Probezeit
Mindestens 1 Monat
Maximal 4 Monate
Mindestinhalte
Beruf
Beginn und Dauer
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb
Dauer der Arbeitszeit
Dauer der Probezeit
Vergütung
Urlaub
Kündigung
Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Ausbildungsdauer
I.d.R. nicht mehr als 3 Jahre
Nicht weniger als 2 Jahre
Verkürzung wenn Ausbildungsziel eher erreicht wird
Verlängerung um Ziel noch zu erreichen
Angemessen und jährlich steigend
1. AJ mind. 620€
2. Jahr +18%
3. Jahr +35%
4. Jahr +40%
Pro Monat anzugeben
Spätestens am letzten Tag des Monats zu zahlen
Pro Kalenderjahr gewährt
30 Tage wenn azubi unter 16
27 Tage wenn Azubi unter 17
25 Tage wenn Azubi unter 18
24 Tage wenn Azubi über 18
Voller Urlaubsanspruch wenn Arbeitsverhältnis 6 Monate besteht
Sonst 1/12 Pro Monat
Ausbildungsende
Mit Ablauf der Ausbildungszeit
Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebisse
Bei nichtverstehen verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur Wiederholungsprüfung aber höchstens 1 Jahr
Probezeit:
ohne Frist jederzeit von beiden Parteien
Nach Probezeit:
von beiden Seiten aus wichtigen Grund ohne Frist
Vom Azubi Frist von 4 Wochen bei Aufgabe oder Wechsel unter Angaben von Gründen
Aufhebungsvertrag von beiden Seiten wenn Einigung über Beendigung
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