Konzernanhang Definition
Ziel: Die anderen Elemente des Jahresabschlusses durch Informationen zu ergänzen, zu erläutern, zu korrigieren sowie ggf. von bestimmten Angaben zu entlasten
Teil des Konzernjahresabschlusses und unterliegt demselben Normenrahmen
Gesetzliche Regelung:
§§ 313, 314 HGB
IAS 1.112ff.
Der Konzernanhang darf mit dem Anhang des Jahresabschlusses der Mutter zusammengefasst werden (§ 298 Abs. 3 HGB).
Strukturierungvorschlag für Konzernanhang
Einleitender Teil (mit § 297 Abs. 1a HGB)
Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Konzern- und Beteiligungsunternehmen
Änderungen des Konsolidierungskreises
Begründung der Nichteinbeziehung
Konsolidierungsgrundsätze
Allgemeine Angaben
Einheitlichkeit der Bewertung
Kapitalkonsolidierung und Konzernerfolgsrechnung
Erläuterungen zur Konzernbilanz, Konzern-GuV und Konzernkapitalflussrechnung in der Reihenfolge der einzelnen Posten (§ 313 Abs. 1)
Sonstige Angaben
Einleitender Teil
pflichtgemäße Angaben seit GJ 2016
die Firma,
der Sitz,
das Registergericht und
die Nummer, unter der das Mutterunternehmen in das Handelsregister eingetragen ist
-> Befindet sich das Mutterunternehmen in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben
Ansatzwahlrechte nach HGB
Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB),
Pensionsverpflichtungen: Mittelbare Verpflichtungen und Altzusagen (vor
dem 1.1.1987), § 249 Abs. 1 HGB, Art. 28 EGHGB
Aktivüberhang latente Steuern (§ 274 Abs. 1 HGB),
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB).
Bewertungswahlrechte nach HGB
Bewertungsvereinfachungsverfahren (LiFo, FiFo),
Methodenwahlrechte Abschreibungen,
Methodenwahlrechte Pensionsverpflichtungen,
Durchschnittszinssatz Pensionsverpflichtungen,
Abschreibungen bei nicht dauerhafter Wertminderung (nur noch Finanzanlagevermögen),
Herstellungskostenermittlung: Einbezug von Kosten der allgemeinen Verwaltung, freiwilligen sozialen Leistungen und Zinsen.
Konsolidierungswahlrechte nach HGB
Größenabhängige Befreiung nach § 293 HGB (nicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen).
Befreiung von der Pflicht zur Erstellung von Teilkonzernabschlüssen nach §§ 291 und 292 HGB (nicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen).
Einziehungswahlrechte in den Konsolidierungskreis nach § 296 HGB.
Wahl statt der HGB-Normen die IFRS anzuwenden (nicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen, dort ist IFRS Pflicht)
Wahl des Zeitpunkts der Neubewertung im Rahmen von Sonderfällen bei der Kapitalkonsolidierung (§ 301 Abs. 2 HGB)
Quotenkonsolidierung oder at Equity Bewertung bei Gemeinschaftsunternehmen (§ 310 HGB).
Wesentlichkeit bei der Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Zwischenergebniseliminierung.
Unterschiede Anhangangaben IFRS und HGB
IFRS 12
Alle Anhangangaben zu Anteilen an anderen Unternehmen werden zusammengefasst
à Interessenten des Abschlusses sollen mit den Angaben die Art, Risiken, und finanziellen Auswirkungen beurteilen können, die aus dem Engagement in Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen und nicht konsolidierte strukturiere Unternehmen (Zweckgesellschaften) resultieren.
à Sehr ausführliche Angaben, insbesondere auf die Nichteinbeziehung und auf Sonderfälle ist intensiv einzugehen.
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