Mit Hilfe welcher Kriterien ist ein AN von einem selbstständigen Dienstverpflichteten primär abzugrenzen?
Primäre Kriterien sind:
Weisungsgebundenheit
Fremdbestimmheit
ganze Arbeitskraft geschuldet.
Sekundäre Kriterien - nur ergänzend herangezogen weil schwache Indizwirkung
Behandlung vergleichbarer Mitarbeiter
Art der Entlohnung, Abführung von Lohn- und Sozialversicherungsbeträgen
EFZ bei Krankheit und bezahlter Erholungsurlaub
Aushändigung von Arbeitspapieren
Unternehmerisches Risiko
—> in Grenzfällen kann aufgrund der Vetragsautonomie auch der Parteiwille entscheidend sein
Wie wird ein Arbeitsverhältnis begründet?
absolut h.M. durch Abschluss eines Arbeitsvertrages (Vertragstheorie).
a.A Eingliederungstheorie - Eingliederung des AN in den Betrieb
Definieren Sie den Begriff des Arbeitgebers!
Arbeitgeber ist:
jede natürliche bzw. juristische Person sowie jede Personenhandelsgesellschaft
die mindestens von einem Arbeitnehmer Dienstleistungen aufgrund eines Arbeitsvertrages erhält bzw. fordern kann
Zur Weisungsgebundenheit:
Warum ist die fachliche Gebundenheit für Dienste höherer Art ein wenig verlässliches Indiz für die Abgrenzung Arbeitnehmer - Selbstständiger?
Weil die Art der Tätigkeit es häufig mit sich bringt, dass den Mitarbeitern ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit bleibt und deshalb die fachlich weitergehende Weisungsfreiheit über den Status wenig aussagt.
Sind Vertragserklärungen beim Arbeitsvertrag anfechtbar?
Ja, d.h. der Arbeitsvertrag kann durch Anfechtung einer Vertragserklärung gem. §§ 119, 120, 123 BGB beendet werden
—> Anwendbarkeit der Anfechtungsregeln (+)
Rechtfolgen der Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses
(P) Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis mit personenrechtlichem Einschlag
-> Bereicherungsrechtliche Abwicklung Schwierigkeiten
-> Sozialschutz wird nicht gewährleistet
ANFECHTUNG WIRD NICHT VON DER AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG VERDRÄNGT
Definition Täuschung:
Welche Vss. müssen vorliegen, damit der AG den Arbeitsvertrag gem. § 123 I BGB wegen arglistiger Täuschung bei Einstellung anfechten kann?
Eine Täuschung liegt im Hervorrufen einer falschen Vorstellung beim AG durch die objektiv unrichtige Erklärung (Durch ein Tun oder Unterlassen)
Voraussetzungen
Rechtswidrige Täuschung durch positives Tun - liegt vor, wenn gestellte Frage des AG zulässig ist (wenn unzulässige Frage dann Recht zur Lüge - Täuschung nicht rechtswidrig)
Täuschung durch Unterlassen, wenn Offenbarungspflicht des AN besteht
Arglist: Bewerber antwortet bewusst falsch - bedingter Vorsatz genügt
Dem Bewerber ist erkennbar, dass die gefragte Tatsache für die Einstellung von Bedeutung ist.
Kausalität zwischen Antwort und Einstellung. (Für Kausalität genügt, dass die Täuschung für den Willensentschluss mitbestimmend war, wobei es ausreicht, wenn der Getäuschte Umstände dargelegt hat, die für einen Entschluss von Bedeutung sein könnten und wenn die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei dem Abschluss eines Vertrags einen Einfluss auf die Entscheidung haben kann)
Welche Anfechtungsfrist gilt, wenn eine Vertragserklärung beim Arbeitsvertrag gem. § 119 II BGB angefochten wird?
Der Wertung des § 626 II BGB wird entnommen, dass die Anfechtung nur "unverzüglich" (§ 121 I BGB) erfolgt ist, wenn sie innerhalb von 2 Wochen erklärt wurde.
Welche Frist gilt, wenn der AG seine Vertragserklärung beim Arbeitsvertrag gem. § 123 I BGB anfechten will?
Die Jahresfrist des § 124 I BGB.
Ist die Frage nach der Schwangerschaft bei Einstellung einer Arbeitnehmerin grundsätzlich zulässig?
mit Blick auf allgemeines Persönlichkeitesrecht (Art. 2 I GG i.V.m Art. 1 I GG) zulässig - erhebliches betriebliches Interesse
Die Frage ist stets unzulässig (nicht rechtfertigungsfähig) wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 I AGG (Verbot der geschlechtsspezifischen Diskriminierung - Dekker Urteil- generalisierende Betrachtungsweise). Eine Rechtfertigung nach § 8 I AGG ist nicht möglich.
Anfechtung zulässig, wenn das eingegangene Vertragsverhältnis überhaupt nicht realisiert werden kann - Bewerber für die Arbeit objektiv nicht geeignet ist
Ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft bei der Einstellung eines AN zulässig?
Früher: BAG zulässig, weil rechtliche Auswirkung für gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses, Unterscheidung Frage nach vorliegenden Erkrankungen und Frage nach Schwerbehindertenstatus
Heute: § 7 I AGG wird man auch jede Benachteiligung wegen einer Behinderung für grundsätzlich unzulässig einstufen müssen.
—> Frage nach Schwerbehindetenstatus nur dann zulässig, wenn mit Blick auf die konkrete Tätigkeit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen § 8 I AGG angeführt werden können
Muss die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 168 SGB IX vor der Kündigung des Arbeitgebers zugestellt sein?
Bei der ordentlichen Kündigung JA (§ 171 III SGB IX),
Bei der außerordentlichen Kündigung NEIN (vgl. § 174 III SGB IX).
Kann ein AN KSch nach dem SGB IX geltend machen, wenn seine Schwb-Eigenschaft bei Zugang der Kündigung noch nicht festgestellt war?
Es genügt der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, wenn ohne eigenes Versäumen auf Seiten des Arbeitnehmers das Versorgungsamt die tatsächlich gegebene Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht in der ihr gesetzten Frist festgestellt hat (§ 173 III SGB IX).
Setzt der Kündigungsschutz nach dem SGB IX die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft voraus?
Grundsätzlich nein, der AN muss jedoch nach § 242 BGB (Verwirkung), seine Schwerbehinderung rechtzeitig geltend machen. (BAG: i.d.R. (+) bei rechtzeitiger Klageerhebung nach § 4 S. 1 KSchG)
Ab welchem Zeitpunkt läuft die Frist des § 1 I KSchG bzw. § 173 I Nr. 1 SGB IX?
Die Frist beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses (nicht mit Vertragsschluss oder der tatsächlichen Arbeitsaufnahme).
Was macht den Unterschied zwischen der Klausel des § 8 VII TzBfG und der des § 23 I Satz 2 - 4 KSchG aus?
§ 8 VII TzBfG „Kleinunternehmensklausel” -> mehr als 15 AN
§ 23 I KSchG ,,Kleinbetriebsklausel” -> weniger als 10 AN -> -> Teilzeitbeschäftigte werden nicht voll gezählt (vgl. S. 4).
Wie prüft das BAG die „entgegenstehenden betriebliche Gründe" des AG nach § 8 IV TzBfG?
In drei Stufen:
I. Feststellung des Organisationskonzepts des AG,
II. Organisationskonzept steht tats. der gewünschten Arbeitszeit entgegen,
III. Erheblichkeit der entgegenstehende betriebl. Gründe
Wann bedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes?
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 14 I TzBfG grds. eines sachlichen Grundes, und zwar unabhängig davon, ob durch eine Befristung objektiv Kündigungsschutzvorschriften umgumgangen werden. Ausnahmen von der Begründungspflicht sehen § 14 II, II a und III TzBfG vor.
