Hinweispflicht
- die Aufzeichnung erfolgt offen, verdeckte Aufnahmen sind somit
ausgeschlossen
- für den Betroffenen muss von Anfang an erkennbar sein, dass
aufgezeichnet wird
- daher erfolgt grundsätzlich ein mündlicher Hinweis des PVB, dass
- weiterhin deutliche Trageweise an Uniform + Funktionsweste mit
hinweisendem Schriftzug
Pre-Recording
Pre-Recording ist das Ablegen von kontinuierlichen Videobildern auf
einem sogenannten flüchtigen Speicher. Der Speicher verliert die Daten
automatisch nach Abschaltung des Geräts, beim Überschreiben der
Daten (BPOL 30 Sek.) oder durch Stoppen des pre-recording.
Sobald die dauerhafte Aufnahmefunktion des Kamerasystems
eingeschalten wird, werden die letzten (30 Sek.) vom flüchtigen
Speicher auf die SD-Karte kopiert und in der Folge gespeichert.
Problem des
Pre-Recordings
- ermöglicht dauerhafte anlasslose Aufzeichnung
- findet ohne Kenntnis des Betroffenen statt
→ massiver Eingriff in GR Recht auf informationelle
Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild und Wort
Art. 2 (1) i.V.m. 1 GG
- ist an keine Voraussetzungen geknüpft, anders als § 27a BPolG
→ ggf. unverhältnismäßig/verfassungswidrig
- präventiver Zweck der Body-Cam kann damit nicht erreicht werden
→ keine Abschreckung, da keine Kenntnis von Aufnahme
Aber: an generell videoüberwachten Objekten der BPOL (Bahnhöfe,
Flughäfen) wird der Rechtseingriff durch die Body-Cam nicht intensiviert
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