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by magdalena B.

1.7. Nennen Sie die Planungsphasen der Architektenleistungen und beschreiben Sie die Inhalte der einzelnen Phasen

LPH 1 Grundlagenanalyse

  • Klären der Aufgabenstellung, Analysieren der Grundlagen

  • Ortsbesichtigung

  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

  • Formulieren von Entscheidungshilfen

  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse


LPH 2 Vorentwurf

  • Abstimmen der Leistungen

  • Abstimmen der Zielvorstellungen

  • Erarbeiten des Vorentwurfs in 1:200

  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

  • Kostenschätzung

  • Erstellen eines Terminplans

  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse


LPH 3 Entwurfsplanung = 12%

  • Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Basis der Vorentwurfsplanung

  • Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

  • Zeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details)

  • Objektbeschreibung

  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

  • Kostenberechnung

  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse


LPH 4 Einreichplanung = 5%

  • Erarbeiten der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen

  • Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

  • Einreichen der Vorlagen

  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen


LPH 5 Ausführungsplanung = 22%

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Einreichplanung

  • Ausführungszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1

  • Fortschreiben der Terminpläne

  • Übergabe und Erläuterung der Unterlagen an die ausführenden Firmen


LPH 6 Ausschreibung (LVs) und Mitwirkung an der Vergabe = 8%

  • Aufstellen eines Vergabeterminplans

  • Leistungsbeschreibungen nach Leistungsbereichen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

  • Aufstellen von Nachtrags- / Zusatz-Angeboten

  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen der an der Planung fachlich Beteiligten

  • Ermitteln der Kosten (Kostenanschlag)

  • Kostenkontrolle

  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

  • Einholung von Angeboten


LPH 7 Begleitung der Bauausführung = 4%

  • Planerische Begleitung der Bauausführung

  • Aufstellen einer Prüfliste für die öBA

  • Freigeben der Montage- und Werkstattpläne


LPH 8 Örtliche Bauaufsicht und Dokumentation = 37%

  • Überwachen der Ausführung und Funktionsfähigkeit des Objektes


LPH 9 Objektbetreuung = 2%

2.2. Beschreiben und skizzieren Sie die Terminplanarten, unterschieden nach der graphischen Darstellung.

Terminplanarten werden nach der graphischen Darstellung benannt:

1. Balkenplan

2. Weg - Zeit- Diagramm

3. Netzpläne und Balken-Netzpläne

4. Terminliste


1. Balken-/Gantt-Diagramm

▪ Die Aktivitäten werden in Balkenform entsprechend ihrer terminlichen Lage dargestellt.

▪ Die Balkenlänge ist direkt proportional zur Vorgangsdauer.

▪ X-Achse (Zeitachse): Lage und Dauer der Vorgänge im Kalender

▪ Y-Achse: Anordnung der Vorgänge (Prozesse, Themen, Funktionen)


Vor- & Nachteile:

+ einfache Handhabung

+ gute Lesbarkeit

- zu ungenau für komplexe und zeitlich gedrängte Projekte

- schwierige Terminsteuerung

- Vorgangsüberlappungen und -verschiebungen nur eingeschränkt lesbar


2. Weg-Zeit-Diagramm, (Linienplan)

▪ X-Achse: Vorgangsachse (Abwicklung des Projektes)

▪ Y-Achse: Zeitachse


Vor & Nachteile:

+ leichte Verständlichkeit und Lesbarkeit

- aufwändiger in der Erstellung

- Abhängigkeiten zwischen den Vorgängen sind nicht erkennbar


3. Netzpläne und Balken-Netzpläne

Netzplanarten (basieren auf der Graphentheorie)

1.) Vorgangs-Pfeil-Netzplan

jeder Vorgang graphisch durch einen „Pfeil“ und Verknüpfung dieser Vorgänge als Knoten dargestellt

2.) Vorgangs-Knoten-Netzplan

jeder Vorgang als Knoten (Rechteck, Kästchen) dargestellt und mit den wichtigsten Kenndaten des Vorgangs (frühester/spätester Start, frühestes/spätestes Ende, freier Puffer, Gesamtpuffer, Dauer, Name) ausgefüllt.




3.) Balken-Netzplan-Darstellung

Die graphische Darstellung erfolgt als Tätigkeitsknotennetz oder als Vorgangs-knotennetz. Die logischen Abhängigkeiten zw. den Vorgängen zeigen die Pfeile.


Vor & Nachteile:

+ Erkennen des kritischen Wegs (durch Vorwärts- und Rückwärtsrechnung)

+ logische Abhängigkeiten werden ersichtlich

+ Zeitreserven, -defizite und -engpässe sind ablesbar

+ Einfügen oder Löschen einzelner Vorgänge oder Abhängigkeiten ist einfach

- anspruchsvolle Darstellung

- für Laien schwerer lesbar als Balkenpläne

4.4. Nennen Sie die Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen gem. BVergG 2018 und beschreiben Sie sie kurz.