Dem AG kommt ein eingeschränktes Fragerecht zu - was bedeutet das?
Er darf fragen, wenn ein berechtigtes und nachvollziehbares Intereresse mit Blick auf die konkrete Tätigkeit besteht
Eine auf arglistige Täuschung (§ 123 I Alt. 1 BGB) gestützte Anfechtung kann die Irrtumsanfechtung (§ 119 II BGB) mit beinhalten - wann ist dies der Fall und wie ermittelt man das
—> fragen
—> durch Auslegung
Anfechtung nach § 119 II BGB - wann ist die Eigenschaft einer Person verkehrswesentlich?
Die Eigenschaft einer Person ist dann als verkehrswesentliche Eigenschaft anzusehen, wenn sie nach der
Verkehrsanschauung
für die Wertschätzung
und die zu leistende Arbeit
von Bedeutung
und nicht nur vorübergehender Natur ist
Anfechtungsrecht nach § 242 BGB eingeschränkt - wann ist sie ausgeschlossen?
Anfechtung ausgeschlossen, wenn der Getäuschte im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist, weil der Anfechtungsgrund im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung seine Bedeutung für die weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses verloren hat
Wer gilt als Schwerbehindert?
wer im Zeitpunkt der Kündigungserklärung
anerkannter Schwerbehinderter ist
Antrag auf Anerkennung gestellt hat
Offensichtlich Schwerbehinderter ist
AB HIER FALL 2
Ist eine sog. Bruttolohnklage hinreichend bestimmt?
Nach Auffassung des BAG genügt es, dass im Fall des Obsiegen die auszuzahlende Leistung bestimmbar ist.
Lohnklage wegen Annahmeverzug der Arbeitsleistung durch den AN
AGL
Schema
§§ 611a II, 615 S.1 BGB
In welchem Verfahren entscheidet das Gericht, wenn der Arbeitnehmer Lohnansprüche geltend macht?
Im Urteilsverfahren gem. § 2 V ArbGG.
Welchem Verfahren entspricht das Urteilsverfahren im Wesentlichen?
Dem Zivilverfahren vor den Amtsgerichten. § 46 II 2 ArbGG verweist auf die §§ 495 ff. ZPO, soweit das ArbGG die betreffenden Fragen nicht selbst regelt.
Nennen Sie eine Vorschrift, die in besonderer Weise den Unterschied zum Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 2, 80 ff. ArbGG deutlich macht.
§ 83 I 1 ArbGG sieht für das Beschlussverfahren vor, dass der Sachverhalt v.A.w. ermittelt wird.
Hier wird deutlich, dass die im Verfahren zu treffende Entscheidung (z.B. im Verhältnis BetrR - Arbeitgeber) über die unm. streitenden Parteien hinaus von erheblichem Interesse ist (z.B. für die Belegschaft des Betriebs) und gerade deshalb an den Regeln des Urteilsverfahrens nicht festgehalten werden kann.
Welche Fälle des Leistungsstörungsrechts regeln § 615 S. 1 und 2 BGB?
§ 615 S. 1 und S. 2 BGB regeln den Fall der Leistungsverzögerung, wenn der Arbeitgeber zwar zur Annahme fähig ist, die Annahme aber trotzdem verweigert. Die Fälle der bloßen Annahmeunwilligkeit sind also Fälle des § 615 BGB (Rspr.).
Ist § 615 BGB ein Schadensersatzanspruch?
Nein, § 615 BGB ist ein Erfüllungsanspruch, d. h. der AN kann entsprechend der vertraglichen Vereinbarung Entlohnung nach (genauer:) §§ 611a II, 615 S .1 BGB verlangen.
Auf welches Dienstverhältnis ist § 615 BGB anwendbar?
§ 615 BGB gilt für alle Dienstverhältnisse (also nicht nur Arbeitsverhältnisse).
Wann ist der Dienstberechtigte in Annahmeverzug i.S.v. § 615 S. 1 BGB?
Es müssen die Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach §§ 293 ff. BGB vorliegen.
In welchem Fall kommt der AG in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebotes des AN gem. §§ 294 ff. BGB bedarf?
Falls ein Angebot gem. § 296 BGB entbehrlich ist. Das BAG bejaht dies, wenn der Arbeitgeber nach erfolgter unberechtigter Kdg. seiner kalendarisch bestimmten Mitwirkungspflicht (tägliche Zuweisung von Arbeitsplatz und Arbeit) nicht nachkommt.
Unterbricht eine Erkrankung des AN den Annahmeverzug des AG?
Ja, wenn er dadurch arbeitsunfähig wird, vgl. § 297 BGB! Evtl. ergeben sich dann aber Ansprüchn des AN aus dem EFZG.
Stellt sich der Annahmeverzug des AG auch dann automatisch wieder ein, wenn der Arbeitnehmer nach zwischenzeitlicher Erkrankung seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit nicht anzeigt?
Ja! Der Hinweis auf die wiedergewonnene Leistungsfähigkeit gehört nach BAG nicht zu den positiven Tatbestandsmerkmalen der §§ 615, 293 ff BGB (Leistungsfähigkeit des AN ist lediglich als Einwendung des AG nach § 297 BGB berücksichtigt).
Setzt Böswilligkeit i.S.v. § 615 S. 2 BGB Schädigungsabsicht des AN voraus?
Nein, entscheidend ist, dass der AN in Kenntnis zumutbarer Arbeitsmöglichkeiten und der für den AG entstehenden Schäden vorsätzlich untätig geblieben ist.
Ist eine AGB-Kontrolle beim Arbeitsverhältnis ausgeschlossen?
Nein § 310 IV 1 BGB
Woraus ergibt sich die Pflicht zur Zeugniserteilung?
§ 630 S. 4 BGB iVm § 109 GewO
Was ist die Zweiseitige Zielsetzung eines Arbeitszeugnisses?
künftigen AG: verlässliche Entscheidungshilfe für Auswahl des geeigneten Stellenbewerbers
AN: Visitenkarte für weitere Bewerbungen
Welche förmlichen Anforderungen werden an ein Arbeitszeugnis gestellt?
Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ehemalige Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung.
109 II 2 GewO zum Ausdruck: Merkmale und Formulierungen, die einen solchen Eindruck erwecken, sind verboten. Das Arbeitszeugnis muss insbes. die im Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllen.
Arbeitszeugnis muss in formeller Hinsicht die im Geschäftsverkehr üblichen Mindestanforderungen erfüllen (Briefkopf, Firmenbögen)
Welche inhaltlichen Anforderungen werden an ein Arbeitszeugnis gestellt?
Wahrheitsgrundsatz
Grundsatz des verständigen Wohlwollens
Darf das weitere Fortkommen des AN nicht erschweren
Kann ein AN danach verhindern, dass negative Aussagen bzgl. seiner Leistungs- und Führungsbeurteilung im Zeugnis aufgenommen werden?
Ja, denn eine Leistungs- und Führungsbeurteilung findet nach §§ 630 S. 4 BGB, 109 I 3 GewO nur auf Verlangen des Arbeitnehmers statt. Lässt es der Arbeitnehmer auf eine Beurteilung ankommen,ist aber auch eine Negativbeurteilung - im aufgezeigten Rahmen (vorangegangene Frage) - nicht ausgeschlossen.
Verständnisfrage: Wie ist es erklärbar, dass der Gesetzgeber ausgerechnet für den ArbV das AGBG für unanwendbar erklärte (vgl. § 23 I AGBG)?
