Nomothetische Verfahren 2ter Generation
Statistische Korrelate der Rückfallwahrscheinlichkeit aus gruppenstatistischen Untersuchungen
Schuld im juristischen Sinne
= subjektive Zuerchnung (Vorwerfbarkeit) rechtswidrigen Verhaltens trotz generell normativer Ansprechbarkeit
Normative Ansprechbarkeit
ist die zumutbare alltagsbezogene Verhaltenssteuerung durch soziale Normen.
Grad der Vorwerfbarkeit:
Ausmaß des Zurückbleibens hinter den alltäglich gezeigten, gesellschaftlich akzeptierten Verhaltensnormen.
Steuerungsfähigkeit
Fähigkeit, motivationale Impulse zu kontrollieren, sich für/gegen etwas entscheiden zu können.
Bei der Steuerungsfähigkeit geht es um die Fähigkeit, die Anreize zur Tat und die ihr entgegenstehenden Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach einen Willensentschluss zu normgemäßen Verhalten zu bilden. Sie ist nur dann auszuschließen, wenn der Täter auch bei Aufbietung aller Widerstandskräfte zu einer normgemäßen Motivation nicht imstande ist.
Tiefgreifende Bewusstseinsstörung
Trübung bzw. teilweise Ausschaltung des Bewusstseins bei einem in äußerster Erregung handelndem Täter
Schwere andere seelische Störung
Rigide Reaktivität auf wechselnde, persönlcihe und soziale Lebenslagen mit stark vereinseitigten Problemlöse- und Copinmechanismen (Auswirkungen auf Steuerungsfähigkeit)
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