Buchführung =
geordnete Aufzeichnung der laufenden Geschäftsvorfälle des jeweiligen Wirtschaftsjahres
Bilanz =
Vermögensübersicht des Betriebes zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag)
Inventur =
Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und der Schulden (Tätigkeit)
-> körperliche Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen)
-> buchmäßige Bestandaufnahme (Kontoauszüge, Belege)
Inventar =
Ergebnis der Inventur (Liste der Vermögenswerte und Schulden)
2 bzw 4 Methoden zur Berechnung des Gewinns:
BV-Vergleich § 4 (1) S. 1 EStG
EÜR § 4 (3) EStG
(Durchschnittssätze bei Landwirtschaft §13a EStG)
(Tonnagebesteuerung §5a EStG)
Der von einem Stpflg. erzielte Gewinn wird benötigt für:
die Est
die Kst
die GewSt
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