Ziel einer Berufsausbildung
im ständigen Wandel der Arbeitswelt notwendige berufliche Kenntnisse u. Fertigkeiten vermitteln
System der dualen Berufsausbildung
Ausbildung in Betrieb und Schule
gleicherechtigte Lernorte mit unterschiedlichen Aufgaben
Ausbildungsbetrieb
fachpraktische Ausbildung
fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
Berufserfahrung
Berufsschule
theoretische Berufsausbildung
Vermittlung von berufsbezogenen u. berufsübergreifenden Lerninhalten
auch Erweiterung der Allgemeinbildung
Mindestangaben Berufsausbildungsvertrag
Art, sachliche u. zeitliche Gliederung
Ziel der Ausbildung
Ausbildungsberuf, Ausbildungsplan
Beginn u. Dauer
i.d.R. 01.08. u. 3 Jahre
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Stätte, bspw. Seminare
Dauer der täglichen Ausbildungszeit
Dauer der Probezeit
1-4 Monate
Zahlung und Höhe der Vergütung
gestaffelt nach jährl. Steigerung
Dauer des Urlaubes
Vorraussetzung Kündigung
Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Lernpflicht
Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist
Sorgfaltspflicht
aufgetragene Aufgaben sorgfältig ausführen
Berufsschulpflicht
Azubis müssen an Maßnahmen teilnehmen, für die sie von der Arbeit freigestellt werden
Befolgung von Weisungen
Weisungen folgen, die einem erteilt werden
Einhalten von Betriebsordnung
für Ausbildungsstätte geltende Ordnung beachten
Pflicht zum pfleglichen Umgang
Werkzeuge, Maschinen u. sonstige Einrichtungen pfleglich behandeln
Schweigepflicht
über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stillschweigen bewahren
Einhaltung der Betriebsordnung
Berichtsheft führen
“Kleiderordnung” einhalten
Ausbildungspflicht
keine ausbildungsfremden Tätigkeiten
geeignete/r Ausbilder
Bereitstellung von Arbeits- und Prüfungsmaterial
Freistellung für den Berufsschulunterricht
Fürsorgepflicht, Arbeitsschutz
Pflicht zur Zeugnisausstellung
Vergütungspflicht
gewähren von Urlaub
Ausbildende müssen berufl. Handlungsfähigkeit vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist
Azubis nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen u. ihren körperlichen Kräften angemessen sind
Ausbildungsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen
für Schule freistellen
Fürsorgepflicht
Azubi soll charakterlich gefördert werden, sowie sittlich u. körperlich nicht gefährdet werden
bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses muss Ausbilder dem Azubi ein schriftliches Zeugnis ausstellen
angemessene Vergütung muss gewährt werden
1. Jahr: min. 620€
2. Jahr: Erhöhung um 18%
3. Jahr: Erhöhung um 35%
Berufsausbildungsgesetz
rechtl. Grundlage für alle anerkannten Ausbildungserufe
allgemeine Vorschriften, die für alle Ausbildungsberufe gleich sind; enthält Regelung über:
Berufsausbildungsvertrag
Pflichten Azubi und Ausbildende/n
Vergütung
Beginn u. Ende der Ausbildung
Berechtigung zum Einstellen u. Ausbilden
Änderung der Ausbildungszeit
berufl. Fortbildung
erlernte Kenntnisse im Beruf erhalten, erweitern u. gestiegenen Anforderungen aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung anpassen
berufl. Umschulung
soll zu anderer Tätigkeit befähigen, weil ursprünglicher Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
Ausbildungsordnung
rechtl. Grundlage für speziellen Ausbildungsberuf
enthält alle Vorschriften
Ausbildungsrahmenplan
Anleitung zur Erstellung eines Ausbildungsplanes hinsichtlich der sachlichen u. zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung
Ausbildungsplan
individueller Plan
Ende der Ausbildung
zwei Möglichkeiten nennen
mit beendeter Abschlussprüfung
Tag der Prüfung zählt, nicht vertrag
durch schriftliche Kündigung
während Probezeit: ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten aus möglich
