Warum ist es erforderlich, den Begriff des Kaufmanns gesetzlich festzulegen?
Das HGB geht vom “subjetkiven System” aus: Handelsrecht findet Anwendung für Rechtsgeschäfte, die eine bestimmte Person, der “Kaufmann” tätigt. Deshalb ist es erforderlich, den Kaufmannsbegriff genau zu definieren.
Wie erlangt ein Unternehmer Kaufmannseigenschaft?
a) Wenn der Unternehmer ein Gewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, gilt er nach §1 II HGB als Kaufmann, auch wenn er unter Verstoß gegen die sich aus §29 HGB ergebenden Pflichten sich nicht im Handelsregister eintragen lässt.
b) Wenn der Unternehmer ein Gewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert, steht es ihm frei, die Kaufmannseigenschaft dadurch zu erlangen, dass er sich ins Handelsregister eintragen lässt §2 HGB
Was ist die Grundvoraussetzung für das Vorliegen eines kaufmännischen Betriebs?
Die Anwendung der §§1 bis 5 HGB setzt voraus, dass überhaupt ein Gewerbe betrieben wird. Ein Gewerbe liegt vor bei “einer selbstständigen, nach außen erkennbaren, legalen Tätigkeit, die auf Dauerhaftigkeit und Gewinnerzielung angelegt ist und nicht zu den freien Berufen gehört.
Wer ist Istkaufmann nach §1 HGB?
Nach §1 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt, es sei denn, sein Unternehmen benötigt nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb.
Der Betrieb eines Gewerbes erfordert eine selbstständige, nach außen erkennbare, legale Tätigkeit, die auf Dauerhaftigkeit und Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Dieser Form des Kaufmanns wird als “Istkaufmann” bezeichnet, da er die Kaufmannseigenschaft mit der Eröffnung seines Handelsgewerbes erwirbt. Die Eintragung im Handelsregister wirkt in diesem Fall nur deklaratorisch, d.h. sie ist für den Erwerb der Kaufmannseigenschaft nicht erforderlich.
Wonach beurteilt die Rechtsprechung, ob ein Unternehmer einen nach Art und Umfang eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert?
Die Rechtsprechung stellt auf das “Gesamtbild des Betriebes” ab
Welche Kriterien sind bei der Beurteilung heranzuziehen?
Zu berücksichtigen sind etwa:
Zahl der Betriebsstätten, Vielzahl der Zeugnisse, die Höhe des Umsatzes, die Höhe des Anlage- und Betriebskapitals,
die Höhe des Gewerbeetrags- bzw. Gewerbekapitals, die Zahl der Beschäftigten, der Umfang und die Art von Geschäftsbeziehungen
Wann spricht man von einem Kannkaufmann?
Kannkaufmann ist nach §2 HGB zunächst der Kleingewerbetreibende: Gewerbebetriebe, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nichtb erfordern, können durch Eintragung die Kaufmannseigenschaft erlangen.
nicht auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anwendbar, daher auch wer ein forstwirtschaftliches Unternehmen betreibt
Wer ist Formkaufmann?
Kaufleute kraft Rechtsform sind nach §6 II HGB Vereine, denen das Gesetz ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Unternehmens die Eigenschaft als Kaufmann verleiht.
Da der Verein in gesellschaftlicher Hinsicht die Grundform der juristischen Person ist, gilt diese Vorschirft für alle Handelsgesellschaften, die juristische Personen sind. Danach sind die AG, die KGaA, die GmbH und die eingetragene Genossenschaft Formkaufleute.
Wann spricht man vom Scheinkaufmann?
Der Scheinkaufmann kann in drei Fällen auftreten:
Wer im Handelsregister mit seiner Firma eingetragen ist, gilt gem. §5 HGB als Kaufmann (Scheinkaufmann kraft Eintragung)
Wer im kaufmännischen Rechts- und Geschäftsverkehr als Kaufmann auftritt, ohne es tatsächlich zu sein, wird entsprechend §242 BGB als Kaufmann behandelt
Außerdem gilt als Scheinkaufmann kraft Handelsregisterpublizität nach §15 I HGB, wenn eine zu Recht eingetragene Firma nicht mehr existiert oder die Eintrgaung einer Firma bekannt gemacht wurde, obwohl die Firma nie bestand.
