Was benötigt man für einen Vertragsschluss?
ein Angebot und ein Annahme (ein “Ja” reicht)
das Erbringen von Leistungen ist auch eine Annahme
Änderung bei Annahme = neues Angebot
dafür nötig: Vertragsparteien, Vertragsgegenstand und Preis
Übersenden von Planunterlagen und Leistungsbeschreibung ist noch kein Angebot
Was gibt es für Vertragstypen?
(bezogen auf Vergütung)
Einheitspreisvertrag (Grundsatz) [§ 2 Abs. 2 VOB/B]
Pauschal(summen)vertrag
Pauschal - Preis ändert sich nicht auch bei Mengenabweichung
Festpreis - Preis ändert sich nicht bei Zeitablauf
Stundenlohnvertrag
Wie sind die Kosten zur Erstellung eines Angebots geregelt?
kein automatischer Anspruch auf Vergütung
(nur nach Vereinbarung)
Unterschied BGB und VOB/B
Das BGB bezeichnet das Gesetz
die VOB/B vereinbart ist, bedeutet damit nicht, dass BGB nicht gilt
Die VOB/B ist nur eine Vertragsordnung
Wie macht man die VOB/B wirksam?
Gegenüber Verbrauchern sollte sicherheitshalber zusammen mit dem Angebot ein Ausdruck aus der VOB/B gemeinsam mit dem Angebot übersandt werden und dieser quittiert werden.
Auch ausreichend:
„Die VOB/B händigen wir Ihnen auf Anfrage gerne aus“ oder
„Die VOB/B kann auch unserer Internetseite eingesehen werden“
Der sicherste Weg ggü. Einem Verbraucher ist aber, diese mit dem Angebot zu überreichen
Was passiert wenn die Parteien zu einem späteren Zeitpunkt nach Vertragsschluss mit einer Vertragsstraferegelung eine andere Fristen festlegen?
wenn nicht ausdrücklich die Ausdehnung der Vertragsstrafenreglung besprochen wird, wird die Vertrgasstrafe unwirksam
schlecht für Auftraggeber
Was ist eine originäre Vollmacht?
Eine konkludente, stillschweigende Vollmacht
Bedeutet: ohne ausdrückliche Erklärung
Kann durch ausdrückliche Ausschluss in AGB von vorneherein ausgeschlossen sein
Was ist der Unterschied zwischen einer Duldungs- und einer Anscheinsvollmacht?
Duldungsvollmacht:
Bauherr weiß positiv, dass der Architekt oder Bauleiter sich als Vertreter darstellt und handelt hiergegen nicht
Anscheinsvollmacht:
Bauherr hat schuldhaft einen Rechtsschein gesetzt, durch welchen der AN davon ausgehen durfte, dass eine Bevollmächtigung besteht
Einige unwirksame Klauseln zu Vollmachten (nicht auswendig lernen, einfach bisschen durchlesen)
„Der Architekt ist der Bevollmächtigte Vertreter“
Besagt nicht, dass die Vollmacht uneingeschränkt gilt.
Reichweite der Vertretungsmacht ist eng auszulegen.
„ Die Pläne des Architekten sind Grundlage des Vertrages“
Besagt nicht, dass rechtsgeschäftliche Handlungen vorgenommen werden können
„ Die Vertretung des Bauherren gegenüber dem Auftragnehmer obliegt der Bauleitung“
Keine Bevollmächtigung zur Verdoppelung des Auftragsumfangs
„ Der Architekt ist zur Wahrung der Rechte des Auftraggebers in jeder Hinsicht befugt“
Keine Vollmacht zur Erteilung von Nachträgen
-> Am sichersten ist und bleibt daher, auf eine Beauftragung durch den AG zu bestehen.
Was sind die Folgen wenn man ohne eine Vertretungsvollmacht handelt?
wer als Vertreter eine Vertrag schließt ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretende die Genehmigung des Vertrags verweigert
Vertreter haftet nicht, wenn der andere Teil des Vertragsschlusses über die fehlende Vollmacht Bescheid wusste
§ 179 BGB
Welche Regelungen sind bei Fahrtkosten gegenüber Verbrauchern zu beachten?