  1. offenes Verfahren

▪ unbeschränkte Anzahl von Unternehmen werden öffentlich aufgefordert, Angebote abzugeben.

  1. nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung

▪ 2-stufiges Verfahren

▪ [Stufe 1]: unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert.

▪ [Stufe 2]: danach werden ausgewählte geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

  1. nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

▪ beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern wird zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

  1. Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

▪ 2-stufiges Verfahren

▪ [Stufe 1]: unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert.

▪ [Stufe 2]: danach werden ausgewählte geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

▪ anschließend kann über den Auftragsinhalt (und Preis) verhandelt werden.

  1. Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

▪ beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern wird zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

▪ anschließend kann über den Auftragsinhalt (und Preis) verhandelt werden.

  1. Direktvergabe

▪ Eine Leistung wird nach Einholung von Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften formfrei von einem Unternehmen gegen Entgelt bezogen

  1. Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

▪ einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmern wird die beabsichtigte Vergabe eines Auftrages bekanntgemacht

▪ danach erfolgt die Einholung von einem oder mehreren Angeboten,

▪ anschließend wird eine Leistung formfrei von einem ausgewählten geeigneten Unternehmer gegen Entgeltbezogen.

  1. Rahmenvereinbarung – ohne Abnahmeverpflichtung

▪ Soll grundlegende Bedingungen für den zukünftigen Abruf von Leistungen festlegen, ohne dass sichersteht, dass die Leistungen je abgerufen werden.

  1. wettbewerblicher Dialog -> für uns nicht so relevant

▪ unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert

▪ danach führt der öffentliche Auftraggeber mit ausgewählten geeigneten Bewerbern einen Dialog über alle Aspekte des Auftrages.

▪ Ziel des Dialoges ist es, eine oder mehrere der Ausschreibung entsprechende Lösung oder Lösungen zuermitteln, auf deren Grundlage die jeweiligen Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

  1. dynamisches Beschaffungssystems -> für uns nicht so relevant

▪ ist ein vollelektronisches Verfahren für die Beschaffung von Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers genügen.

▪ unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert und alle geeigneten Unternehmer sind während seiner Gültigkeitsdauer zur Teilnahme am System zuzulassen.

  1. Innovationspartnerschaft -> für uns nicht so relevant

▪ unbeschränkte Anzahl von Unternehmern wird öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert.

▪ ausgewählte geeignete Bewerber werden zur Abgabe von Angeboten zur Entwicklung einer innovativen Ware,Bau- oder Dienstleistung aufgefordert.

▪ Danach wird über den Auftragsinhalt (Entwicklung und anschließender Erwerb der daraus hervorgehendenLeistung) verhandelt.

4.51. Beschreiben Sie den Begriff "Bauvertrag" (Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Vertragsbestandteile, Regelungsgegenstände, "Vertragsarten" und Vertragsvorlagen bzw. -muster etc.).

Ein Bauvertrag [BV] ist in Österreich ein Werkvertrag, der den Regelungen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) unterliegt.

Spezielle Regelungen zum [BV] können durch die ÖNORM B 2110 definiert werden, die eine Vereinheitlichung von Bauverträgen bezweckt.

Dabei beinhaltet er einen Austausch von Leistungen, bei dem sich der Auftragnehmer [AN] verpflichtet, ein Werk gegen eine vereinbarte Vergütung mit dem Auftraggeber [AG] zu erstellen.

Hierbei ist der geschuldete Erfolg vertragstypisch, der die auftragsmäßige Erstellung eines Bauvorhabens meint. Vertragspartner: 


WERK

Auftraggeber <- Auftragnehmer

Werkbesteller -> Werkunternehmer

ENTGELT


Vertragsbestandteile:-

- Schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zu Stande gekommen ist: z.B. Angebotsannahme, Auftragsschreiben, Auftragsbestätigung

- Angebotsaufklärung

- Angebot

- Ausschreibung

- Vertragsbestimmungen   

- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis   

- Beilagen: Pläne, Zeichnungen,  Beschreibungen etc.- Normen , Richtlinien u. dgl., die über einen Vertragsbestandteil verbindlich gemacht wurden.


Vertragsbestimmungen:

Enthält ein Vertrag keine Vertragsbestimmungen, sondern basiert auf dem ABGB, dann nennt man ihn „ABGB-Vertrag“ bzw. bei Normen „ÖNORM-Vertrag (bei uns meist B2110) basiert Vertragsbestimmungen sollten mit einem Rechtsanwalt abgestimmt werden.

Ein Vertragsterminplan mit Zwischenterminen sollte zur Koordination Teil des Vertrages sein- Ziel sind redliche Verträge!- Das Fundament bilden präzise Ausführungs- und Detailpläne- Ausschreibungsunterlagen dürfen keinen Raum für Uminterpretation des Qualitätsmaßstabs für die Bieter lassen.


Vertragsarten:

▪ ABGB – Vertrag

▪ ÖNORM - Vertrag

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magdalena B.

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