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VL 3 - Qualitätssicherung am Beispiel des Berichts des IQTIG – Geplante Umsetzung und Reaktionen

MB
by Marie B.

Ein Beispiel außerhalb der Psychotherapie: Prüfung der Röntgenbildqualität (nur zur Veranschaulichung/Zum nachvollziehen-> kein “auswendiglernen”)


Beispiel F. 10+11+13

  •  Grundlagen: Richtlinien des G-BA zur "Radiologischen Diagnostik" und deren Kriterien der Qualitätsbeurteilung sowie die QS-Richtlinien der KBV.

  •  Beteiligte Stellen: Die Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) arbeitet zur Durchführung mit der Ärztlichen Stelle Westfalen-Lippe zusammen (ÄSWL; dies ist eine Einrichtung zur Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung).

  •  Wer wird geprüft? Die ÄSWL und die KVWL wählen nach dem Zufallsprinzip die Ärzte aus, deren Unterlagen geprüft werden sollen. Dabei sollen Gebiete der Weiterbildungsordnung proportional zu ihrem Anteil an den gesamten Genehmigungen der diagnostischen Radiologie vertreten sein.

  •  Was wird geprüft? Von dem ausgewählten Arzt werden Prüfunterlagen (z. B. Röntgenfilme mit Befundberichten und rechtfertigender Indikation) von i. d. R. 10 Patienten angefordert. Geprüft wird die technische Qualität der Bilder sowie die rechtfertigende Indikation plus Befundung.

  •  Wer prüft? Experten der ÄSWL der Qualitätssicherungskommission Radiologie

  •  Was sind Konsequenzen bei Mängeln? In den niederen Qualitätsstufen III und IV (geringe Mängel und schwere Mängel) reichen die Rechtsfolgen vom Ablegen eines Kolloquiums bis zum Widerruf der Genehmigung und dem Nichtvergüten der Leistungen mit unzureichender Qualität.

Beispiel auch F. 10+11+13

Stellungsnahme Cord Bennecke Folie - 54 durchlesen

Hier nur meine zusammenfassung:

  • eher negative Stellunsgnahme gegenüber des vorgeschlagenen QS-Verfahrens und der Patientenfragebogens von IQTIG

  • da “diese Fragen nur schwerlich die Qualität von psychotherapeutischer Behandlung erfassen” (des Pat. Fragebogens)

  • Pat wird benutzt um die Einhaltung des Patientenrechtgesetzes durch die/den Behandler zu kontrollieren; außerdem: sind die Angaben bei längerer Behanlung überhaupt noch gültig? Liefern sie noch verlässliche Infos? vermutlich nicht

  • subjektive Wahrnehmung auf Atmosphäre der Tehrapie und therapeutische Beziehung -> zwar wichtig aber kann sehr in diue Irre führen, Pat mit schwerer PS zb können das nicht qualitativ und wertfrei beurteilen -> diese Schätzungen sind abhängig von Störungs und Persönlichkeitsvariablen!

  • auch der letzte Punkt “Outcome” geht mit subjektiven Einschätzungen einher, was nicht valide bzw reliabel erfasst werden kann dadurch

  • allg. Rückmeldungen sind für behandlerinnen nicht wirklich nuztbar, da sie “zu spät” kommen, und somit dann nicht rechtzeitig geprügt und verarbeitet werden können -> Behandler wissen nicht rechtzeitig, bei welcher Behandlung problematische Qualitätsindikatoren entstanden sind

  • Finale Stellungsnahme von C. Bennecke: er sagt, dass das QS Verfahrern nicht seine Funktion erfüllt, also nicht die wichtigsten Funktionen der Qualitätsicherung

  • insbesondere der Patientefragebogen sowie das von IQTIG vorgeschlagene Verfahren wird eine “sehr negative Lenkungswirkung entfalten”-> PAt. mit schwereren psych Störungen werden es zukünftig noch schwerer haben einen ambulanten PT Platz zu erhalten, als ohnehin schon, da das QS Verfahren des IQTIG so angelehnt ist, dass das Behandeln dieser Pat. für die behandlenden Personen das Risiko , ein Qualitätsproblem attestiert zu bekommen, deutlich erhöht -> die wollen dann solche Pat nicht mehr behandeln


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Marie B.

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