Grundbegriffe des Öffentlichen Wirtschaftsrechts
Markt, Marktwirtschaft, Wettbewerb, Reglementierung, Regulierung
(Wdhl)
Juristische Methodenlehre und Gesetzesarbeit
Einführung in die juristische Arbeitstechnik
Gegenstände und Begriff des öffentlichen Wirtschaftsrechts
Begriff ist nicht klar abgegrenzt, schau Art. 74 Abs. 1
Staatsstrukturprinzipien und -zielbestimmungen
Staatszielbestimmungen: (1, 20 GG)
− Definition: „Verfassungsnormen mit rechtlich bindender Wirkung, die der Staatstätigkeit die fortdauernde Beachtung oder Erfüllung bestimmter Aufgaben – sachlich umschriebener Ziele – vorschreiben.“
− Wiedervereinigung, geänderte Präambel (erreicht)
− Verwirklichung eines vereinten Europas, Präambel, Art. 24 Abs. 1 und 23 Abs. 1 GG
− Friedenspflicht, Art. 24 Abs. 2 und 26 Abs. 1 GG − Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG
− Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Art. 20a GG
− Tierschutz, Art. 20a GG
Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht
(Wdhl.)
Quellen des öffentlichen Wirtschaftsrechts – Normenpyramide
Abgrenzungen zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht
Grundrechte
Verpflichtete
Verfassungsrechtlicher Ordnungsrahmen:
Wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes
BVerfGE 4, 7 (17 f.) – Investitionshilfe
BVerfGE 50, 290 (337) – Mitbestimmung
Unverrückbare Wert- und Strukturentscheidungen des GG
(Verrückbare) Grenzen des Gesetzgebers durch Grundrecht und Kompetenzordnung
Grundrechte – Besonderer Wirtschaftsbezug
Wirtschaftsrechtliche Regelungskompetenzen
– Allgemeines
– Spezifisches
Funktionen
Träger
Eintelung
Mehrebenensystem
Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG
Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG
Allgemeines zur Europäischen Union – Kompetenz und Rechtsetzung
Die soziale Marktwirtschaft der EU
Europäischen Union – Organe
-> Art.13 EUV
Verhältnis von nationalem Recht und Europarecht
Grundfreiheiten – Prüfungsschema
Grundfreiheiten – Niederlassungsfreiheit
Grundfreiheiten des Binnenmarkts
Zuständigkeiten der EU im Wirtschaftsrecht
Grundfreiheiten – Kapitalverkehrsfreiheit
vereinfachte Konkordanztabelle
Elemente der Wirtschaftsverfassung der Union
Menschenrechte der EMRK
Grundfreiheiten – Warenverkehrsfreiheit
Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung
Vollzug der Normen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, u.a.
− Genehmigungen prüfen und erteilen
− Einschreiten bei nicht genehmigten und erlaubnisbedürftigen Tätigkeiten
− (Regulierungsrecht) Entgelte, Frequenzbereiche festlegen
Wirtschaftliche Entscheidungen von Hoheitsträgern vorbereiten und umsetzen, u.a.
− Ausschreibungen veranlassen
− Zuschlag erteilen
− Wirtschaftlichen Bedarf ermitteln
Einfluss auf die Bedingungen privaten Wirtschaftens, u.a.
− Gewährung von Subventionen
− Vornahme von Beratungsleistungen im Rahmen der Wirtschaftsförderung
Grundfreiheiten – Dienstleistungsfreiheit
Handlungsformen der (Wirtschafts-)Verwaltung
2V, 2R, 2P, 1Ö, 1S
Vröps?
EU-Grundrechte (GRCh)
Prüfungsaufbau eines Freiheitsgrundrechts
Instrumente der Wirtschaftsüberwachung
Unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen:
-> Tatbestand, Rechtsfolge und Ermessen(fehler)
Ermessensfehler: 3 Arten
Rechtsdurchsetzung – Grundrechte des GG
Verwaltungsakt: Abstrakt – konkret – individuell – generell
Wirksamkeit ≠ Rechtmäßigkeit
Verwaltungsorganisation
Rechtsmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes
(babay)
Verwaltungsakt Definition
Einzelne Punkte:
Übersicht über die Klagearten
Verwaltungsgerichtliche Klage – Übersicht Prüfungspunkte Anfechtungsklage
Nebenbestimmungen beim Verwaltungsakt
Typische Rechtsschutzkonstellationen
Häufige Streitfragen
Gewerberecht
Verfassungsrechtlicher Rahmen
Aufhebung eines Verwaltungsaktes
Gewerbearten – Übersicht
Rechtsschutz im (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht: Instanzenzug
Stehendes Gewerbe
Gewerbebegriff – Übersicht
Stehendes Gewerbe – Gewerbeuntersagung Schema
Stehendes Gewerbe – Genehmigungsbedürftigkeit
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Stehendes Gewerbe – Überwachung
Reisegewerbe
Stehendes Gewerbe – Gewerbeuntersagung
RF
Zuständigkeiten im Gewerberecht
Subvention ./. Beihilfe Definition
Gewerbebegriff
Erlaubte/nicht sozial unwertige Tätigkeit
Gewinnerzielungsabsicht
Marktgewerbe
Subventionen – Zulässigkeit
Subventionen – Rechtsschutz
Subventionen – Subventionsverhältnis
Subventionen – Rückabwicklung
Beihilfen – Begriffsmerkmale Übersicht
Staatliche Maßnahme oder Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel
Gewährung eines Vorteils an den Begünstigten
Selektivität der Maßnahme
Wettbewerbsverfälschung - § 107 I AEUV
Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
Beihilfen – Verfahren
Subventionen – Ausgestaltung
Beihilfen – Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt
Beihilfen – Rückabwicklung
Beihilfen – Rechtsschutz
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