5.1 Gemeinnützigkeit
Relevante Rechtsformen
dazu gehören gemeinnützige Vereine
Stiftungen und gGmbh s
Körperschaft
umfasst Personenvereinigungen udn Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes
Steuervergünstigung kann nur von Rechtsformen in Anspruch genommen werden die in Aufzählung Körperschaftssteuergesetzt (KstG) ausgeführt werden
folgende Körperschaften kommen eine bedeutung in der Praxis zu
Kapitalgesellschaften (zb gemeinnützige UG oder GmbH)
sonstige juristische Personen des privaten Rechts wie gemeinnützige rechtsfähige Vereine und Stiftungen
nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten , Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffenltlichen Rechts (zb gemeinnützige städtische Theater oder Museen)
wer kann keine Geminnützigkeit erlangen?
Einzelpersonen und Personengesellschaften
wegen hohem missbrauch von Steuervergünstigungen
verschiedene Rechtsformen in der NPO bretrahten wir die in der Praxis wichtigsten Orga formen
gemeinnützige Stiftungen
Vereine
Stiftungen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aktuell noch geringe quanittative bedeutung:
gemeinnützige Genossenschaft
gemeinnützige Aktiengeselsschaft
gemeinnützige Unternehmensgesellschaft
Voraussetzung der Gemeinnützigkeit
ausschlißlich und unmittelbar gemeinnützige
mildtätige oder kirchliche Zwecke
in steuergesetzen geregelt
bestimmungen regen Art und Umpfang der Vergüsntigung
3ter Abschnitt des Steuerschuldrechts (beinhaltet Priviligierung)
wird auch Allgemeiner Teil des Gemeinnützigkeitsrechts bezeichnet
spiezielle Vergünstigungsvorschriften
betreffende NPOs profitieren entweder direkt oder indirekt über Dritte
Indirekt: Bestimmung des Spendenrechts
Spende hat positiven Einfluss auf Unterstützung
Vorteilhaft sind Freibetragsregelungen zur Förderung ehrenamtlicher Betätigungen
Gemeinnützigkeit
wird durch Abgabenordnung (AO) bestimmt
Allgemeine Teil des Gemeinnützigkeitsrechts
besteht aus 4 Abschnitten
Eingangsvorschrift § 51 AO - definiert Begriff der Körperschaft, reglt welche grenzüberschreitende Tätigkeiten steuerbegünstigt sind
§ 52-54 AO - unterteilen steuerbegünstigten Zwecke in gemeinnützige, mildtätige und kichliche Zwecke
Merkmal zur Förderung der Allgemeinheit gilt nur für gemeinnützige Zwecke
NPO verfolgt gemeinnützige Zwecke wenn Tätigket darauf gerichtet ist: Allgemeinheit auf materiellen, geistigen oder sittlichen Gebiet selbstlos zu fördern
Voraussetzung zur Erteilung der Steuervergünstigung
Selbstlosigkeitsgebot: nicht eigenwirtschaftliche Zwecke
Gegenwartsnähe: zeitnahe Umsetzung der Zwecke.
Ausschlißlichkeitsgebot: verfolgt nur Steuerbegünstigte Satzungszwecke
Unmittelbarkeitsangebot: Zweck muss selbst verwirkliclht werden
Aufbau allgemeiner Teil des Gemeinnützigkeitsrechts
Allg. Teil G
Grundlagen
Materielle Voraussetzung
formelle V
Wirtschaftliche Betätigung
5.2 Vereine
Vereinswesen in Deutschland
SPort und Kulurvereine
Freizeit und Geselligkeitsvereine
Handlungsfelder Bildung und Soziale Dienste
Sportvereine
größte Handlungsfeld
Anteil der Vereine die sich in besonderer Weise im Sport engagieren 23%
Begriffserklärung
Grundgesetz sichert allen Deutschen Recht Vereine und Gesellschaften zu Gründen
unter Verein versteht man:
eine auf Dauer berechnete Verbindung einer größeren Anzahl von Personen, zur Erreichung eines gemeinsamen Zecks,
nicht nach ihrer Satzung körperschaft organisiert
einen Gesamtnamen führt
und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist
Unterscheidung
nicht wirtschaftlicher Verein e.V
wirtschaftlicher Verein
Bedingungen
mind. 7 Mitglieder die sich Satzung geben durch Vorstand vertreten werden
Vorstand ist nur das Vereinsorgan dem die Vertretung des Vereins obliegt
kann Organ auch als Präsidium oder Direktorium bezeichnen
weite Organ ist Mitgliederversammlung
Angelegenheiten werden durch Beschlussfassung in versammlung bestimmt
Vereinsgründung
5 Schritte:
Gründungsversammlung
Satzungsgebung
Vorstandswahl
Gründerprotokoll
Anmeldung druch den Vorstand im Vereinsregister
Vereinsvorstand seit 1.1.15 arbeitet unentgeltlich
Vergütungen des Vorstandes
alle Leistungen für die Tätigkeit als Vorstand
dazu zählt pauschaler Geldersatz für in wahrnehmung der Vorstandsaufgaben eingestzte Arbeitskraft
im Rahmen der der Ehrenamtspauschale
5.3 Verbände
Begriffsbestimmung
ursprünglich von Max Weber
verstand unter Verband eine Organisation, die genau definierte Innenordnung hat
verhält sich auf bestimmte Weise
Orga hat 1 Leiter, 1 Verwaltungsstab um Ziele durchzusetzen
besonders wichtig:
Vereins und Zentralverbände
Vereinsverband umfasst kooperative Mitglieder, horizontale Gliederung
kann als rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein bestimmt sein
Zentralverband stellt eine vertikal untergliederten Zusammenschluss dar
Dachverband
1/4 der Verbände in D verfolgt gemennützige Ziele
