Diskussionspunkte im Aufsichtsrat
Unternehmensstrategie
Schließung von Standorten
Abspaltung von Unternehmensstellen
Personalentwicklung
Informationsversorgung
Verlagerung von Tätigkeiten ins Ausland
Veränderungen in der Kultur der Sozialpartnerschaft
Durch einen Generationswechsel im Management bei Konzernstrukturen und gleichzeitiger strikter Unternehmenssteuerung kommt es zu einer Veränderung in der Kultur der Sozialpartnerschaft
diese verursachen veränderte Positionen, mehr Einigungsstellen, weniger Vertrauen und eine zunehmende Faktenorientierung.
Corporate Governance
Regelungsrahmen für die Unternehmensführung und -kontrolle
Stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar (zwingend zu beachten)
Enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung
Verdeutlicht die Rechte der Aktionäre, die der Gesellschaft das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung stellen und das unternehmerische Risiko tragen
Stellt Unternehmen Empfehlungen zur Verfügung, von denen zwecks Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer Bedürfnisse abgewichen werden kann (dann aber Verpflichtung zur jährlichen Offenlegung)
Enthält Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann
Geltungsbereiche des deutschen Corporate Governance Kodex
Börsennotierte Gesellschaften
Empfehlung auch für nicht börsennotierte Gesellschaften
Jährliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung
Vier unternehmenspolitische Optionen zur Anwendung
Übernahmemodell (vollständige Akzeptanz)
Selektionslösung (grundsätzliche Befolgung, punktuell erklärte Abweichung)
Alternativlösung (Vorlage adäquater unternehmensindividueller Ersatzstandards)
Ablehnungsmodell (pauschale Erklärung der Nichtanwendung)
Wichtigste Einzelbestimmung
Unternehmensziel und Aktionärsinteressen (gegen einseitigen, überzogenen Shareholder Value-Ansatz, dennoch Betonung der besonderen Rolle der Shareholder im Kreis der Stakeholder)
Führungssystem der Aktiengesellschaft (Vorstand und Aufsichtsrat sollen besser zusammenwirken)
Auswahl, Vergütung und Verhalten der Organmitglieder:
Aufsichtsrat: soll gemeinsam mit Vorstand für Nachfolgeplanung sorgen; soll auf die Qualität der Personen achten; soll nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder im AR haben; Mitglieder sollen genügend Zeit haben, daher nicht mehr als fünf AR-Mandate übernehmen; auch mangelnde Präsenz soll publik gemacht werden
Vergütung: Vorstand – je nach Leistung variabel; Ausweis im Anhang des Konzernabschlusses; Aufsichtsratsmitglieder: Festlegung durch Hauptversammlung oder Satzung; Kriterien: Verantwortung, Tätigkeitsumfang, wirtschaftliche Lage, Erfolg des Unternehmens
Handlungsmaximen: Regeln der ordnungsgemäßen Unternehmensführung; Verpflichtung gegenüber dem Unternehmensinteresse
Evaluation und Kommunikation der Unternehmensführung:
individuelle Evaluation auf Grundlage einer Leistungsbeurteilung (Vorstand) und regelmäßiger Tätigkeitsüberprüfung (Aufsichtsratsmitglieder); transparente Kommunikation unter Nutzung moderner Kommunikationsmedien; Veröffentlichungen zu Transaktionen der Organmitglieder mit Aktien, Optionen und sonstigen Derivaten; Bestimmungen zur Rechnungslegung; konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme, Beteiligungen an Drittunternehmen
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