Richtlinien von Sonderbauten
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO)
Richtlinien über den baulichen Brandschutz im Industriebau (IndBauR)
Schulbaurichtlinie (SchulBauR)
Löschwasser Rückhalte Richtlinie (LöRüRL)
Landesbauordnung - Sonderbauverordnung NRW und Richtlinien
Definition Sonderbauten
Bei Sonderbauten können Spetzielle Anforderungen gestellt werden
Gebäude besonderer Art und Nutzung
Man unterscheidet in:
Definierter Sonderbau= “Großer Sonderbau”
Nicht definierter Sonderba= “Kleine Sonderbauten”
§50 Sonderbauten
Anforderungen und Erleichterungen können sich insbesonderes erstrecken auf:
Die Bauart und Anforderung alles für die Stand-und Verkehrssicherheit, den Brand-, Schall- oder Gesundheitsschutz wesentlichen Bauteile und die Verwendung von baustoffen
Brandschutzanlagen,- einrichtungen und vorkehrungen
Die Löschwasserrückhaltung
Rauchableitung
Wasservorsorge für Löschzwecke
Zulässige Zahl der Benutzer
Brandschutzkonzept
Brandschutzbeauftragten
Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr
Was zählt zu Großen Sonderbauten?
Anhand der Roten Texten können unklare Sonderbauten oft definiert werden
Hochhäuser H>22m
Bauliche Anlage H>30m
Gebäude mit mehr als 1600m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung
ausgenommen Gewächshäuser für Garten und generell Garten für Wohnhäuser!!!
Verkaufsstätten (Verkaufsräume + Ladenstraßen ) Grundfläsche >2000m²
Büro-und Verwaltungsgebäude >3000m² Geschossfläche
Krankenhäuser
Wohnheime
Tageseinrichtunge
Schulen/Hochschulen
Gefängnisse
Camping-und Wochenendplätze
Freizeit-, Vergnügungsparks
Fliegende Bauteile
Regallager mit Oberkante Lagergurthöhe 9m
Bauliche Anlagen wo mit Explosiven Stoffen gearbeitet wird
Versammlungsstätten
Speisestätten >200m² Gastplätze im Gebäude <1000m² Gastplätze im Freien
Garagen >1000m² Nutzfläche
Einteilung der SBauVO
Teil 1: Versammlungsstätten
Teil 2: Beherbergungsstätten
Teil 3: Verkaufsstätten
Teil 4: Hochhäuser
Teil 5: Garagen
Teil 6: Betriebsräume für Elektrische Anlagen
Was beachtet ein Brandschützer als erstes?
Er geht vom Allgemeinen zum Spetziellen Höhe, Größe und Nutzung - Sonderbau Ja/Nein?
§1 Anwendungsbereich Anzahl der Besucher/innen
Versammlungsstätte mit mehr als 200 Besucher pro Ausgang
Besucher pro m²
Vorschriften gelten nicht für:
Räume die dem Gottesdient gewidmet sind
Unterrichtsräume/Seminarräume
Ausstellungsräume
Fliegende Bauten
Welche Anforderungen gelten für Garagen?
Bis 100m² Kleingaragen
100-1000m² Mittelgaragen
Über 1000m² Großgaragen (Sonderbau)
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