Der Gesetzgeber ging von der Vorstellung aus, dass der nötige AN-Schutz im ArbR durch einzel-vertraglich (und damit auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen) weitgehend nicht abdingbare Sonderregelungen (z.B. des EFZG, BUrIG oder auch von TV) in einem ausreichend hohen Maß gewährleistet ist. Diese Einschätzung traf so uneingeschränkt nicht zu. Seit dem 1.1.2002 erstreckt sich daher die AGB-Kontrolle grundsätzlich auch auf standardisierte Arbeitsverträge.
Ist es zulässig, durch standardisierten Arbeitsvertrag die Kündigung durch den Arbeitnehmer nur per Einschreiben zuzulassen?
Nein, es liegt ein Verstoß gegen § 309 Nr. 13 BGB vor.
Kann sich ein AN auf Verbraucherschutzvorschriften berufen?
AN sind begrifflich immer auch Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. Grundsätzlich ist daher für den AN der Weg zum Verbraucherschutzrecht geebnet, wenn sich aus der konkret anzuwendenden Verbraucherschutzvorschrift nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt.
Rückdatierungsverlangen
Spannungsverhältnis zwischen Wahrheitsgrundsatz und dem Grundsatz des Verständigen Wohlwollens
AN verlangt Zeugnis erst einige Zeit nach seinem Ausscheiden: keine Rückdatierung auf den Tag der Beendigung des ArbV
Bereits erteiltes Zeugnis vom AN inhaltlich geändert bzw. berichtigt: berichtigtes Zeugnis muss das Datum des ursprünglich erteilten Zeugnisses tragen
AB HIER LE 3
"Behalten" AN unter den Voraussetzungen des EFZG bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ihren vertraglichen Entgeltanspruch?
Früher ging man davon aus (§ 3 EFZG a.F.: ....., so verliert er nicht den Anspruch auf Arbeitsentgelt). Nach der Gesetzesänderung von 1996 (insoweit ist keine erneute Änderung zum 1.1.1999 erfolgt) spricht der Wortlaut der Vorschr. eher dafür, dass an seine Stelle ein bes. gesetzl. normierte Vergütungsanspruch treten soll (str.)
Ab wann läuft die Wartezeit nach § 3 III EFZG?
Ab der vereinbarten (!) Arbeitsaufnahme! Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist genauso unbe deutend wie der möglicherweise verzögerte tatsächliche Arbeitsantritt.
Welche Gelder stehen dem AN im Krankheitsfalle zu, wenn die Wartefrist noch nicht erfüllt ist?
I.d.R. Krankengeld nach § 44 Ii.V.m. § 49 I Nr. 1 SGB V.
Wird der in der Wartezeit erkrankte AN nicht vor Ablauf der 4 Wochen gesund, setzt dann automatisch die Entgeltfortzahlung nach dem EFZG ein?
Geht man davon aus, dass das Arbeitsverhältnis 4 Wochen rechtl. bestanden haben muss, bleibt die tatsächl. krankheitsbed. Unterbrechung für den Fristablauf ohne Bedeutung. Nach Ablauf der Frist müsste dem Wortlaut nach dann ggf. volle 6 Wochen Anspruch auf EFZ bestehen. (so auch das BAG mit Urt. v. 26.5.1999)
Ist bei einer Mehrfachbefristung von ArbV die Wartefrist jedes Mal neu zu erfüllen?
In Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 1 I KSchG: Nein! Vss: ein "enger sachlicher Zusammenhang" mit dem früheren ArbV. Daneben sind missbräuchliche kurzzeitige Unterbrechungen der Wartezeit unter Umgehungsgesichtspunkten zu prüfen.
Was versteht man unter Krankheit i.S.v. § 3 I EFZG?
Krankheit ist jeder regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der in der Heilbehandlung oder Arbeitsunfähigkeit wahrnehmbar zu Tage tritt.
Ist eine Schwangerschaft danach eine Krankheit i.S.d. § 3 EFZG?
Nein, die Schwangerschaft als solche ist kein regelwidriger Zustand.
Was versteht man unter Arbeitsunfähigkeit i.S.v. § 3 EFZG?
Arbeitsunfähig ist ein AN, wenn eine Krankheit es ihm unmöglich macht, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Gesundheitszustand zu verschlimmern.
Wann ist die zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit erforderliche Kausalität gegeben?
Wenn die Krankheit alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist
Was ist unter Verschulden i.S.d. § 3 I EFZG zu verstehen?
Anders als bei § 276 BGB bedeutet dieser Begriff grobes Verschulden in eigenen Angelegenheiten.
Hat der AN seine Arbeitsunfähigkeit "verschuldet", wenn diese auf einem Sportunfall beruht?
Grundsätzlich nicht; anders bei gefährlichen Sportarten bzw. bei Sportarten, welche die Leistungsfähigkeit des AN wesentlich übersteigen
Liegt ein Verschulden vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einem Selbstmordversuch beruht?
Nein. da beim Selbstmordversuch die Zurechnungsfähigkeit verneint wird.
Verschulden § 3 I EFZG - Alkoholkonsum
Für Verschulden des AN ist der AG darlegungs- und beweispflichtig
Alkoholabhänigkeit idR auf ein Ursachenbündel zurückzuführen
Im Regelfall ist ein relevantes Verschulden des AN an der Entstehung der Alkoholabhängigkeit zu verneinen
Situation: Rückfall in die Alkoholabhänigkeit:
früher: BAG - AN der nach erfolgreicher Beendigung einer Entwöhnungskur und nach einer längeren Abstinenz (5 Monate)wieder rückfällig wird, sich der Lebenserfahrung nach schuldhaft verhält
heute: BAG - auch bei erneuter Alkoholabhängigkeit zumindest idR ein Ursachenbündel zur erneuten Abhänigkeit führt und der AG deshalb den Beweis eines anspruchsausschließenden Verschuldens des AN schuldig bleiben wird
Definition Krankheit
Rechtswidriger Körper- Geisteszustand, der in einer Heilbehandlung oder Arbeitsunfähigkeit wahrnehmbar zu Tage tritt
Erhält ein AN bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während des Erholungsurlaubs EFZ nach § 3 EFZG?
Die Erfüllung des Urlaubsanspruch wird kraft § 9 BUrlG unterbrochen. Damit erhält der AN während des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gem. § 3 EFZG.
Ist § 3 I EFZG Rechtsgrundlage für die EFZ, wenn gleichzeitig feiertagsbedingt die Arbeitsleistung nicht erbracht wird?
Liegen alle sonst. Vss. für die krankheitsbedingte EFZ vor, ist § 3 EFZG auch an Feiertagen Rechtsgrundlage für eine EFZ. Die Höhe (!) des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bemisst sich für den Feiertag gem. § 4 II EFZG nach § 2 EFZG.
Welche Besonderheiten gelten, wenn sog. Wanderarbeitnehmer durch EU-ausländ. Atteste die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachweisen?
Für Wanderarbeitnehmer, d.h. für Angehörige eines Mitgliedstaates, die in einem anderen Mitglied-staat als AN beschäftigt sind, gilt Art. 18 Verordnung 574/72/ EWG. Danach ist der verantwortliche Leistungsträger (das ist im Rahmen des EFZG der AG) an die Feststellungen der Arbeitsunfähigkeit durch den EU-ausländischen Träger der sozialen Sicherheit gebunden. Hat der AG Zweifel an der attestierten Arbeitsunfähigkeit, bleibt ihm nur die Möglichkeit, eine Untersuchung durch einen Arzt seiner Wahl in die Wege zu leiten, wozu der AG in der Praxis allerdings regelmäßig nicht in der Lage ist. Nicht verwehrt ist dem AG zwar die Berufung auf den Missbrauchseinwand, es wird vom AG aber auch insofern der Vollbeweis verlangt, dass der AN tatsächlich nicht arbeitsunfähig krank war. Freilich kann der gemeinschaftsrechtlich erforderliche Vollbeweis auch aufgrund von Indizien und ggf. unter Berücksichtigung gewisser Beweiserleichterungen (insbes. bei Beweisvereitelung) als erbracht angesehen werden. Das BAG ist bemüht, diesen Weg den Instanzgerichten aufzuzeigen (Fall "Paletta").
