Bildenstehung
Pat sitzt oder steht im Gerät
C-förmiger Bogen umkreist Kopf einmalig (360°) ohne Verschiebung um die Längsachse
kegelförmiges („cone beam“) 3D-Nutzstrahlenbündel
Resultat: Kugelförmiges Volumen
neu: pyradmidenfömrig -> rechteckige Detektionsfläche
zylindrisches Volumen
Erzeugung großere Zahl von Aufnahmen:180-600 Einzelbilder
Resultat: Überlagerungsfreie Darstellung der Schichtbilder
Wie wird aus Volumendatensatz ein Bild
gefilterte Rückprojektion
beruhend auf Radontransformation
Resultat: Voxelstruktur 3D-Volumen
Voxel = Volumen element
Gitterpunkte in einem 3D-Gitter
größe des Untersuchungsvolumens (Fenster) vorher festlegbar
meist 4*4*4cm bis 15*15*15cm
↓Zeit, ↓Dosis
Schicht aus 3D Voxelsatz
Prinzip: Rückprojektion
Schnittbilder
aus Volumendatensatz werden Schnittbilder errechnet
jedes Pixel (Picture Element) aus berechnetem Schichtbild repräsentiert einen Röntgenschwächungswert m
wird in Hounsfield Units (HU) angegeben
-1000 = Luft
0 = Wasser
300 = Knochen
16 Bit pro Bildpunkt -> DICOM Format
DVT Raumebenen
sagital
transversal
axial
Vorteile
hohe Auflösung für Hartgewebe (marginal besser als CT)
geringere Strahlenbelastung als CT (Faktor 10)
Nachteile
keine valide Aussage über Knorpel / Weichgewebe
fehlende Mögl. Kontrastmittelgabe
nicht definierbare Rö-Dichtewerte (HU bei CT)
Unterschied DVT vs CT
kegelförmiges Strahlenbündel
keine Pat Bewegung entlang Körperlängsachse
gernigere Strahlenbelastung (Faktor 10)
ein Umlauf = kompletter Volumendatensatz
DVT: C-Bogen va CT: Gantry
Pat sitzt/steht i.d.R. bei DVT
Artefakte
Aufhärtungsartefakt
Bsp.: Osteolyse um Impls
erkennbar an Auftreten in Strahlengangsrichtung
Auslöschungsartefakte -> Totalabsorption
geometrische Artefakte -> durch Pat Bewegung
Durch kürzere Belichtungszeit ist 2D Aufnahme hochauflösender
Indikation
allg. wenn konv. 2D-Bilder nicht ausreichend
Darstellung verlagerter / retinierter Zähne
8er Ost: Darstellung Mandibularkanal
intraossäre path. Raumforderungen / Knochenläsionen
präimplantologische Diagnostik
Komplexe MG / UK-Frakturen
Kontraindikation
Schwangere (1. Trimenon)
Lebensalter (sehr junge Pat)
Dosisabwägung
Rechtliche Regelung
Erweiterte Fachkunde notwendig
Qualitätssicherung durch Abnahme und Konstanzprüfung
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