Überwacht werden 8. LP
Der Architekt muss sich informieren ob z.b Abdichtungen bei Putzarbeiten vernünftig vorgenommen wurden
Mängelbeseitigungen sind besonders zu überwachen
Wichtige Baumaßnahmen / typische Gefahrenquellen bei schwierigen Arbeiten was muss dabei beachtet werden
Einfach schwierige und mangelanfällige Maßnahmen gut überwachen
Eine Abwasserleitung ist zum Beispiel keine selbstverständlichkeit und muss überwacht werden da sie eben unter der Erde verdeckt stattfindet
Unternehmen mit mangelhafter Sachkunde oder Zuverlässigkeit was muss dabei beachtet werden?
Muss natürlich viel Aufmerksamkeit bekommen
Vorallem eine Firma die Insolvenzgefährung hat
Beweislastfragen: Definition Beweislast
Prozessverlustes für den Fall dass die beweisende Tatsache nicht durch vorgebrachte Beweismittel bewiesen werden kann
Der Bauherr hat die Tatbestände zu beweisen
Es gibt Ausnnahmen die im BGB §282 geregelt sind
Beiweislastfragen: Abnahmen
Vor Abnahme Architekt muss Mangelfreiheit beweisen
Nach Abnahme AG muss beweisen das die Leistung mangelhaft ist, der Architekt muss soviele Infos herrausgeben das ein Bauherr ohne Fachwissen die Chance hat Mängel zu beweisen
Fehlende Architekten Vollmacht
Konstallation ist meistens so, Bauherr beauftragt Architekt und Unternehmer und die Abstimmung erfolgt unter beiden, der Architekt darf dem Unternehmer aber nicht einfach ohne eine Fehlende Architekten Vollmacht Aufträge erteilen, der Bauherr darf ohne dem Architekten eine Vollmacht gegeben zu haben diese dann nicht bezahlen
Der Architekt erhält eine Vollmacht indem der Bauherr sagt ich beauftrage dich mit der 8. Phase der HOAI
Wenn der Architekt was ohne seine Vollmacht beauftragt muss er es selber bezahlen das übernimmt auch nicht seine Haftpflicht
Für uns Ingeneure heißt das, das es ein Risiko ist wenn der Architekt keine Vollmacht hat
Was der Architekt machen darf, muss in einem Dokument festgehalten werden
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