Verständnisfrage: Wäre es von den Vss. her denkbar, die krankheitsbedingte EFZ statt über das EFZG über §$ 611a II, 616 BGB zu steuern?
Ja, tatsächlich war sogar die EFZ für Angestellte bis 1994 so geregelt. In § 616 II BGB a.F. war lediglich festgelegt, dass eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit im Fall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit sechs Wochen beträgt.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber rechtswidrig keine krankheitsbedingte EFZ leistet?
Der Arbeitnehmer bekommt dann, wenn er Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, Krankengeld nach §$ 44 ff. SGB V.
Wie "holt sich die Krankenkasse ihr Geld zurück"?
Soweit sie wegen der Weigerung des Arbeitgebers Leistungen an den Arbeitnehmer erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers auf EFZ auf die Krankenkasse über und kann von ihr geltend gemacht werden. Lies § 115 SGB X!
Was versteht man unter einer Gratifikation?
Freiwillige Vergütung aus besonderem Anlass
Auf welche Rechtsgrundlage wird der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt?
Von der h.L. wird überwiegend die Fürsorgepflicht des AG angeführt. Das BAG spricht von einem im überpositiven Ideal der Gerechtigkeit wurzelnden Rechtssatz.
Wo liegt der Anwendungsbereich für den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz?
Bei solchen Maßnahmen, die der einseitigen Gestaltungsmacht des AG unterliegen und vom AG nach "abstrakt generalisierenden" Regeln getroffen werden
Ist die Gleichbehandlungspflicht nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz auf den Betrieb beschränkt?
Das BAG geht von einer unternehmensbezogenen Gleichbehandlungspflicht aus: Sie gilt, soweit die Regelungskompetenz des AG reicht.
Warum steht nach Auffassung des BAG § 75 I BetrVG einer solchen Betrachtungsweise nicht entgegen?
§ 75 I BetrVG begründet eine an die Kompetenzen der Betriebsparteien anknüpfende kollektiv-rechtl. Verpflichtung, die weder den Zweck hat noch geeignet wäre, die aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz fließenden individualrechtlichen Pflichten zu ersetzen.
Ist im Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine betriebsbezogene Gruppenbildung damit ausgeschlossen?
Nein! Auch wenn die Gleichbehandlungspflicht nicht von vornherein auf den Betrieb beschränkt ist, so können doch die räumliche Entfernung zwischen verschiedenen Betrieben desselben Unterneh-mens, deren mögliche Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Branchen sowie zwischen ihnen bestehende organisatorische Trennlinien eine betriebsbezogene Differenzierung rechtfertigen.
Darf eine einseitige Besserstellung einzelner AN durch den AG erfolgen?
Ja, der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz schützt nur vor Schlechterstellung.
Wann ist der Tatbestand der betrieblichen Übung erfüllt?
Bei dreimaliger vorbehaltloser (dh. ohne Hinweis auf auch künftige Freiwilligkeit) Zahlung
Wie lässt sich die Bindungswirkung einer betrieblichen Übung dogmatisch begründen?
Nach h.M. liegt eine Verpflichtungserklärung durch schlüssiges Arbeitgeberverhalten vor, die vom AN entspr. § 151 BGB stillschweigend angenommen wird (BAG, Vertragstheorie). Eine Mindermeinung bejaht eine Erwirkung gem. § 242 BGB (Vertaruenstheorie).
Ist die Annahme einer „umgekehrten" betrieblichen Übung zum Nachteil der AN möglich?
Der Abbau von Verpflichtungen, die durch die bertriebliche Übung gewachsen sind, konnten im Wege einer gegenläufigen betrieblichen Übung betrieben werden -> Das BAG hatte damit zeitweilig die betriebliche Übung zum Nachteil des AN anerkannt
Nach 2002 wurde die AGB Kontrolle auf das Arbeitsrecht als anwendbar erklärt, so dass sich diese Unwirksamkeit aus § 308 Nr. 5 BGB (Klauselverbot für fingierte Erkl.) ergibt
Wie grenzt man den Angestellten vom Arbeiter ab?
Die Abgrenzung erfolgt vom Begriff des Angestellten her. Dabei ist insbes. § 133 II SGB VI (aufgehoben m. W.v. 1.1.2005 und damit nicht mehr unmittelbarer geltender Maßstab) und die zu § 3 AVG ergangene Ausführungsverordnung zu berücksichtigen. I.U. gilt: Angestellter ist, wer überwiegend geistige, büromäßige oder kaufmännische Arbeit leistet; Arbeiter ist, wer vorwiegend körperliche Arbeit verrichtet.
Nennen Sie die Voraussetzungen des Anspruchs gem. §§ 611a II, 616 BGB!
1. Arbeitsverhältnis
2. Verhinderungsgrund
3. kein Verschulden bzgl. 2.
4. verhältnismäßig nicht erhebliche Verhinderungsdauer
Was kann ein Verhinderungsgrund i.S.v. $ 616 BGB sein?
Es muss ein in der Person des AN liegender Grund sein, der sich nicht auf einen größeren Personenkreis bezieht.
Wann ist die Verhinderungsdauer verhältnismäßig nicht erheblich?
Maßgebend ist das Verhältnis der Verhinderungszeit zur Dauer des ArbV (auch bei unbefristeten ArbV i.d.R. nur wenige Tage; Faustformel: höchstens 2 Wochen).
In welchen Fällen ist die Lehre vom Betriebsrisiko anwendbar?
Die Betriebsrisikolehre betrifft Fälle, in denen die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung wegen einer Betriebsstörung ausfällt, die weder vom AG noch vom AN zu vertreten ist, wenn für diese Fälle keine Sonderregelung (inbes. durch TV) gilt.
Was versteht man unter einer Betriebsstörung?
Eine Betriebsstörung liegt vor, wenn der Grund der Störung in der betrieblichen Sphäre liegt, insbes. technische Ausfälle (Strom, Heizung, Maschinen). Abzugrenzen ist insbes. vom Wirtschaftsri-siko (trägt AG) und Wegerisiko (trägt AN).
Welche Rechtsfolge ist gegeben, wenn die Voraussetzungen der Betriebsrisikolehre vorliegen?
Trotz fehlender Arbeitsleistung hat der AN gem § 615 S. 3 BGB Anspruch auf den Lohn. Ausnahme: Existenzgefährdung des Unternehmens (str.), Arbeitskampf
Was versteht man unter dem sog. Wirtschaftsrisiko?
Die Arbeit ist zwar technisch möglich, aber wirtschaftlich sinnlos.
Wer trägt das sog. Wegerisiko?
Grundsätzlich der AN; beruht die Verspätung allerdings allein auf Mängeln der vom AG bereitgestellten Beförderungsmittel: Grds. der Betriebsrisikolehre (+)
AB HIER LE 4
Aus welchen Grundsätzen wird die Haftungsbeschränkung bei vom AN verursachten Sachschäden an Rechtsgütern des AG abgeleitet?
Die Beschränkung ist nach BAG GS durch analoge Anwendung des § 254 BGB im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) geboten.
Wie ist die Haftungsbeschränkung im Grundsatz ausgestaltet?
1. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der AG voll.
2. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der AN dem Grunde nach. Bei der Höhe sind insbes. Betriebstisiko des Arbeitgebers und Verschulden des AN zu berücksichtigen sowie die "Gefahrengeneigtheit der Arbeit". 3. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der AN grundsätzlich voll.
