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by Ranya E.

Allgemeine Grundregeln der Kavitätenpräparation nach Black

1. Regel: Eröffnung und Freilegen des kariösen Defektes

2. Regel: (völliges) Entfernen der erkrankten Zahnhartsubstanz

➢ bei Gefahr der Pulpaeröffnung soll etwas Karies belassen werden

➢ Voraussetzung: periphere Bereiche sind kariesfrei → „zweizeitige Exkavation“

3. Regel: Bestimmung der Umrissform

➢ „Extension for Prevention“ = um Füllungsränder, Fissuren und Approximalkontakte in „saubere“ Zonen zu legen (für alte oder behinderte Menschen, nicht bei aufgeklärten Menschen mit guter Mundhygiene)

heute: möglichst klein präparieren um viel Zahnhartsubstanz zu retten (minimalinvasiv)

4. Regel: Herstellen der Retentionsform & Widerstandsform

➢ meist schon durch Exkavation, manchmal auch Wegnahme von

gesunder Zahnhartsubstanz

➢ Zahnhartsubstanz muss noch stabil genug für Füllung und Kaudruck sein, sonst Versorgung mit Teilkrone (bzgl. Kavitätenwände)

➢ Ziel der Retentionsform

- Herstellen untersichgehender Bereiche, um eine Retention für das Füllungsmaterial zu schaffen („makroretentive Verankerung“) → Amalgam braucht diese im Dentin liegenden Unterschnitte

(Composite hält im Gegensatz dazu über mikroretentive Verankerung)

- Wegnahme gesunder Zahnhartsubstanz für Unterschnitte, falls nicht durch die Kavitation gegeben

- mehr Zahnhartsubstanz → mehr Halt

5. Regel: Bearbeiten der Schmelzränder („Finieren“)

➢ keine Anschrägung des Randes, sondern scharfe Kante (dünne Ränder würden abplatzen)

➢ zum Finieren verwendet man Finierdiamanten (oder Gingivalrandschräger)

6. Regel: Kontrolle der Kavität

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Ranya E.

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