Prüfungsschema
I. Festnahmelage
1. Frische Tat
2. Betroffen oder verfolgt
3. Festnahmegrund
III. Festnahmehandlung
IV. Festnahmewille
Auf frischer Tat betroffen (Festnahmelage)
Auf frischer Tat betroffen ist, wer bei Begehung einer rechtswidrigen Tat oder unmittelbar danach am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe gestellt wird.
Auf frischer Tat verfolgt (Festnahmelage)
Auf frischer Tat verfolgt ist, wer sich zwar vom Tatort entfernt hat, aber sichere Anhaltspunkte auf ihn als Täter hinweisen und seine Verfolgung zum Zwecke der Ergreifung aufgenommen wird.
Fluchtverdacht (Festnahmegrund im Rahmen der Festnahmelage)
Fluchtverdacht liegt vor, wenn die gerechtfertigte Annahme besteht, der Betroffene werde sich der Verantwortung durch Flucht entziehen
Identität nicht sofort feststellbar (Festnahmegrund im Rahmen der Festnahmelage)
Die Identität ist nicht sofort feststellbar, wenn sie nicht augenblicklich an Ort und Stelle so festgestellt werden kann, dass der weiteren Strafverfolgung nichts im Wege steht.
Festnahmewille (Subjektives Rechtfertigungselement)
Ein Festnahmewille setzt ein Handeln in Kenntnis der Festnahmelage und zum Zwecke der Festnahme voraus.
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