Welche Ausnahmen von diesem Grundsatz macht das BAG, wenn der AN grob fahrlässig den Schaden verursacht hat?
Der AN haftet trotz grober Fahrlässigkeit nicht für den ganzen Schaden, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen seinem Verdienst und dem von ihm zu tragenden Schadensrisiko besteht und keine "gröbste Fahrlässigkeit" gegeben ist. Aber auch hier scheiden Haftungserleichterungen nicht aus.
In welchem Verhältnis stehen die Begriffe "grobe", "einfache", "mittlere","leichte" und "leichteste" Fahrlässigkeit?
Fahrlässigkeit lässt sich in "grobe" und "einfache" (- leichte, gewöhnliche) Fahrlässigkeit unterteilen. Im ArbR wird bei "einfacher" Fahrlässigkeit noch einmal zwischen "mittlerer" und "leichtester" Fahrlässigkeit unterschieden.
Wann greift die Haftungsbeschränkung ein?
Wenn die Arbeiten durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet werden.
Gilt die Haftungserleichterung auch für freie Mitarbeiter?
Nein, Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis
Auf welcher Rechtsgrundlage kann nach h. M. der AN verschuldensunabhängig Ersatz für eigene Sachschäden verlangen?
Verschuldensunabhängige Erstattungsansprüche des AN wegen Eigenschäden ergeben sich nach h.M. analog § 670 BGB.
Warum haftet der AG bei einem Arbeitsunfall regelmäßig nicht für Personenschäden?
Entspr. Ansprüche sind unter den Vss. des § 104 SGB VII ausgeschlossen.
Wie lässt sich erklären, dass über § 670 BGB analog vom AN erlittene Schäden "als Aufwendungsersatz" geltend gemacht werden können?
Wertungsmäßig kann es keinen Unterschied machen, ob eine echte Aufwendung i.S.e. freiwilligen Vermögensopfers geltend gemacht wird oder ob Schäden geltend gemacht werden, die sich als Realisierung eines freiwillig übernommenen Risikos zur Erfüllung arbeitsvertragl. Pflichten darstellen.
Wo hat der Gesetzgeber diesen Rechtsgedanken zum Ausdruck gebracht?
In § 110 HGB!
Ausgeschlossen ist der Ersatz sogenannter "arbeitsadäquater Schäden". Was für Schäden versteht man darunter?
"Arbeitsadäquate Schäden" sind Schäden, die herkömmlicher Weise vom AN getragen werden bzw. für deren Hinnahme erkennbar ein besonderes Entgelt gezahlt wird.
Wie wird verhindert, dass dem AG - etwa durch den Einsatz eines eigenen Pkw - Schadensrisiken durch den AN aufgezwungen werden?
Der Schaden darf nicht dem Lebensbereich des AN zuzuordnen sein. Unfallschäden am AN-Fahrzeug werden deshalb nur dann ersetzt, wenn das Fahrzeug "mit mutmaßlicher Billigung des AG" eingesetzt wurde.
Wann kann danach davon ausgegangen werden, dass der Einsatz von Sachmitteln des AN im Betätigungsbereich des AG erfolgte?
Wenn ohne Einsatz des betreffenden Sachmittels der AG eigene Mittel hätte einsetzen müssen und damit das Schadensrisiko tragen müsste.
Warum werden die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs auch im Rahmen der AG-Haftung § 670 BGB berücksichtigt?
Der AN soll durch die Einbringung eigener Sachmittel auch nicht besser stehen als bei Beschädigung betriebseigener Arbeitsmittel. So wie er etwa bei grober Fahrlässigkeit dem AG dessen Schaden regelmäßig im vollen Umfang ersetzen muss, soll er auf dem grob fahrlässig verursachten Ei-genschaden "sitzen bleiben"
Was versteht man im Arbeitsrecht üblicherweise unter einem Manko?
Einen Schaden, den der AG dadurch erleidet, dass ein seinem AN anvertrauter Warenbestand eine Fehlmenge aufweist oder sich in einer von seinem AN geführten Kasse ein Fehlbetrag ergibt
Welche Rolle spielen die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs für eine wirksame Mankoabrede?
Sie dürfen nicht auf diesem Wege unterlaufen werden. Die "praktische Wirksamkeit" der Grundsätze der beschränkten AN-Haftung muss sichergestellt sein.
Was bedeutet das für die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Mankoabrede?
Eine Mankoabrede ist nur zulässig, wenn die Mankoabrede die Summe der gezahlten Mankogelder nicht übersteigt (Mankogeld als Chance für zusätzlichen Verdienst -, „,Erfolgsprämie**).
Welchen Grund gibt es für die Sonderregelung des § 619a BGB?
Die durch die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs vorgenommene Ri-sikoverschiebung würde ohne § 619a BGB durch die für den AN nachteilige Beweislastregelung des § 280 I 2 BGB (z.T.) rückverschoben.
AB HIER FALL 5
Worauf genau gibt laut BAG § 1 BUrIG einen Anspruch?
§ 1 BUrIG gibt dem AN einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht und auf Bezahlung.
Führt ein Verstoß gegen § 8 BUrlG zu einem Anspruch des AG auf Rückzahlung des Urlaubsentgelts?
Nein, Rückforderungen nach § 812 I S. 2 1. Alt. BGB und § 812 I S. 2 2. Alt. sind nach heute h.M. abzulehnen.
Setzt der gesetzliche Anspruch auf "Erholungsurlaub" die vorherige Erbringung von Arbeitsleistung voraus?
Nein, Vss. ist nach § 1 BUrlG lediglich ein bestehendes ArbV.
Kann sich ein AN seinen gesetzlichen Urlaub auch "auszahlen" lassen?
Der Urlaubsanspruch steht nicht zur Disposition von AG und AN. Eine Urlaubsabgeltung ist nur ausnahmsweise möglich (vgl. insbesondere § 7 IV BUrIG).
Wie ist die Rechtslage, wenn der AG dem AN trotz Aufforderung zur Urlaubserteilung unberechtigt den gesetzlichen Urlaub verweigert?
Der Urlaubsanspruch verfällt. Gegen den AG kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 275 I und IV, § 280 I, §$ 283, 286 I, § 287 S. 2, § 249 S. 1 BGB in Betracht.
In welchem Zeitraum muss der jeweilige Jahresurlaub genommen werden?
Der gesetzl. Urlaubsanspruch ist grds. auf das jeweilige Kalenderjahr befristet. Eine Übertragung nach § 7 III BUrIG u. § 17 II BEEG ist möglich. Wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verfällt der Anspruch auf Urlaub nicht schon nach § 7 III BUrIG (RL-konforme Ergänzung des BUrIG).
Muss ein AG einem AN das Urlaubsentgelt noch auszahlen, wenn im Falle des § 5 I Buchst. c BUrIG der AN bereits über den ihm zustehenden Umfang hinaus Urlaub erhalten hat?
Nein, es gilt der Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn". § 5 III BUrIG schließt lediglich einen Rückforderungsanspruch nach § 326 IV BGB aus.
Nennen Sie bitte wenigstens 5 Beendigungstatbestände, die neben der Kdg. ein ArbV beenden können!
Aufhebungsvertrag, Anfechtung; einseitige Lossagung vom faktischen ArbV; Tod des AN; Befris-tungsablauf (§ 620 BGB); Eintritt der auflösenden Bedingung;
Wie lässt sich die Kdg. eines ArbV rechtlich einordnen?
Eine Kdg. ist eine einseitige, empfangsbedürftige WE, mit der der Wille eines Vertragspartners zur Beendigung des ArbV zum Ausdruck gebracht wird. Es gelten für die WE die allgemeinen Regeln
(BGB AT).
Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn die Kündigungsfrist für die Kdg. des ArbV nicht eingehalten wurde?