Unternehmer muss Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss über Fracht-, Liefer-, Versand- und sonstige Kosten ordnungsgemäß informieren
macht der Unternehmer das nicht, muss der Verbraucher ggf. nicht selber zahlen
Welche Abrechnungsmöglichkeiten bei Fahrten gibt es?
pauschale Abrechnung
mögliche Abschätzung der zu fahrenden km oder Anzahl der Fahren
konkrete Abrechnung
vor Vertragsschluss sind Anfahrtskilometer und Kilometerpreis anzugeben
vorraussichtliche Anzahl der Fahrten angeben
Wie sind Abschlagszahlungen in der Regel aufgeteilt?
10% bei Ausführungsbeginn
20% Fertigstellung Bodenplatte
20% Fertigstellung EG
20% Fertigstellung Bodenplatte OG
20% Fertigstellung Dachgeschoss
10% Gesamtfertigstellung
Achtung: ggf Abweichung bei Verbraucherbauverträgen
Beschreibung von Abschlagsrechnung nach VOB und BGB
§ 632a BGB
Unternehmer kann eine Abschlagszahlung in Höhe der von ihm erbrachten Leistungen verlangen
bei nicht vertragsgemäße Leistungen kann ein angemessener Teil des Abschlags verweigert werden
§ 14 VOB/B
AN muss seine Leistungen prüfbar Abrechnen
Welche Probleme und welche Vorteile ergeben sich beim Bauunternehmer (AN) bei Abschlagsrechnungen
AN muss seinen Leistungsstand beweisen können
die Leistung muss magelfrei sein zum Zeitpunkt der Abschlagszahlen
AN muss die Prüffähigkeit der Rechnung gewährleisten können
Vereinbarung fester Leistungszeitpunkte
AN muss zum Leistungszeitpunkt nur die Erreichung im mangelfreien Zustand beweisen
einfach zu kontrollierende Zustände werden daher gewählt
Worin liegt das Problem bei Material das nicht der AN selber mitbringt, sondern der AG stelllt?
AN ist nicht vertraut mit den Materialien, sondern es kommt aus von ihm ungeprüfter Herkunft
AN trägt das volle Haftungsrisiko, für Matierlalien die er nicht besorgt hat
Sollen Aufträge mit Fremdmaterial gemieden werden?
wenn der Leistungsumfang klar ist und das Material nur verbaut werden muss kann man das in Erwägung ziehen
nur praktikabel bei Endmontage nicht bei umfangreichen Gewerken
genaue Abgrenzung durch Beschreibung von Position, Art, Menge, etc
bereitgestellte Materialen gemeinsam Auspacken und prüfen
Was ist das Problem bei mündlichen Absprachen/ kurzfristigen Änderungen auf der Baustelle?
Bauherr möchte doch noch schnell eine Änderung, da geht schnell die offizielle Beauftragung unter
am Ende kann der Bauherr behaupten er hat das nie gesagt und zahlt die zusätzliche Rechnung nicht
immer Beweisbarkeit notwendig!
Zusatz-/Änderungswünsche immer per Mail oder auch Whatsapp zuschicken lassen
Es muss ausdrücklich auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen werden! Auch schriftlich!
Das reicht schon:
Wie werden Mengenunterschreitungen geregelt? (Wenn wesentlich weniger Arbeit anfällt als im LV beschrieben)
wenn die Unterschreitung bei über 10% der Leistung liegt, kann der gesamte Preis oder eine Erhöhung verlangt werden
(nicht wenn dadurch automatisch die Mengen anderer Positionen erhöht werden)
Erhöhung ergibt sich aus dem Mehrbetrag von BE, BGK und AGK auf die verringerte Menge
Umstände der Mengenunterschreitung dürfen erst nach Beginn der Bauausführung eingetreten sein damit eine Erhöhung verlangt werden kann
Wann kann die Regel der Unterschreitung angewendet werden?
keine Anwendung bei Unterschreitungen unter 10%
Anwendung bei über 10%
[§ 2 Abs. 3 VOB/B]
keine Anwendung, wenn die Unterschreitung aufgrund Eingreifen des AG entsteht
[§ 2 Abs. 4 oder 5]
Was bedeuten sog. Nullpositionen?