nach Probezeit
vom Auszubildenden: 4 Wochen Kündigungsfrist, wenn anderer Beruf angestrebt o. Ausbildung aufgegeben wird
von beiden Seiten: ohne Einhalten der Frist bei einem wichtigen Grund, z.B. einer Tätigkeit
wird abgeschlossen zwischen Arbeitgeber u. Arbeitnehmer
zwei übereinstimmende Willenserklärungen
Antrag (Arbeitnehmer) und Annahme des Antrages (Arbeitgeber)
Verhanndlungen über Arbeitszeit, Lohn, Urkaub u. Art der zu leistenden Arbeit möglich
für Arbeitsvertrag abgeben
Steuer ID u. Geburtsdatum (früher Lohnsteuerkarte)
Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
Sozialversicherungsausweis
nicht gestattete Fragen
Vermögen
Gesundheit
Vorstrafen
Religions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
Schwangerschaft/Familienplanung
Nachweisgesetz
seit 1995
EU-Vorschrift
verpflichtet jeden AG schrifltiche Arbeitsverträge abzuschließen o. schriftlich festzuhalten
Name u. Anschrift der Vertragspartner
Beginn (u. Ende, wenn befristet)
Arbeitsort
Beschreibung der Arbeit
Höhe u. Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes, inkl. aller Zusatzleistungen wie Prämien, Zulagen, Zuschläge
vereinbarte Arbeitszeit
Dauer des Jahresurlaubs
Kündigungsfristen
Hinweise auf anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Günstigkeitsprinzip
Regelungen des Arbeitsvertrages kann im Rahmen der Gesetze zugunsten des Arbeitnehmers geändert werden
bsp.: 24 Tage Urlaub laut Gesetz
Arbeitnehmer kann mehr Urlaubstage haben, aber nicht weniger
Beschäftigung
AG muss gemäß Vertrag beschäftigt werden, kann bspw. nicht gegen seinen Willen in den Urlaub geschickt werden
Fürsorge
AG verpflichtet alles zu tun, um Gesundheit u. Leben des AN zu erhalten
Zeugnis
Arbeitsleistung
vereinbarte Arbeitsleistung erbringen
Gehorsamspflicht
Anweisungen befolgen
Treuepflicht
Schweigepflicht: Betriebsgeheimnisse bewahren
Wettbewerbsverbot: AN daarf dem AG keine Konkurrenz machen
Wettebwerbsverbot
Arbeitnehmer darf keine Geschäfte im gleichen Tätigkeitsbereich des AG für andere Personen oder auf eigene Rechnung tätigen
bei Verstoß Schadensersatzpflicht und ggf. Kündigung
nachträgliches Wettbewerbsverbot
vertrglich festgehalten, dass AN dem AG auch nach Kündigung keine Konkurrenz machen darf
maximal zwei Jahre
berechtigtes geschäftl. Interesse (bspw. Schutz von Betriebsgeheimnissen, Kunden- und Lieferantenkreis)
oft in Immobilienbranche
Karenzentschädigung: mindestens Hälfte des monatl. Gehaltes für gesamten Zeitraum
grundsätzlich sollen Verträge unbefristet sein
nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auch zeitl. Begrenzung möglich
zeitl. befirstet endet automatisch, wenn nicht verlängert
vorzeitige Kündigung i.d.R. nicht möglich
Befristung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich u. muss schriftl. festgehalten werden
Befristung nur auf zwei Jahre möglich
Außnahme: sachl. Grund liegt vor
TzBfG soll auch Benachteiligung von Teilzeitkräften verhindern
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Teilzeit, wenn:
länger als 6 Monate beschäftigt, Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer u. keine betrieblichen Gründe gegen Teilzeit sprechen
Kettenbefristung
immer wieder befristetere Vertrag, auch über zwei Jahre hinaus, weil sachlicher Grund vorliegt
sachlicher Grund
bspw. Vertretung für vorübergehend abwesende Arbeitnehmer (wg. Elternzeit, Wehrdienst, Krankheit), Saisonarbeit, Aushilfsarbeit, Einstellung zur Probe
respektvoll u. professionell
so schnell wie möglich per e-Mail, telefonisch oder Post
ggf. für Interesse u. Zeit bedanken
Begründung u. Feedback optional
Stelle bspw. durch jmd. anderen besetzt
Feedback konstruktiv
offen für zukünftige Gelegenheiten
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