Wer ist verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen?
Eintragungspflichtig ist
der Kaufmann kraft Gewerbebetriebs (Istkaufmann) gem. §§1, 29 HGB
für die in der Rechtsform von Gesellschaftern geführten Unternehmen ergibt sich die Eintragungspflicht aus dem Gesellschaftsrecht
Ist die Eintragung im Handelsregister für den Erwerb der Kaufmannseigenschaft konstitutiv?
§6 HGB ist eine auf den ersten Blick schwierige Vorschrift. Welches sind die dort genannten Handelsgesellschaften?
Was bedeutet die Aussage in §6 I HGB?
Das hängt von der jeweiligen Kaufmannseigenschaft ab. In §1 HGB wird die Kaufmannseigenschaft bereits durch den Betrieb des Handelsgewerbes begründet;
Beim Kannkaufmann wirkt die Eintragung konstitutiv
Bei den Formkaufleuten fällt die konstitutive Handelsregistereintragung mit dem Entstehungszeitpunkt der Gesellschaft zusammen
Was versteht man unter der “Handelsfirma”?
Nach §17 HGB versteht man unter der Firma eines Kaufmanns den Namen, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt
Welche grundsätzlichen Möglichkeiten bestehen für die Bildung einer Firma?
Die Firma kann einmal dem Gegenstand des Unternehmens entnommen werden “Sachfirma”. Bsp: Flughafen Tegel Betriebs GmbH
Bezeichnungen enthalten, die sich nicht auf den Gegenstand des Unternehmens oder den Namen des Inhabers anlehnen “Phantasiefirma” Bsp: “Schöne neue Welt AG”
Auch der Name des Inhabers kann Gegenstand des Firmennamens sein. Bsp: “Max Müller e.K.”
Ist es Kaufleuten freigestellt, welche Firma sie wählen?
Grundsätzlich sind, unabhängig von der Rechtsform, Personen-, Sach- oder Phantasiefirmen zulässig, soweit die gewählte Firma zur Kennzeichnung geeignet ist, Unterscheidungskraft besitt und keine irreführenden Angaben enthält.
In jedem Fall muss aber der Rechtsformzusatz enthalten sein, §19 HGB
Inwiefern ist die Firma von entscheidender Bedeutung im Hinblick auf die Beschreitung des Rechtsweges?
Ein Kaufmann kann nach §17 II HGb unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
Was versteht man unter “originärer” und was unter “derivativen” Firmen?
Von einer originären Firma spricht man bei der Unternehmensgründung, von der derivativen Firma spricht man bei der Fortführung eines Unternehmens unter der Firma des früheren Inhabers.
Welches sind die verschiedenen Prinzipien des Firmenrechts und was versteht man darunter?
Prinzip der Firmeneinheit
Ein Kaufmann darf für ein Unternehmen nur eine Firma führen
Prinzip der Firmenwarheit
Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen §18 II S. 1 HGB
Prinzip der Firmenöffentlichkeit
Die Firma muss in das Handelsregister eingetragen werden, ebenso jede Veränderung §§29,31 I HGB
Prinzip der Firmenausschließlichkeit
Jede Firma muss sich von der anderen an demselben Ort und in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister eingetragene Firma deutlich unterscheiden §31 I HGB
Prinzip der Firmenbeständigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen darf bei der Veräußerung eines Unternehmens die frühere Firma vom Erwerber fortgeführt werden §§21, 22, 24 HGB
Wie lautet die originäre Firma des Einzelunternehmers, der OHG, der KG, der AG, der KGaA, der GmbH, der eingetragenen Genossenschaft?
