Buffl

AFD- Fall

AE
by Aron E.

I. Äußerung bei der Pressekonferenz

  • 1. Verfassungsrechtliches Recht der AfD

  • 2. Maßstäbe der Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin

    • a) Herleitung des Rechts zur Äußerung

    • b) Grenzen des Rechts zur Äußerung

      • aa) Doppelrolle als Regierungsmitglied und Parteipolitiker

      • bb) Besonderheiten der Maßstäbe für den Bundeskanzler?

      • cc) Äußerung im Rahmen der Wahrnehmung des Amtes?

        • (1) Bezugnahme auf das Regierungsamt

        • (2) Schlichte Beteiligung am politischen Wettbewerb

  • 3. Einhaltung der Maßstäbe bei der Äußerung der Bundeskanzlerin

    • a) Äußerung in Ausübung des Amtes

      • aa) Staatsbesuch

      • bb) Deklaration als „Vorbemerkung“ aus „innenpolitischen Gründen

      • cc) Inhalt der Äußerung

      • dd) Fehlende Abgrenzung vom Amt

      • ee) Exponierte Parteipolitikerin

      • ff) Aufrechterhaltung der Koalition und Außenpolitische Bedeutung

      • gg) Veröffentlichung auf den Seiten der Regierung

    • b) Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Parteien

      • aa) negative Äußerung

      • bb) Einflussnahme auf den politischen Wettbewerb

  • 4. Rechtfertigung des Eingriffs

    • a) Schutz der Arbeitsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung

    • b) Wahrung des Ansehens der Bundesrepublik im Ausland

    • c) Zulässige Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit

  • 5. Ergebnis

    AfD in Recht verletzt


I. Äußerung bei der Pressekonferenz

Die AfD könnte durch die Äußerung auf der Pressekonferenz in ihren Rechten verletzt sein. Dafür muss zunächst die Reichweite des Schutzes der Parteien aus Art. 21 I GG zur chancengleichen Teilnahme am politischen Wettbewerb dargelegt werden.

1. Verfassungsrechtliches Recht der AfD

  • Recht aus 21 I GG müsste zustehen

  • Art. 20 II: Demoktratische Legitimation

  • Art. 38 I S.1 GG

2. Maßstäbe der Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin

a) Herleitung des Rechts zur Äußerung


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Aron E.

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