Positionen, welche sich aufgrund unvorhergesehener Ereignisse auf der Baustelle auf ohne Einfluss der Parteien auf Null reduzieren
Durch den vollständigen Entfall kann auch der Einheitspreis nicht angepasst werden (0 x angepasster EP bleibt 0)
BGK, AGK und auch Gewinn sollen AN aber erhalten bleiben
Wann hat der AN ein Recht auf Kündigung des Bauvertrags, jeweils nach VOB/B und BGB?
§ 6 Abs. 7 VOB/B
Dreimonatige Unterbrechung
Beidseitiges Kündigungsrecht
§ 9 Abs. 1 VOB/B
Verletzung einer Mitwirkungspflicht und Annahmeverzug (Nr.1)
Zahlungsverzug einer fälligen und durchsetzbaren Forderung (Nr.2)
§ 648a BGB
Kündigung aus wichtigem Grund
Das Festhalten am Vertrag muss unzumutbar sein
Giltauch bei VOB/B-Vertrag
§ 643 BGB
genau wie § 9 Abs. 1 Nr.1 VOB/B
Wann hat der AG ein Recht auf Kündigung des Bauvertrags, jeweils nach VOB/B und BGB?
§ 4 Abs. 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B
Mangelhafte Leistungen während der Ausführung
§ 5 Abs. 4 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B
Verzug mit der Fertigstellung
§ 8 Abs. 1 VOB/B
Kündigung ohne Anlass
Sog. freie Kündigung
§ 648 BGB
Kündigung ohne Anlass (freie Kündigung)
Wer hat Anspruch auf die freie Kündigung und gibt es einen Ausgleich dafür?
es steht dem AG jederzeit frei, den Bauvertrag ohne das Vorliegen von Gründen zu kündigen
es ist egal, ob es sich um einen VOB/B-Vertrag oder einen BGB-Bauvertrag handelt
§ 8 Abs. 1 VOB/B und § 648 BGB sind inhaltsgleich
Der AN hat Anspruch auf die gesamte entgangene Vergütung
Nicht nur Gewinn
Abzuziehen sind nur ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb
Was sind beliebte Fehler bei Kündigungen seitens AG?
Ist eine Kündigung mit einem angegebenen Grund aus irgendeinem Grund (meistens formeller Grund) unwirksam wird daraus eine freie Kündigung
beliebte Fehler:
formelle Kündigungsvorrausstzungen nicht eingehalten
Richtiges Vorgehen:
auf Verzug hinweisen
angemessene Frist setzen
Androhen der Kündigung
Was sind Fristen und Vorraussetzungen für Schlussrechnungen?
Die Erstellung der prüfbaren Schlussrechnung ist Pflicht des AN
Die vorherige Abnahme ist nicht Voraussetzung für die Erstellung der Schlussrechnung.
Schlussrechnung muss bei Leistungen mit einer vertraglichen Ausführungsfrist von höchstens 3 Monaten spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung eingereicht werden; diese Frist wird um je 6 Werktage für je weitere 3 Monate Ausführungsfrist verlängert.
Was ist zu tun, wenn begründet die Schlussrechnung bemängelt wird?
[Rüge der Prüffähigkeit §650g Abs. 4 BGB]
Wenn innerhalb von 30 Tagen nach übersenden der Schlussrechnung eine Rüge anfällt, sollte der AN am besten einfach nachbessern
ob die Rechnung prüfbar war entscheidet ein Gericht (eher subjektive Entscheidung)
Fehlt die Prüffähigkeit muss die Rechnung vom AG nicht gezahlt werden, daher einfach nachbessern!
Wie sollte man auf eventuellen Verzug beim Stellen der Schlussrechnung achten und warum?
„Es wird darauf hingewiesen, dass Sie 30 Tage nach Zugang der fälligen Rechnung auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten.“
Dadurch, dass man auf den automatischen Verzug hinweist hat man im Zweifel Anspruch auf:
Verzugszinsen
Kostenerstattung der Anwaltskosten
Vermeidung eines sofortigen Anerkenntnisses in der Klage
Welche Arten von Sicherheiten gibt es und wie wird diese festgelegt?
Einbehalt
Hinterlegung
Bürgschaft
Bank
Versicherung
§ 17 Abs. 3 VOB/B
AN hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit
Wann erfolgt die Rückgabe der einbehaltenen Sicherheit?
eine Sicherheit für Mängeleinsprüche ist nach 2 Jahren zurückzugeben
§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B
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