Prüfungsschema Raub
I. Tatbestand
1. Qualifiziertes Nötigungsmittel
a) Gewalt gegen eine Person
b) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
2. Fremde bewegliche Sache
3. Wegnahme
4. Vorsatz
5. Finalzusammenhang
6. Zueignungsabsicht
a) Zueignungsabsicht
b) RW der beabsichtigten Zueignung
c) Vorsatz
Gewalt (Qualifiziertes Nötigungsmittel)
Gewalt ist der physisch wirkende Zwang zur Überwindung eines tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstandes
Drohung (Qualifiziertes Nötigungsmittel)
Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.
Finalzusammenhang
Ein Finalzusammenhang liegt vor, wenn aus Sicht des Täters die Nötigung zur Ermöglichung der späteren Wegnahme dient.
Schwere Gesundheitsschädigung (§ 250 Abs. 1 Nr. 1c StGB)
Eine schwere Gesundheitsschädigung ist immer eine einschneidende und nachhaltige Beeinträchtigung der Gesundheit, welche mit längerer Arbeitsunfähigkeit oder längerem Krankenhausaufenthalt oder erheblichen Schmerzen verbunden ist.
Schwere körperliche Misshandlung (§ 250 Abs. 2 Nr. 3 StGB)
Eine schwere körperliche Misshandlung i.S.d. § 250 II Nr. 3a StGB ist jede Misshandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die Unversehrtheit erheblich beeinträchtigt
Prüfungsschema Räuberische Erpressung
2. Abgenötigte Opferreaktion
3. Vermögensnachteil
4. Kausalität
5. Vorsatz (inkl. Finalzusammenhang)
6. Absicht rw und stoffgleicher Bereicherung
a) Bereicherungsabsicht
b) Stoffgleichheit
c) RW der beabsichtigten Bereicherung
d) Vorsatz
II. RW
1. Allg. RF-Gründe
2. Verwerflichkeit (§ 253 Abs. 2 StGB)
III. Schuld
IV. Besonders schwerer Fall (§ 253 Abs. 4 StGB)
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