will ein Verband gemeinnützigkeit erlangen muss er die Dachverbandsregelung beachten
Hauptmerkmal Vermittlung bzw Förderung der Interessen seiner Mitglieder
Wohlfahrtsverbände wie DRK außerdem DFB, Deutsche Volkshochschulverband (DVV)
Vor und Nachteile eines Verbandes
größere Machtfülle
Dienstleistungsgedanke
Spitzenverbände
haben sich zusammengetan, somit größeres Machtgefüge
AWO
Deutscher Caritasverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband
DRK
Diakonie in Deutschland
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden
5.4 Gemeinnützige Stiftungen
Schwerpunkte Reform
Stiftungssektor nimmt an Relevanz zu
durch steuerrechtliche und zivilrechtliche Reformen der Jahre 2000, 2002, 2007 zurückzuführen
Schwerpunkte der Reform sind:
Regelungen zu Zweck udn andere Satzungsänderungen
zu Fusionen und Zusammenführungen sowie zur Auflösung und Aufhebung von Stiftungen
Stiftungssektor
ist stark gewachsen
Niedrigzinsphase setzt Stiftungen unter Druck
Schwierig Vermögenserhalt sicherzustellen
Förderung der Bildung und Erziehung, Kindertagestätten, Hochschulen
ausserdem Kunst und Kultur
Kinder und Jugendhilfe
häufigste Stiftungsungszweck:
Bidlung, Erziehung, Studentenhilfe
Vermögenserhalt
für stiftung zählt Gebot des Vermögenserhalts
stiftung ist auf Dauer angelegt, Grundstockvermögen muss so verwaltet werden das es auf Dauer als Einkommensquelle zur Verfügung steht
nicht klar festgelegt
Stiftung - Prozess der Widmung einer Vermögensmasse für vom Stifter festgelegten Zweck
als auch das aus dem Prozess hervorgegangene Rechtsinstitut, das jenen Zweck dauerhaft fördern soll
Stiftungszweck
sind in Satzung festgelegt
ist wesentliches Merkmal einer Stiftung
fördern einen Bereich der Gesellschaft der nicht ausreichend berücksichtigt wird
Merkmale einer Stiftung
ist ein Vermögen, das auf Dauer bestimmten gemeinnützigen Zweck gewidmet ist
Richtschnur: Satzung in der festgelegt ist, welche Zwecke die Stiftung verfolgt, und wie innere Orga ausschaut
Errichtungskapital und Zustiftungen einer Stiftung bleiben in der Regelerhalten.
Stiftung verwrklicht ihren Stiftungszweck durch Erträge aus Stiftungskapital. oder Spenden…
Unterteilung
bundeseinheitlichen geregelten rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts
und den in angesprochenen uneinheitlichen geregelten Stiftungen des öffentlichen Rechts
Landessstiftungsgesetze bestimmen Rechtsverhältnisse der rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts.
Beide Stiftungsformen haben selbe Merkmale (Zweck, Vermögen, Orga)
ausserdem
öffentlich rechtliche Stiftungen
sind in mittelbare Staatsverwaltung aufgenommen, üben hoheitliche Befugnisse aus
wichtig : Untershceidung durch Art der Entstehung
privatrechtl. St. beruhen auf Rechtsgeschäft
öffentl. R. St. staatlicher hoheitsakt liegt zugrunde
Unterschied für Steuerliche Einschätzungen wichtig
Unterschiede andere Rechtsformen
starre Zweckbildung
Verein und gGmbh haben Veränderungen durch Mitglieder oder Gesellschaftsversammlung
solche Anpassung bei Stiftung schwierig
Gründung Stiftung durch Stiftungsgeschäft
Stifter legt sinn und zweck fest
besteht aus einem Vorstand
Stiftungsbehörde muss Stiftung anerkennen
Operativ und fördernd
Stiftungszweck entweder indem sie
Projekte verwirklichen (operativ)
oder ander Institutionen, Initiativen und Personen unterstzützen (fördernd)
Fördernde St. Mehrheit im Sektor 60%
5.5 Gemeinnützige Stiftungen
Kapitalgesellschaften
können Steuervergünstigung wegen Gemennützigkeit beanspruchen
Kapitalgesellschaften sind Aktiengesellsch. , Kommanditgesellsch. auf Aktien und Gesellschaften mit beshränkter Haftung
höchste Bedeutung in der Praxis weist gemeinnützige Gesellschaft mit besfhränkter Haftung gGmbH
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
können zu jedem gesetzlichen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden
Fördernung ideeler Zwecke
gemeinnützige GmbH muss Regelung des GmbH Rechts befolgen
gemeinnütziger Gmbh ist nicht erlaubt, den Gesellschaften Anteile vom Gewinn auszuschütten oder sonstige Zuwendungen aus eigenen MItteln gewähren
Alternative zu Stifungen und Verein
gemeinn. Gmbh bedeutende Rechtsformalternative zu gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen
Anzahl gGmbhs hat sich erhöht
hat klare Orga und Entscheidungsstruktur sowie Haftungsbeschränkung
bei wirtschaftlichen Leistungen Vorteile gegenüber Vereinen
Gründung gGmbH vorallem in wissenschaft und Forschung, Sport, Umweltschutz, Krankenhaus , Altenheim, Behindertenwerkstatt
Wichtigsten Vorteile der gGmbH: Mitgliederunabhängikeit und Beschränkung der Haftung
Zweckbetriebe
von Steuerpflicht sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ausgenommen
einige gemeinnützige Zwecke nur durch wirtsch. Geschäftsbetriebe möglich
Stiftungs GmbH
keine eigene Rechtsform
Variante der GmbH
Satzung ist stiftungsähnlich ausgestattet
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