Die Firma kann unter Beachtung von §§18, 30 HGB grundsätzlich jeden Sach-, Personen- oder Phantasienamen tragen, allerdings sind die gesetzlich vorgeschriebenen Zusätze zu beachten, danach muss die Firma:
bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung “eingetragener Kaufmann/Kauffrau” oder Abkürzung “E.K.” oder “Kfr.” aufweisen
bei einer OHG die Bezeichnung “offene Handelsgesellschaft” oder “OHG”
bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung “Kommanditgesellschaft” oder “KG”
bei einer Aktiengesellschaft die Bezeichnung “Aktiengesellschaft” oder “AG”
Bei einer GmbH die Bezeichnung “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” oder “GmbH”
Bei einer Genossenschaft die Bezeichnung “eingetragene Genossenschaft” oder “E.G.”
Wie lautet die Firma einer GmbH & Co. KG?
Die GmbH & Co. KG ist rechtlich gesehen eine Kommanditgesellschaft, für die grundsätzlich jeder Sach-, Personen- oder Phantasiename, der zusätzliche Bezeichnung “Kommanditgesellschaft” oder allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthält, möglich ist.
Wann und unter welchen Voraussetzungen darf eine bestehende FIrma von einer anderen fortgeführt werden?
Nach §22 HGB darf ein bestehendes Handelsgewerbe bei Erwerb unter Lebenden oder von Todes wegen fortgeführt werden, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich einwilligen
Muss bei Firmenfortführung ein verdeutlichender Zusatz aufgenommen werden?
Nein, die bisherige Firma kann mit oder unter Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden zusatzes fortgeführt werden §22 I HGB
Gibt es dies auch für den Pächter?
Je nach §22 II HGB gelten die Grundsätze über die Firmenfortführung auch für die Pachtverträge und ähnliche Rechtsgeschäfte
Darf eine Firma auch ohne Unternehmen fortgeführt werden?
Nein, insoweit besteht ein Veräußerungsverbot nach §23 HGB
Wie wirkt sich der Ein-oder Austritt von Gesellschaftern firmenrechtlich aus?
Nach §24 I HGB kann eine Firma grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Gesellschafterwechsel fortgeführt werden
Kann ein ausscheidender Gesellschafter die Fortführung der Firma verbieten?
Nach §24 II HGB kann die Fortführung der Firma vom ausscheidenden Gesellschafter untersagt werden, wenn dessen Name in der Firma enthalten ist. Dies gilt aber nur für Personengesellschaften
Welche Möglichkeiten bestehen bei unzulässigem Firmengebrauchs?
Nach §37 I HGB kann das Registergericht, also das Amtsgericht, durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes den unzulässigen Firmengebrauch unterbinden
Darüber hinaus kann jeder, der durch den unzulässigen Firmengebruach in seinen Rechten verletzt wird, Unterlassungsklage erheben und darüber hinaus nach den allgemeinen Vorschriften Schadensersatz verlangen §37 II HGB. -> Außerdem kann ein Verstoß gegen das Firmenrecht haftungsrechtliche Folgen mit sich ziehen. Insbesondere kann das Weglassen von Zusätzen, die Haftungsbeschränkungen kennzeichnen, nach allgemeinen Rechtsscheinsgrundsätzen zu einer persönlichen Haftung der beteiligten Personen führen.
Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sind mit der Firmenfortführung verbunden?
Nach §25 I HGB haftet der Firmenfortführer für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers
Laufen Schuldner des früheren Firmeninhabers Gefahr, noch einmal zahlen zu müssen, wenn sie in Unkenntnis der Geschäftsveräußerung an “die frühere Adresse” bezahlen/leisten?
