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TRGI / Gas

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by Karl K.






Prüfung von Gasleitungen (TRGI 5.6) TRGI2018

Vor dem Einlassen von Gas in die Gasleitung muss man die verschiedenen Betriebszustände

unterscheiden:

1. Neuverlegte Leitungsanlagen:

Eine neuverlegte Leitungsanlage ist entsprechend der vorgesehenen Druckstufe der

Belastung- und Dichtheitsprüfung bzw. kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfung zu

unterziehen.

2. Stillgelegte Leitungsanlagen:

Bei Leitungsanlagen, die zuvor bestimmungsgemäß auf Dauer nicht mehr betrieben worden

sind, ist

▪ Die Leitungsanlage durch Inaugenscheinnahme auf einwandfreien baulichen Zustand

zu prüfen.

▪ Eine Dichtheitsprüfung ist durchzuführen.

3. Instandgesetzte oder geänderte Leitungsanlagen:

Wird ein Teil einer in Betrieb befindlichen Leitungsanlage instandgesetzt (z.B. nach

Gebrauchsfähigkeitsprüfung oder einem Korrosionsschadens) oder geändert, ist die

Dichtheitsprüfung des betroffenen Leitungsabschnittes (Leitung vor- und nach dem

Gaszähler) nachzuweisen. (Dichtheitsprüfung oder kombinierte Belastungs- und

Dichtheitsprüfung)

Ist nicht auszuschließen, dass durch die Vornahme der Arbeiten weitere Leitungsabschnitte

undicht geworden sein können, sind diese einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung zu unterziehen.

Wurde bei Leitungsanlagen mit Betriebsdruck bis einschließlich 100 hPa die

Instandsetzungsarbeiten gemäß DVGW- Arbeitsblatt G 624 durchgeführt, ist die Dichtheit der

Leitungsanlagenachzuweisen (Dichtheitsprüfung).

4. Instandsetzung, Änderung oder Erweiterung kurzer Leitungsabschnitte

Bei geringem Umfang der Maßnahme, bis zu 3 zugänglichen Formteilen in Leitungen von

geringer Länge, reicht es aus, die Dichtheit nachzuweisen. (Sichtprüfung mit Leckfinder).

Ist nicht auszuschließen, dass durch die Vornahme der Arbeiten weitere Leitungsabschnitte

undicht geworden sind, sind diese einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung zu unterziehen.

5. Instandsetzung durch Austausch von Bauteilen und/oder Rückbau von Anlagenteilen

Erfolgt die Instandsetzung der Leitungsanlagen nur durch Austausch von Bauteilen wie z.B.

Zählerabsperrung, Geräteabsperrung, Gasmagnetventil, GS, oder Filter, Langgewinde,

Klemmverbinder ist die Dichtheit durch eine Sichtprüfung mit Leckfinder nachzuweisen.

Ist nicht auszuschließen, dass durch die Vornahme der Arbeiten weitere Leitungsabschnitte

undicht geworden sind, sind diese einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung zu unterziehen.

6. Wiederverbindung Hausanschluss

Die Dichtheit der Verbindung im Arbeitsbereich ist mit einer Sichtprüfung mit Lechfinder

nachzuweisen.

Ist nicht auszuschließen, dass durch die Vornahme der Arbeiten der vorhandene Leitungsteil

bis zum Zähler undicht geworden sein könnte, ist dieser Leitungsteil vor dem Einlassen von

Gas eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung zu unterziehen

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Karl K.

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