Die Kdg. wirkt im Zweifel zu dem nächsten zulässigen Termin.
Inwiefern gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit für den AG nur sehr beschränkt?
Im Anwendungsbereich des KSchG (§§ 1 I, 23 I S. 2 u. 3 KSchG) ist eine soziale Rechtfertigung der Kdg. erforderlich.
Welche ArbV unterliegen dem KSchG?
Ein ArbV fällt nur dann in den Anwendungsbereich des KSchG, wenn es gem. § 1 I KSchG länger als 6 Monate bestanden hat und der Betrieb nicht unter die Kleinbetriebsklausel des § 23 I S. 2 bzw. S. 3 KSchG fällt.
Inwiefern kann man im Rahmen des KSchG zwischen relativen Unwirksamkeitsgründen und absoluten Unwirksamkeitsgründen unterscheiden?
§ 1 II S. 1 KSchG nennt relative Unwirksamkeitsgründe, da hier noch unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu prüfen ist, ob der Kdg.-Grund wirklich im konkreten Fall trägt.
Absolute Unwirksamkeitsgründe beschreiben § 1 II S. 2 und 3 KSchG. Bei Verletzung steht die Sozialwidrigkeit der Kdg. fest.
Was versteht man unter dem Prognoseprinzip?
Grundgedanke ist, dass die Kdg. immer zukunftsbezogen ausgesprochen wird. Gekündigt wird also wegen der (auch) künftig zu erwartenden Störung des ArbV.
In welchen Schritten ist bei einer ordentlichen Kdg. das Fehlen einer sozialen Rechtfertigung nach dem KSchG zu prüfen?
I. Anwendbarkeit des KSchG;
II. Kdg.-Grund, § 1 II KSchG, der an sich geeignet ist, eine Kdg. zu rechtfertigen;
III. Ultima-ratio-Prinzip;
IV. Interessenabwägung (Sozialauswahl bei betriebsbed. Kdg.) unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
Wie lassen sich personen- und verhaltensbedingte Kdg. unterscheiden?
Bei einer personenbedingten Kdg. geht es um Kündigungsumstände, die auf einer in den persönlichen Verhältnissen oder Umständen des AN liegenden Störquelle beruhen. Bei einer verhaltensbedingten Kdg. knüpft der AG dagegen an ein Verhalten des AN an. Der AN könnte sehr wohl die Störung vermeiden!
Wann spricht man kündigungsrechtlich von einem sog. Mischtatbestand?
Wenn ein einheitlicher Lebenssachverhalt 2 oder auch 3 der in § 1 II KSchG genannten Bereiche, also personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Gesichtspunkte berührt.
Was besagt das Ultima-ratio-Prinzip im KSch-Recht?
Es verlangt, dass kein milderes Mittel als die ausgesprochene Kdg. zur Beseitigung der prognostizierten Störung im ArbV zur Verfügung steht.
Schema der Kündigungsschutzklage
Rechtsfigur ,,Empfangsbote kraft Verkehrsanschauung”
abgleitet aus § 130 BGB, daraus ergeben sich die Grundsätze der Risikoverteilung beum Zugang von WE
Prognoseprinzip
ist zukunftsorientierte Betrachtungsweise
Ist die Entwendung geringwertiger Sachen des AG geeignet einen wichtigen Grund iSd § 626 I abzugeben?
MM: Abstellen auf Schadenshöhe, nach ultima ratio Prinzip können kleinere Verfehlungen die außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigen
hM: auch geringer Wert geeignet - Interessenabwägung und Umstände des Einzelfalls
FÜR HM: trägt Umständen des Einzelfalls am besten Rechnung, Ob Schaden geringfügig ist, ist eine Wertungsfrage, Vertrauenverhältnis muss gestört sein-> hängt von Schwere der Pflichtverletzung ab
Wann ist ein Umstand geeignet eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen?
Wenn er sich konkret auf das ArbV auswirkt
Fortsetzung des ArbV muss durch objektive Umstände, die Einstellung oder das Verhalten des AN im Leistungs-oder Vertrauensbereich beeinträchtigt sein
Vertrauensverhältnis kann auch dann beeinträchtigt sein, wenn der AN außerhlab des eigentlichen Beschäftigungsbereichs und der Arbeitszeit einen Diebstahl begeht
Wem kommt die Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie der Kirchen zu?
den Kirchen
den rechtlich selbständigen Teilen der Kirche
allen in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen
Was schützt die Kirchenautonomie alles?
Religiionsausübung im Bereich des Glaubens und des Gottesdienstes
missionarisch diakonistische Tätigkeiten
Worin liegt die Schranke der Kirchenautonomie?
Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheiten nur innerhalb des für alle geltenden Gesetzes ordnen und verwalten. Kirche ist mit ihren Einrichtungen an das für alle geltende Arbeitsrecht gebunden
-> KschG enthält keinen ausrücklichen Anwendungsvorbehalt auf ArbV mit kirchlichen Arbeitgebern
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine Abmahnung grds. erforderlich. Inwieweit ist eine Abmahnung bei einer Störung im Vertrauensbereich erforderlich?
Abmahnung (+): wenn steuerbares Verhalten des AN und Wiederherstellung des Vertrauen erwartet werden kann
Abmahnung (-): Einzelfall, Abmahnung nciht erfolgsversprechend - AN will sich nicht vertragstreu verhalten, AN hartnäckig und uneinsichtig, schwerwiegende Verstöße
Was setzt eine personenbedingte Kündigung voraus?
AN muss sich betriebsstörend verhalten, weil er sich nicht anders verhalten kann
Was setzt eine Rechtfertigung einer religionsbedingten Differenzieurung unionsrechtlich voraus?
Das Erfordernis der Religionszugehörigkeit muss im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine berufliche Anfoderung sein, die angesicht des Ethos der in Rede stehenden Einrichtung
wesentlich = notwendig für die Wahrung des Ethos der Organisation
rechtmäßig = Ausschluss sachfremder Ziele
gerechtfertigt = Überprüfbarkeit durch innerstaatliche Gerichte + zur Durchsetzung des Ethos oder der Kirchenautonomie erforderlich
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit = Anforderung angemessen und darf nicht über das zur Erreichung des angestrebten Ziels Erforderliche hinausgehen
Wovon hängt der Tätigkeitsbezug nach § 9 II AGG ab?
hängt davon ab, wie eng die konkrete berufliche Tätigkeit mit dem kirchlichen Auftrag verbunden ist. Notwendige Nähe zum kirchlichen Auftrag vor allem bei verkündungsnahen Tätigkeiten
AB HIER FALL 6
Schema Ordentliche Kündigung wegen betrieblichem Erfordernis
Ordentliche Kündigung
Kündigungserklärung
Wirksamkeit nach §§ 104, 164 ff. BGB
Schriftlich § 623 BGB, kein Begründungzwang (§ 626 II 3 BGB)
Anhörung des Betriebsrats § 102 BetrVG
Besonderer Kündigungsschutz nach KSchG
Allgm. Kündigungsschutz
Anwendbarkeit KschG
ArbV länger 6 Monate § 1 I KSchG
im Betrieb mehr als 5 (10) AN, § 23 I 2 KSchG
Soziale Rechtfertigung
KdgGrund iSd § 1 II KSchG -> betriebliche Erfordernisse -> § 1 III KSchG
Sozialauswahl
Klageehebungsfrist §§ 4 S. 1, 7 KSchG
Prüfungspunkt: Allg Kündigungsschutz - betriebliches Erfordernis
Wann können Gerichte die Maßnahmen, die der AG trifft um seinen Betrieb umzustellen, nicht überprüfen?