Nach §25 I S. 2 HGB sind Schuldner geschützt
Die im Betrieb begründeten Forderungen gelten als auf den Erwerber übergegangen, wenn der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma eingewilligt haben
Daher tritt mit Zahlung an den neuen Inhaber Erfüllung ein, auch wenn der alte Inhaber die Forderungen nicht an den neuen Inhaber abgetreten hatte
a) Haftet jemand als Erwerber eines Unternehmens für frühere Verbindlichkeiten, wenn er die frühere Firma fortführt?
b) Inwieweit haftet jemand für frühere Verbindlichkeiten, wenn er in das Geschäft eines Einzelkaufmanns eintritt?
a) Nach §25 III HGB haftet er nicht nach den in §25 I HGB genannten Grundsätzen, sondern nur dann, wenn er sich zur Übernahme der Verbindlichkeiten besonders verpflichtet, vor allem die Übernahme der Verbindlichkeiten in handelsrechtlicher Weise dem Erwerber bekannt gemacht worden ist.
b) Nach §28 HGB haftet die durch den Eintritt entstehende Gesellschaft für alle im Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten des frühen Inhabers. Die Haftung der Gesellschafter selbst ergibt sich aus den Grundsätzen des Gesellschaftsrechts
Was ist juristisch eine Firma?
Die Firma ist gemäß §17 HGB der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Die Firma ist nicht das Unternehmen oder der Betrieb.
Was sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Erwerbers nach §25 Abs. 1 S.1 HGB?
Voraussetzung ist der Erwerb des Handelsgeschäfts unter Lebenden, die Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma mit oder ohne Namenszusatz, eine im Betrieb des früheren Inhabers begründete Forderung sowie kein Haftungsausschluss nach §25 Abs. 2 HGB
Ist die Wirksamkeit des Übertragungsvertrages für die Haftung nach §25 Abs. 1 S. 1 HGB maßgeblich?
Die Wirksamkeit des Übertragungsvertrages ist unerheblich, da §25 Abs. 2 HGB den Schutz des Rechtsverkehrs bezweckt und dieser nicht beurteilen kann, ob der Übertragungsvertrag wirksam ist oder nicht.
Maßgeblich ist nur die tatsächliche Fortführung des Unternehmens, was nach außen erkennbar ist
Welche unbeschriebene Voraussetzung muss bei §25 Abs.1 S.2 HGB vorliegen?
§25 Abs. 1 S. 2 HGB setzt eine formfrie übertragene Forderung voraus.
Da es sich um eine Abtretungsfiktion handelt, muss die Forderung in der Realität übertragbar sein. Es darf also kein Abtretungsverbot gemäß §399 BGB bestehen noch darf es sich um eine unpfändbare Forderung handeln.
Auch darf die Forderung nicht formbedürftig sein.
Wie verhält sich §27 HGB zur erbrechtlichen Haftung?
Die Haftung nach §27 Abs. 1 HGB tritt neben die erbrechtliche Haftung.
Ist §25 Abs.2 HGB im Rahmen des §27 HGB anwendbar?
Nach h.M. ist §25 Abs. 2 HGB auf §27 HG anwendbar, da der Gläubiger über die erbrechtliche Haftung ausreichend abgesichert ist.
Was bedeutet bei §28 HGB die Voraussetzung “Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns”?
Der Wortlaut ist missverständlich, da es den Eintritt in ein Geschäft des Einzelkaufmanns juristisch nicht gibt. Gemeint ist die Gründung einer Personengesellschaft als OHG oder KG unter Einbringung des Handelsgeschäfts.
Wo befindet sich das Handelsregister?
bei den Amtsgerichten am Sitz des Unternehmens
Wie ist das Handelsregister aufgebaut?
Das Handelsregister gliedert sich in mehrere Abteilungen:
In Abteilung A werden Kaufleute, die OHG, die KG und die Unternehmen öffentlicher Körperschaften eingetragen
in Abteilung B werden AG, KGaA, GmbH sowie VVaG eingetragen
Wird die Genossenschaft in das Handelsregister eingetragen?
Nein, die Genossenschaft wird im Genossenschaftsregister geführt
Welche Funktion hat das Handelsregister?
