Obersatz
Den Sachverhalt zu entnehmen ist, dass ein Verstoß gegen … vorliegen könnte, da XY ….
Öffentlicher Vr
Damit die Straßenrechtslinien Anwendung finde, ist es erforderlich, dass das Verkehrsgeschehen sich im öff rechtlichen Verkehrraum abspielen
Unterteilt sich in tatsächlich und rechtlich öffentlichen Verkehrsraum
Rechtlich öffentlich Verkehrsraum
Sind alle Straßen, Wege und Plätze die nach dem Straßenrecht des Bundes und der Länder förmlich dem allgemeingebrauch gewidmet sind
Erkennbar an Klassifizierung
Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum
Sind alles Verkehrsflächen, die ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse und der Verwaltungsrechtlichen Widmung durch ausdrückliche und stillschweigende Duldung dem Allgemeingebrauch durch jeder Man für den Verkehrszweck offengelegt werden
Verkehrsteilnehmer
Ist jeder, der sich ohne Rücksicht auf Zweck und Absicht im öff Verkehrsraum aufhält und körperliche und unmittelbar durch Tun und Unterlassen Verkehrserheblich verhält
Objektives führen
Liegt vor, wenn sich ein Fahrzeug oder Kraftfahrzeug unter Bestimmungsmäßiger Verwendung seiner Triebkräfte in eigener Verantwortung in Bewegung gebracht wird und und die Fahrzeugführung entscheidend verrichtet wird
Subjektives führen
Verlangt eine Zielgerichtet, auf einem Willensakt beruhende Tätigkeit
Dynamisches Führen
Beginnt dort, wo der Bewegungsvorgang durch das Anrollen der Räder sichtbar wird
Aufbau
Einleitung
Öffentlichve
-> rechtlich
-> tatsächlich
Führen (obj, subj, dynamisch)
Spezialvorschrift zitieren
Definieren/ subsumieren
Konkurrenzen
Fazit
Vorfahrtsfall
2 Fahrzeuge
Kreuzung/Einmündung
2 rechtlich unterschiedlich Straßen
Etwa zeitgleiches heranfahren
Fahrlinien (schneiden/ berühren/ hemmend nähern
Gesetz höher = 1(2)
Gesetz niedriger = Spezialvorschrift + 1(2)
Gleich = Spezialvorschrift
Gesetzlich nicht geregelt = Spezialvorschrift + 1(2)
Kein Fahrbahnteil
Seitenstreifen
Radstreifen
Sonderwege
Fahrradstraße
Fahrbahnteil/ kein Teil Richtungsfahrbahn
Aus-/ Einfädlubgsstreifen
Fahrbahn/ Teil Richtungsfahrbahn
Kriechspur
Schutzstreifen
Sonderfahrstreifen
Andere
Jede andere Person, außer dem Verursacher selbst, auch juristische Personen
Schädigung
Ist die herbeiführen von körperlichen und Gesundheitsschäden oder von vermögensrechtlich wägbaren Nachteilen
Gefährdung
Wenn ein Schade für Leib und Leben eines Anderen wahrscheinlich ist und das Ausbleiben nur vom Zufall abhängig
Behinderung
Jede Beeinträchtigung der zulässigen Verkehrsteilnehmer, egal, ob diese Teilnehme gänzlich vereitelt, erschwert oder geringfügig gestört wird
Belästigung
Verursachen von körperlichen und serlichem Unbehagens
Fahrzeug
Sind zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zum befördern von Personen oder Gütern
Kraftfahrzeug
Sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleisen gebunden zu sein
Fahrrad
Fahrzeug mit mindestens 2 Rädern, dass ausschließlich durch Muskelkraft von der auf ihm sitzenden Person mit Hilfe durch Bedalen oder Handkurbeln angetrieben wird
Fahrbahn
Ist der Teil der Straße, der durch seine Baulichkeit erkennbar zur Benutzung durch Fahrzeuge bestimmt und geeignet ist
Vorfahrt - 8
Wenn mindestens 2 Fahrzeuge an einer Kreuzung oder Einmündung auf rechtlich unterschiedlichen Straßen aufeinander zuführen und sich ihre Fahrlinien berühren, schneiden oder hämmend nähern, sodass ein ungehindertes weiterfahren des Bevorrechtigten nicht denkbar wäre
Überholen - 5
Ist das Vorbeifahren an einem in der selben Richtung bewegenden oder Verkehrsbedingten wartenden Verkehrsteilnehmer auf dem selben Straßenteil von hinten nach vorne
Abbiegen- 9
Den rechtlichen Straßenverlauf seitlich verlassen, um auf einer anderen Fahrbahn seine Fahrt fortzuführen
Vorbeifahren - 6
Ist das Umfahren eines Hindernis durch ausweichen auf der Fahrbahn nach links
Rückwärtsfahren -9(5)
Ist das Fahren in Heckrichtung
Wenden -9(5)
Umdrehen des Fahrzeugs in Gegenrichtung auf der selben Straße um 180°
Einfahren -10
In den fließenden Verkehr einfahren
Anfahren- 10
On Bewegung setzen vom Fahrbahnrand zur wieder Eingliederung in den Fahrverkehr nach nicht veekehrsbedingtem halten
Redaktionsweg
(Km/h ÷ 10) x 3
Ist die Strecke, die das Fahrzeug ungebremst vom realisieren bist zur Bremsbetätigung zurücklegt
Anhalteweg
[ (Km/h ÷10) x 3 ] + [ (km/h ÷ 10)² ]
Die Strecke von Erkennung der Gefahr bis zum Stillstand der Fahrzeugs
Bremsweg
(Km/h ÷10)²
Ist die Strecke die das Fahrzeug von ansprechen der bremse bis zum stillstand der Räder zurücklegt
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