Soweit die Maßnahmen rein technischer oder organisatorischer Art sind, können die AG sie grundsätzlich nicht nachprüfen
Ausnahme: evidenter Fehlgebrauch = Maßnahme, die offensichtlich ursachlich, unvernünftig oder unwillkürlich ist
Wann sind die betrieblichen Erfordernisse dringend?
Wenn sie die Kündigung unvermeidbar machen
Prüfungspunkt: Sozialauswahl
Folge der Nichtberücksichtigung der in § 1 III 1 KSchG genannten sozialen Gesichtspunkte
Unwirksamkeit der Kündigung
Was ist bei der Sozialauswahl zu prüfen und was ist deren Aufgabe?
Was sind die Kriterien der sozialen Auswahl?
Wen trifft die Kündigung am wenigsten hart
personelle Konkretisierung des dringenden betrieblichen Erfordernisses -> wem ggü. darf der AG das ihm aus betrieblichen Gründen zustehende Kündigungsrecht ausüben?
Kriterien: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, gesetzliche Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung
Prüfungspunkt: Klageerhebungsfrist § 4 I KSchG
Ist das Fristerfordernis eine echte materiell-rechtliche Ausschlussfrist oder eine Prozessvoraussetzung
Dauer: innerhalb von 3 Wochen beim AG
e.A: echte Prozessvss. bei Fristversäumung ist Klage durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen
h.M: materiell-rechtliche Ausschlussfrist, bei Fristversäumung ist Klage als unbegründet abzuweisen
Muss sich der AN das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen?
BAG: § 4 S. 1 KSchG prozessuale Klageerhebungsfrist, AN muss sich Anwaltsverschulden gem. § 46 II ArbGG iVm § 85 II ZPO zurechnen lassen
hM: materiell-rechtliche Frist, analoge Anwendung § 85 II ZPO-auf Rechtsnatur der Klagefrist kommt es nicht an
mM: lehnt analoge Anwendung § 85 II ZPO ab, es liegt schon keine planwidirge Regelungslücke vor
BAG folgen: Vornahme einer Prozesshandlung entscheidend -> Klageerhebung ist selbst Prozesshandlung, Maßgeblicher Zeitpunkt für Anwendbarkeit des § 85 II ZPO ist Begründung des Mandatsverhältnisses
Welche Arbeitsverhältnisse unterliegen dem KSchG?
Vgl. §§ 1 I, 23 I 2 und 3 KSchG.
Nach welchen Kriterien prüft die Rspr. die Frage der sozialen Rechtfertigung bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Die Rspr. hat ein dreistufiges Prüfungsschema entwickelt:
Negative Zukunftsprognose
Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Belange
Interessenabwägung
Was geht jeder verhaltensbedingten Kündigung regelmäßig voraus?
Jeder verhaltensbedingten Kündigung muss grundsätzlich eine Abmahnung vorausgehen.
Dies gilt auch bei Störungen im Vertrauensbereich, wenn es um ein steuerbares Verhalten des AN geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.
Welche Anforderungen sind an eine ordnungsgem. Abmahnung zu stellen?
Eine ordnungsgemäße Abmahnung setzt voraus, dass der AG in einer für den AN hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise ein Fehlverhalten beanstandet (Beanstandungsfunktion) und damit den eindeutigen Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfali der Inhalt oder der Bestand des ArbV gefährdet ist (Warnfunktion).
Ist es möglich, dass bei einem Betrieb mit in der Regel 20 Beschäftigten das KSchG in diesem Betrieb nicht anwendbar ist?
Rechnerisch schon, wenn in dem Betrieb nur 20 Teilzeitarbeitnehmer beschäftigt sind, die eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden leisten (20 x 0,5 = 10 Beschäftigte).
An welcher Stelle im Klausuraufbau wird die Frist des § 4 KSchG geprüft?
In der Begründetheit der Klage, da es sich nach h.M. um eine materielle Ausschlussfrist handelt.
In einem Gutachten ist jedoch im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung eine dahingehende Klarstellung erforderlich, wenn es auf den Streit ankommt.
Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn die Frist des § 4 KSchG versäumt wird?
Die Kündigung gilt als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG), falls nicht eine Zulassung gem. § 5 KSchG ausnahmsweise in Betracht kommt.
Was steht dem AN während eines wirksamen bestehenden ArbV zu?
Anspruch auf vereinbarte Vergütung
vertragsmäßige Beschäftigung verlangen
Woraus leitet sich der allgm. Beschäftigungsanspruch ab?
Hat der AN bei bestehendem Arbeitsverhältnis einen Beschäftigungsanspruch?
§§ 611a, 613 i.V.m § 242 BGB
Ja! Er wird abgeleitet aus §§ 611, 613, 242 BGB, Art. 2 I, 1 I GG
Ist ein Weiterbeschäftigungsanspruch gegeben, wenn die Vss. des § 102 V BetrVG nicht gegeben sind?
BAG: Interessenabwägung -> Weiterbeschäftigungsanspruch wenn:
Kündigung offensichtlich unwirksam
Unwirksamkeit der umstrittenen Kündigung durch Urteil festgestellt
und überwiegende schutzwürdige Interessen des AG der Beschäftigung nicht entgegenstehen
Lit.: unzulässige richterliche Rechtsfortbildung
Stellungnahme: pro BAG -> Die Ungewissheit der Wirksamkeit der Kündigung kann nur im Wege eines Interessenausgleichs überwunden werden
Besteht dieser Beschäftigungsanspruch auch bei laufendem Kündigungsschutzprozess?
Welche Ausnahme gibt es dazu?
Nein, da insoweit schutzwürdige Interessen des AG überwiegen.
Ausnahmen:
Gesetzlicher Anspr. gem. § 102 V BetrVG bzw. $ 79 II BPersVG und Art. 77 Bay PVG
Arbeitnehmer hat in erster Instanz obsiegt.
Rückzahlungsbegehren über § 812 BGB
(P) ohne Rechtsgrund - Unterscheidung der Fallgruppen
(P) ohne Rechtsgrund
Weiterbeschäftigung nach § 102 V BetrVG
einvernehmliche Fortsetzung des ArbV -> Lösung über fehlerhaftes ArbV -> dann hat man keinen Rechtsgrund und keine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung
aufgezwungene Weiterbeschäftigung
Umfang des Bereicherungsanspruchs
Leistungen grds. nach § 818 I BGB zurückzugewähren -> Wertersatz § 818 II BGB weil Leistungen nicht wieder hergestellt werden können
(P) Höhe des Wertersatzes: orientiert sich an dem für die Art der geleisteten Arbeit üblichen Lohn (§ 612 II BGB) - branchenüblicher Tariflohn
Kann sich der AN auf den Wegfall der Bereicherung berufen, wenn er den Mangel des rechtlichen Grundes bei Erhalt der Lohnzahlung kannte (AG behält sich Rückzahlung der Vergütung vor) und daher verschärft haftet?
AN kann sich trotzdem auf Wegfall der Bereicherung berufen, AN kennt den Mangel des rechtlichen Grundes noch nicht, es sei denn es liegt positive Kenntnis vor -> bloße Zweifel am Fortbestand des RG können die verschärfte Haftung nach § 819 BGB nicht auslösen
Defintion Kündigung:
einseitige empfangsbedürftige WE, durch die der Wille der Beendigung des ArbV zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht wird
Wann gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit?
Wenn das KSchG nicht anwendbar ist und besonderer Kündigungsschutz (z.B. § 9 MuSchG) nicht eingreift.
Wodurch wird der Grundsatz der Kündigungsfreiheit begrenzt?
Die Kündigung darf nicht gegen die §§ 134, 138, 242, 612a BGB verstoßen.
Muss in der Kündigungserklärung ein Grund angegeben sein?
Nein (Gegenschluss zu § 626 II 3).
Unter welchen Voraussetzungen kann einem AN außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht?