Das HR übernimmt eine allgemeine Publikationsfunktion für solche Tatsachen, die im kaufmännischen Rechts- und Geschäftsverkehr von Bedeutung sind, auf die Eintragung ins HR kann man sich in gewissem Umfang §15 HGB verlassen (Schutzfunktion)
mit HR-Auszügen kann der Nachweis rechtserheblicher Tatsacchen geführt werden (Beweisfunktion)
durch die Beteiligung der Organe des Handelstands (IHK) bei HR-Eintrgaungen erhält das HR eine Kontrollfunktion gegenüber wichtigen Vorgängen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs
Darf in das Handelsregister nur einsehen, wer ein berechtigtes Interesse hat?
Nein, die Einsicht in das HR sowie der zum HR eingereichten Schriftstücke ist jedermann ohne Angabe von Gründen gestattet, §9 HGB
Sind alle im kaufmännischen Geschäftsverkehr denkbaren Vorgänge im Handelsregister eintragungsfähig?
Nein, man muss die eintragungsfähigen von den nicht eintragungsfähigen Tatsachen unterscheiden. Was im HR eingetragen wird, bestimmt das Gesetz an den jeweils zuständigen Stellen bei der Regelung des Sachkomplexes
Nennen Sie Beispiele für eintragungsfähige und nicht eintragungsfähige Tatsachen?
Nicht eingetragen werden können die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstücksgeschäft, der Güterstand, stille Beteiligungen oder Angaben über das Haftungskapital des Einzelkaufmanns oder einer Personengesellschaft.
Eintragungsfähige Tatsachen sind die Kaufmannseigenschaft, die Firmenbezeichnung einschl. Änderungen und Erlöschen-, Erteilung und Widerruf der Prokura sowie die wichtigsten Vorgänge bei den Handelsgesellschaften.
Überlasst das Gesetz die Anmeldung den Betroffenen?
Man muss eintragungspflichtige und eintragungsmögliche Tatsachen unterscheiden.
I.d.R. geht das Gesetz davon aus, dass eine Tatsache auch einzutragen ist wie z.B. eine Kaufmannseigenschaft, die Firma sowie die Erteilung und Erlöschen der Prokura
Inwiefern wird beim Handelsregister zwischen konstitutiven und deklaratorischen Eintragungen unterschieden?
Diese Unterscheidung zielt auf die Wirkung einer Eintragung
Wenn eine bestimmte Rechtsfolge erst mit der Eintragung eintritt, hat die Eintragung konstitutive Wirkung
Tritt die Rechtsfolge unabhängig von Eintragung ein, spricht man von deklaratorischer Wirkung der Eintragung
Es gibt sowohl Tatsachen, deren Eintragung konstitutiv wirkt, als auch Tatsachen, deren Eintragung nur deklaratorisch wirkt, z.B. Eintragung eines Kannkaufmanns konstitutiv, Istkaufmann deklaratorisch
In welcher Form sind Handelsregistereintragungen einzureichen?
Das Gesetz schreibt öffentlich beglaubigte Form vor §12 HGB
Wie sind Handelsregistereintragungen zu veröffentlichen?
§10 HGB
Wann gilt eine Handelsregisterbekanntmachung als erfolgt?
Mit Ablauf des Tages, mit welchem die Veröffentlichung erfolgt
Welche Wirkung hat die Eintragung in das Handelsregister für die Öffentlichkeit?
Ist eine in das HR einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht worden, so kann diese Tatsache nach §15 I HGB einem Dritten nicht entgegengehalten werden, auf das Schweigen des HR kann man sich also verlassen (negative Publizität)
Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht worden, muss sie ein Dritter gegen sich gelten lassen, sofern sie richtig ist, §15 II HGB
Wie ist die Publizität des Handelsregisters mit dem Prinzip des Vertrauensschutzes verknüpft?
Im Hinblick auf den Vertrauensschutz ist sowohl negative als auch die positive Publizität eingeschränkt:
Auf die negative Publizität des HR kann sich nicht berufen, wer die nicht eingetragene Tatsache gekannt hat, §15 I HGB
Auf die positive Publizität braucht sich nicht verweisen zu lassen, wer nachweist, dass er die Tatsache weder kannte noch kennen musste, allerdings nur für den Zeitraum von 15 Tagen nach der Bekanntmachung.
