Sache
Eine Sache ist jeder körperlicher Gegenstand, vgl. §90 BGB. Fremd ist die Sache, wenn sie weder im Alleineigentum des Täters steht noch herrenlos ist.
Beschädigt
Eine Sache ist beschädigt, wenn sie aufgrund einer körperlichen Einwirkung in ihrer Substanz oder in ihrer bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wurde.
Zerstört
Eine Sache ist zerstört, wenn sie aufgrund einer körperlichen Einwirkung vernichtet wurde oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.
Körperliche Misshandlung
Jede üble und unangemessene Behandlung, die die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
Gesundheitsschädigung
Jedes Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines nicht nur unerheblichen pathologischen Zustands. Pathologisch ist ein Zustand, wenn dieser vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweicht.
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