Buffl

Arbeitsverhältnis

SG
by Sophie G.

Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft

  • Grad der persönlichen Abhängigkeit: Arbeitnehmer sind in der Regel persönlich abhängig von ihrem Arbeitgeber. Dies zeigt sich durch Weisungen und Anweisungen, die den Arbeitsablauf, den Ort und die Art der Arbeit betreffen.

  • Feststellung des Grades der persönlichen Abhängigkeit: Es gibt keine festen Merkmale, sondern eine wertende Gesamtschau der Umstände, um den Grad der persönlichen Abhängigkeit zu bestimmen.

  • Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation: Ein Arbeitnehmer ist in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und kann in der Regel nicht frei über seine Arbeit entscheiden.

  • Vorgehensweise im Streitfall: Im Streitfall wird untersucht, ob eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation und ein Weisungsrecht des Arbeitgebers vorliegen. Dabei werden Indizien wie Dienstpläne, Dienstbereitschaft und Zusammenarbeit mit Kollegen berücksichtigt.

  • Indizien für Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers zeigt sich in Vorgaben zum Arbeitsort, zur Arbeitszeit und zur Art der Arbeit.

  • Indizien gegen ein Weisungsrecht: Indizien gegen ein Weisungsrecht können die Beschäftigung eigener Angestellter, die Entscheidungshoheit des Mitarbeiters über den Umfang seiner Arbeit und das Vorhalten eigener Arbeitsmittel sein.

  • Wertende Gesamtbetrachtung: Die Arbeitnehmereigenschaft wird anhand einer wertenden Gesamtschau aller Indizien bestimmt. Ein Arbeitnehmerstatus wird dann bejaht, wenn die Gesamtschau einen Grad der persönlichen Abhängigkeit offenbart, der mit einer selbständigen Tätigkeit nicht mehr vereinbar ist.


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Sophie G.

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