Prüfungsschemata
I. Tatbestand
1. Vorsätzlich rechtswidrige Haupttat
2. Bestimmen
3. Vorsatz („Doppelter Gehilfenvorsatz“)
4. Tatbestandsverschiebung (§ 28 Abs. 2 StGB)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafrahmenverschiebung (§ 28 Abs. 1 StGB)
Bestimmen (Anstiftungshandlung)
Bestimmen ist das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter.
Beihilfe
Beihilfe ist die Förderung der Haupttat durch Hilfeleisten. Ein Hilfeleisten kann in jedem Tatbeitrag gesehen werden, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder die vom Haupttäter begangene Rechtsgutverletzung verstärkt.
Besondere persönliche Merkmale (Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB)
Besondere persönliche Merkmale sind alle Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände, die die Person des Täters, seine Motive oder Beweggründe beschreiben.
Tatbezogene Merkmale (Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB)
Tatbezogene Merkmale sind alle Merkmale, die der sachlichen Kennzeichnung der Tatbegehung bzw. der Beschreibung der Modalitäten ihrer Ausführung dienen
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