Prüfungsschema (Einwilligung)
I. Dispositionsbefugnis
II. Kundgabe vor der Tat
III. Einwilligungsfähigkeit
IV. Keine Willensmängel
V. Keine Sittenwidrigkeit
VI. Subjektives Rechtfertigungselement
Dispositionsbefugnis
Dispositionsbefugt ist der Träger des geschützten Interesses oder derjenige, der als dessen Vertreter zur Disposition über das Rechtsgut befugt ist
Verstandesreife (Einwilligungsfähigkeit)
Verstandesreife bedeutet nach geistiger und körperlicher Reife imstande zu sein, die Bedeutung des Verzichts zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen.
Sittenwidrig
Sittenwidrig ist, was dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht
Prüfungsschema (Mutmaßliche Einwilligung)
I. Dispositionsfähiges Rechtsgut
II. Fehlende Einwilligungserklärung
III. Einwilligungsfähigkeit des Rechtsgutinhabers
IV. Übereinstimmung mit dem hypothetischen Willen
1. Handeln im Interesse des Verletzten (GoA-Prinzip)
2. Handeln im Interesse des Täters ( Prinzip des mangelnden Interesses)
V. Subjektives Element (= im Sinne des Betroffenen)
Last changeda year ago