Ist der bloße Verdacht strafbarer Handlungen an sich geeignet einen wichtigen Grund iSd § 626 I BGB darzustellen?
Wenn der Verdacht dringend ist (hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung) und sich durch objektiv gegebene Tatsachen fundieren lässt, die Straftat schwer wiegt und dem Betroffenen im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt wurde.
ist ausreichend, wenn das Vertrauen des AG infolge der Dringlichkeit der Verdachtsumstände derart erschüttert ist, dass eine Weiterbeschäftigung des AN gerade wegen dieses Verdachts unzumutbar ist
zusätzlich strenge Vss:
Verdacht objektiv durch bestimmte Tatsachen begründet
dringender Verdacht
schwere Straftat
AG alles ihm zumutbare zur SV-Aufklärung getan haben - Verdächtigen Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben haben
Wann beginnt die 2-Wochen Frist des § 626 BGB
Welche Folgen hat die Versäumung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 II BGB?
Sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis vom Kündigungssachverhalt hat
Es gilt die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung, dass ein möglicherweise gegebener wichtiger Grund gem. § 626 I BGB nicht geeignet ist, die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu begründen.
Was muss ein AN, der gegen eine fristlose Kündigung gem. § 626 BGB Klagen will, beachten?
Gem. §§ 13 I 2, 4 S. 1 KSchG ist innerhalb von drei Wochen auch bei einer außerordentl. Kündigung das Arbeitsgericht anzurufen, da ansonsten § 7 KSchG eingreift
Gibt es im Rahmen von § 626 einen absoluten Kündigungsgrund, der automatisch zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses führt?
Nein, deshalb bei der Prüfung des § 626 I BGB unbedingt die Interessenabwägung (umfassend) darstellen, damit der Korrektor der Klausur erkennt, dass nicht von einem absoluten Kündigungsgrund ausgegangen wird.
AB HIER FALL 7
Was sind die Voraussetzungen von § 613a BGB mit Widerspruch
Übergang eines Betriebs bzw. eines Betriebsteils
Durch RG
Bestehendes ArbV
Widerspruchsrecht des AN § 613a VI BGB
Widerspruchserklärung
Richtiger Adressat des Widerspruchs
Frist/Form
Keine Ausschlusstatbestände § 242
Definition: Betrieb/Betriebsteil
Eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit, die sich als eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung darstellt
Was ist für den Übergang einer wirtschaftlichen Einheit entscheidend?
Kriterien, ob eine Einheit übergegangen ist:
Entscheidend ist, dass die fragliche Einheit bei einem vorgenommenen Inhaberwechsel ihre Identität bewahrt
7-Punkte-Katalog:
Art des betrieblichen Unternehmens/Betriebs
Übergang der materiellen Aktiva (Gebäude, bewegliche Güter)
Wert der immateriellen Aktivas im Zeitpunkt des Übergangs
Übernahme / Nichtübernahme der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber
Übergang / Nichtübergang der Kundschaft
Grad der Ähnlichkeit zwischen der vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeit
Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Tätigkeit
Nennen die drei Schutzzwecke von § 613a BGB
Die Regelung verfolgt drei verschiedene Zwecke:
Schutz der bestehenden Arbeitsplätze
Sicherung der Kontinuität des amtierenden Betriebsrates
Eintritt des Erwerbers in die arbeitsrechtlichen Verbindlichkeiten des Veräußerers
Welche Rechtsstellung hat nach § 613a BGB der Veräußerer?
Mit dem Betriebsübergang enden die arbeitsrechtlichen Beziehungen.
Für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verbindlichkeiten: Gesamtschuldnerische Haftung mit dem Erwerber
Welche Rechtsstellung hat nach § 613a BGB der Erwerber?
Er tritt in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (Übergang des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes).
Wann ist ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB gegeben?
Entscheidend ist, dass die fragliche Einheit bei einem vorgenommenen Inhaberwechsel ihre Identität bewahrt (Substratgedanke).
Die Identität der wirtschaftlichen Einheit ergibt sich aus:
verrichtete Tätigkeiten
Personal
Führungskräften
Arbeitsorganisation
Betriebsmethoden
den zur Verfügung stehenden materiellen und immateriellen Betriebsmitteln.
Den Kriterien kommt je nach der Art des Betriebes unterschiedliches Gewicht zu.
Worin liegt der Hauptkritikpunkt hinsichtlich der Christel-Schmidt-Entscheidung des EuGH?
Dass danach ein Betriebsübergang bereits in der bloßen Funktionsnachfolge gesehen werden kann.
Was ist die Kernaussage des EuGH im Fall Abler?
Sobald ,,Inventar in beträchtlichem Umfang" erforderlich ist, soll für einen Betriebsübergang die Übernahme des Inventars genügen.
Zu welcher Änderung der Rspr. des BAG führt die Güney-Görres-Entscheidung des EuGH?
Für einen Betriebsübergang durch Übernahme des Inventars muss dem Erwerber keine Möglichkeit zur „eigenwirtschaftlichen Nutzung" am übernommenen Inventar eingeräumt werden.
Mit welcher Fallgestaltung befasst sich die Ferrotron-Entscheidung des EuGH?
Mit der „identitätszerstörenden Eingliederung" des übernommenen Betriebes.
Inwiefern rückt der EuGH damit wieder näher an seine Christel-Schmidt-Entscheidung heran?
Der EuGH verlangt nur noch - etwas schwammig - „die Beibehaltung der funktionellen Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren, die es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.
Gegenüber wem darf der durch einen Betriebsübergang betroffene AN widersprechen?
Gegenüber dem alten und/oder neuen Betriebsinhaber, § 613a VI 2 BGB.
Ab wann beginnt die Widerspruchsfrist nach § 613a VI BGB zu laufen?
Fristauslösend wirkt (nur) die ordnungsgemäße Unterrichtung des AN nach § 613a V BGB.
Warum ermöglicht § 613 a VI BGB dem AN einen grundlosen Widerspruch?
Das Widerspruchsrecht des AN ist Ausdruck der Vertragsfreiheit hinsichtlich der Auswahl des Vertragspartners.
Ist der grundlose Widerspruch des AN, der ihn zum Altbetrieb zurückbringt, dort kündigungsrechtlich von Bedeutung?
Nein! Das BAG hat früher den „grundlosen Widerspruch" als ein Kriterium bei der Sozialauswahl berücksichtigt. Dafür lässt die abschließende Aufzählung in § 1 III KSchG heute keinen Raum.
Ist eine Kündigung trotz § 613a IV BGB wirksam, wenn später doch noch ein Betriebsübergang stattfindet?
Ja, wenn der Betriebsübergang im Zeitpunkt des Zugangs der Kdg-Erklärung noch keine greifbaren Formen angenommen hatte.
Für welche Fälle erkennt das BAG nach § 242 BGB einen Anspruch auf besitzstandswahrende Wiedereinstellung an?
Für den Fall, dass sich noch während der Kündigungsfrist die zur Kündigung führende Prognose als falsch erweist. Im Fall des nachträglichen Betriebsübergangs auch nach Ablauf der Kdg-Frist.
Innerhalb welcher Frist muss der AN bei einem nachträglichen Betriebsübergang seinen Wiedereinstellungsanspruch geltend machen?
Innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Betriebsübergang (Verwirkung).
Was setzt das BAG als Mindestvoraussetzung einer nach Art. 9 III GG geschützten, tariffähigen Gewerkschaft voraus? (Ergänzungsfrage)
Interessenwahrende Vertretung der Mitglieder, der Wille zum Abschluss von Tarifverträgen.
Ferner muss eine Gewerkschaft frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein, sowie das Tarifrecht anerkennen. Neben der Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler ist auch eine leistungsfähige Organisationsstruktur notwendig.
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