Reglungen im BGB
§ 271 BGB: Fälligkeit - angemessene Frist bei unverzüglichem Baubeginn
§ 323 BGB: Rücktritt bei verzögerter Bauausführung
§ § 280, 286 BGB: Schadensersatz bei Schuldnerverzug
§ § 642, 643 BGB: Annahmeverzug durch Mitwirkungspflichtverletzung – Entschädigung und Kündigung
§ § 339 ff. BGB: Vertragsstrafe
Regelungen in der VOB/B
§ 5 VOB/B: Ausführungsfristen (beachte § 11 VOB/A)
§ 6 Abs. 2 – 4 VOB/B: Verlängerung der Ausführungsfristen
§ 6 Abs. 5, 7 VOB/B: Dauerhafte Unterbrechung der Ausführung – Abrechnung und Kündigung
§ § 5 Abs. 4, 6 Abs. 6 VOB/B: Behinderungsbedingter Schadensersatz
§ § 5 Abs. 4, 8 Abs. 3 VOB/B: Auftragsentziehung wegen verzögerter Bauausführung
§ 11 VOB/B: Vertragsstrafe
Ausführungsfristen
Frist für Ausführungsbeginn
Einzelfristen und Zwischentermine (IdR. zeitliche Richtschnur)
Fertigstellungsfrist
Fertigstellungstermin
Behinderungbedingte Ansprüche das AG
BGB-Werkvertrag
Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 286 BGB bei Verzug
Vertragsstrafenanspruch (wenn Vertragsstrafe vereinbart!)
VOB/B-Vertrag
Abhilfepflicht des AN bei offenkundig unzureichender Ausstattung der Baustelle - § 5 Abs. 3 VOB/B
Kündigungsrecht nach §§ 5 Abs. 4, 8 Abs. 3 VOB/B
Schadensersatzanspruch nach §§ 5 Abs. 4, 6 Abs. 6 VOB/B
Schadensersatzanspruch aus § § 280,286 BGB
Anspruchsvorraussetzung
Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB = Pflichtverletzung)
– Fälligkeit der Bauleistungsverpflichtung
– Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB)
– kalendermäßig bestimmte Leistungszeit (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
– kalendermäßig bestimmbare Leistungszeit (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Rechtfolge
Erstattung des (reinen) Verzögerungsschadens
– Nutzungsausfall; Mietausfall
– Beschleunigungskosten
– Höhere Bauüberwachungskosten
– Gutachterkosten
Schadensersatzanspruch aus § § 5 Abs. 4,6 Abs. 6 VOB/B
Anspruchsvorraussetzungen
§ 5 Abs. 4 VOB/B
– Verzögerung des Ausführungsbeginns
– Verstoß gegen Abhilfepflicht
- § 5 Abs. 3 VOB/B – Verzug mit Vollendung
Rechtsfolge
• Kostenerhöhungen
• Schäden wegen verspäteter Nutzbarkeit des Bauwerks
• Insbesondere: verzugsbedingte Finanzierungsmehrkostenkosten bis zu Höhe der entgangenen Nettomieteinnahmen
• Vertragsstrafen (GU!)
• Ansprüche anderer Auftragnehmer gegen den Auftraggeber aus § 6 Abs. 6 VOB/B
• Kosten, die der Auftraggeber aufwenden muss, um einen Terminverzug und damit einhergehende Verzögerungsschäden wieder zu kompensieren (Stichwort: Beschleunigungsanordnung) • Erhöhtes Honorar für Architekten/Ingenieure, soweit diese aufgrund der Verzögerung Mehraufwand vergütet erhalten
• Kosten für die sachverständige Begutachtung der Ursache der Behinderung und der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen
• Beachte: Entgangener Gewinn nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Kündigung des AG
Vorraussetzungen
Verzögerungen
Vertragserfüllungsfrist mit Kündigungsandrohun
nach fruchtlosem Fristablauf: Kündigung
Rechtsfolgen
Leistungspflichten des AN entfallen
AG kann nach Kündigung wählen
Fertigstellung der Bauleistung im Wege der Ersatzvornahme und Geltendmachung der Fertigstellungsmehrkosten als Schadensersatz
Verzicht auf Fertigstellung und Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens bei Interessenfortfall
Behinderungsbedingte Ansprüche des AN
• Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 286 BGB bei Verzug
• Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB
• Kündigung nach §§ 642, 643 BGB
• Anspruch auf Fristverlängerung (Bauzeitverlängerung) gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B
• Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B
• Bauzeitbedingte Mehrvergütungsansprüche aus §§ 2 Abs. 5 oder 2 Abs. 6 VOB/B
Entschädigungsanspruch
• Verletzung von Mitwirkungsobliegenheiten durch AG (nach BGH auch verzögernde Vorunternehmerleistungen)
• Annahmeverzug AG (§ 293ff. BGB) • Im Rahmen eines VOB/B-Vertrages : Schriftliche Behinderungsanzeige - § 6 Abs. 6 S. 2 VOB/B
• Beachte: kein Verschulden AG erforderlich
• Wichtig: Abgrenzung zur Verletzung vertraglicher Leistungspflichten – dann auch Ansprüche aus §§ 280, 286; 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB möglich
Rechtsfolge Entschädigung
• Nach Vertragspreisen (Urkalkulation) unter Berücksichtigung der Dauer des Verzuges und der Höhe der vertraglichen Vergütung
• beschränkt auf den zeitabhängigen Mehraufwand
• abzüglich
– verzögerungsbedingt ersparte Aufwendungen
– verzögerungsbedingten anderweitigen Erwerb
– Wagnis und Gewinn.
Vertragsaufhebung
• § 642 Abs. 1 BGB
• Angemessene Frist mit Kündigungsandrohung
• Vertrag gilt mit Fristablauf als aufgehoben (keine Kündigung erforderlich!)
• Entschädigungsanspruch nach § 642 Abs. 2 BGB bleibt unberührt (nur für Zeitraum bis zur fingierten Vertragsaufhebung = Fristablauf)
• Beachte § 645 S. 2 BGB:
– Anspruch auf Vergütung für geleistete Arbeit und Ersatz der nicht inbegriffenen Auslagen.
Anspruch des AN auf Verlängerung der Ausführungsfristen
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