Buffl

Rechnungslegung für komplexe Sachverhalte

PS
by Peter S.

Vorgehen beim Income Approach bei fehlenden Marktpreisen

  • Lizenzanalogiemethode:

    • Der Wert des zu bewertenden Vermögenswertes wird auf Basis hypothetisch zu entrichtender Lizenzgebühren, die anfallen würden, wenn der Vermögenswert sich nicht im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens befände, bestimmt.  

    • Die ersparten Lizenzgebühren ergeben sich i. d. R. durch Multiplikation einer Lizenzrate mit einer geeigneten Bezugsgröße (z. B. Umsatz, EBIT etc.).

    • Die ermittelten fiktiven Nachsteuer-Lizenzzahlungen werden mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst.

    • Zu diesem Barwert ist der abschreibungsbedingte Steuervorteil (TAB) zu addieren.

    • Anwendung häufig bei technologiebasierten Vermögenswerten wie Patenten, aber auch bei absatzorientierten immateriellen Vermögenswerten wie Marken.

  • Mehrgewinnmethode

    • Die künftig erwarteten Cashflows aus dem Unternehmen inkl. des zu bewertenden Vermögenswertes werden mit den entsprechenden Cashflows aus einem fiktiven Vergleichsunternehmen exkl. des zu bewertenden Vermögenswertes verglichen.

    • Zusätzliche Cashflows können sich durch zusätzliche Einzahlungen bzw. ersparte Auszahlungen ergeben.

    • Die Differenz der Cashflows der beiden Unternehmen zeigt den zusätzlichen Cashflow, der auf den zu bewertenden Vermögenswert zurückzuführen ist.

    • Dieser Cashflow ist mit einem risikoadjustierten gewichteten Diskontierungssatz auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Zu diesem Cashflow-Barwert ist der abschreibungsbedingte Steuervorteil (TAB) zu addieren.

  • Resiudualwertmethode

    • Der Barwert der ausschließlich durch den zu bewertenden Vermögenswert generierten Cashflows wird ermittelt.

    • Da immaterielle Vermögenswerte i. d. R. erst im Verbund mit anderen Vermögenswerten Cashflows generieren, werden bei der Ermittlung der Einzahlungsüberschüsse fiktive Auszahlungen für die „unterstützenden“ Vermögenswerte berücksichtigt, indem unterstellt wird, dass diese Vermögenswerte von Dritten gemietet oder geleast werden müssen.

    • Die fiktiven Nutzungsentgelte sind (jeweils bezogen auf deren beizulegende Zeitwerte) unter Berücksichtigung

      • des Werteverzehrs der „unterstützenden“ Vermögenswerte und

      • einer angemessenen Verzinsung auf das investierte Kapital

        zu ermitteln.

    • Die Berücksichtigung fiktiver Nutzungsentgelte darf nur soweit erfolgen, als diese in der Planung noch nicht berücksichtigt worden sind.

      • Bspw. kann der Werteverzehr bereits in Form von Abschreibungen auf historische Anschaffungskosten in der Planung berücksichtigt sein und ist somit durch Abschreibungen bezogen auf beizulegende Zeitwerte zu ersetzen.


Wie wird der Goodwill der nicht kontrollierenden GEsellschafter ermittelt?

  • Bei der Full-Goodwill-Methode wird nicht nur der den kontrollierenden Anteilseignern zustehende Anteil am Eigenkapital des Tochterunternehmens neu bewertet, sondern auch ein auf die nicht-kontrollierenden Gesellschafter entfallender Goodwill aktiviert.

  • Die Anteile der nicht-kontrollierenden Gesellschafter sind bei Anwendung der Full-Goodwill-Methode zum fair value zu bewerten. Der fair value ist bei Vorliegen eines aktiven Marktes für die Kapitalanteile der nichtkontrollierenden Gesellschafter auf Grundlage des Marktpreises zu bestimmen. Werden die Kapitalanteile nicht auf einem aktiven Marktgehandelt, ist der fair value durch Bewertungsmodelle zu ermitteln.

  • Eine Hochrechnung auf Basis des Beteiligungswertes des Mutterunternehmens ist nach IFRS 3.B44-45 nicht zulässig, da der Beteiligungswert der kontrollierenden Gesellschafter regelmäßig eine Kontrollprämie enthält.

  • Der auf die nicht-kontrollierenden Gesellschafter entfallende Goodwill entspricht der Differenz zwischen dem fair value der nicht-kontrollierenden Anteile und dem anteiligen Nettovermögen der nicht-kontrollierenden Gesellschafter:

    • Fair Value der Anteile nicht-kontrollierender Gesellschafter – Auf nicht-kontrollierende Gesellschafter entfallendes neubewertetes Eigenkapital = Auf nicht-kontrollierende Gesellschafter entfallender Goodwill

  • Der Wert des aktivierten Goodwills und der den nicht-kontrollierenden Gesellschaftern zuzurechnende Anteil am neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens erhöhen sich in gleichem Maße.



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Peter S.

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