Was ist, wenn eine einzutragende Tatsache als unrichtig bekannt gemacht wurde?
Nach §15 III HGB kann sich ein Dritter auf die “unrichtig” bekannt gemachte Tatsache berufen, es sei denn, dass der Dritte die Unrichtigkeit kannte.
Nach h.M. trifft es jedoch nur denjenigen, dem die Eintragung zurechenbar ist. Das ist jeder, der einen Eintragungsantrag gestellt hat, auch wenn der Antrag richtig und nur die Eintragung falsch war.
a) Setzt die Anwendung des §15 I und III HGB voraus, dass der Dritte die betreffende Eintragung im Handelsregister gekannt hat?
b) Greift die Publizität des Handelsregisters auch gegenüber Minderjährigen durch?
a) Nein, §15 HGB schützt bereits das abstrakte Vertrauen in die Richtigkeit des HR
Der Dritte muss keinerlei Einsicht in das HR genommen haben, um sich auf §15 HGB berufen zu können. Dies ist auch der entscheidende Unterschied zur Rechtsscheinhaftung nach allgemeinen Grundsätzen
Auf diese kann sich nur berufen, wer tatsächlich auf den Rechtscheintatbestand vertraut hat
b) Nein, der Minderjährigenschutz geht - wie immer im Rechtsgeschäftsverkehr - auch der Schutzfunktion des Handelsrechts -, vor.
Was versteht man unter Prokura?
Was unter Handlungsvollmacht?
Prokura und Handlungsvollmachten sind besondere handelsrechtliche Vollmachten mit gesetzlich definiertem Umfang, §§49, 54 HGB
Können Prokura und Handlungsvollmacht auch stillschweigend erteilt werden?
Die Prokura kann nach §48 I HGB nur durch ausdrückliche Erklärung erteilt werden, die Handlungsvollmacht demgegenüber auch stillschweigend
Welchen Umfang hat die Prokura?
Die Prokura ermächtigt zu “allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt”
Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist allerdings nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis erteilt wird
Welche Fälle der Handlungsvollmacht kennen Sie?
Die Generalvollmacht ermächtigt zum Betrieb eines Handelsgewerbes
Die Arthandlungsvollmacht zur Vornahme eines bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften
Die Spezialhandlungsvollmacht zur Vornahme einzelner zu dem Handelsgeschäft gehörender Geschäfte §54 I HGB
Welchen Umfang hat die Handlungsvollmacht jeweils?
In allen Fällen erstreckt sich die Vollmacht auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt.
Wie unterscheiden sich Prokura und Handlungsvollmacht?
Durch den Umfang
Die Prokura umfasst nicht die Veräußerung und Belastung von Grundstücken, die Handlungsvollmacht umfasst zudem nicht die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, die Aufnahme von Darlehen und die Prozessführung
Davon abgesehen ermächtigt die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines “beliebigen” Handelsgewerbes mit sich bringt, die Handlungsvollmacht dagegen nur zu Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines “derartigen” Handelsgewerbes “gewöhnlich” mit sich bringt.
Kann ein Prokurist
a) ein Grundstück erwerben?
b) ein Grundstück belasten?
c) ein belastetes Grundstück erwerben?
d) ein Grundstück veräußern?
a) Die “Immobilienklasuel” nach §49 II HGB verbietet dem Prokuristen nicht, ein Grundstück zu erwerben, wohl aber, es zu veräußern.
b) Der Prokurist kann ein Grundstück nur belasten, wenn ihm eine zusätzliche Befugnis erteilt wird
c) Er kann aber ein belastetes Grundstückerwerben
d) Dies ist der Grund, weshalb man dem Prokuristen auch die Rechtsmacht zugesteht, zur Finanzierung eines Grundstückerwerbs eine Restkaufpreishypothek zu bestellen.
Kann die Prokura beschränkt werden? Wie stellt sich das Problem der Handlungsvollmacht dar?
Man muss grundsätzlich Außen- und Innenverhältnis unterscheiden
PROKURA
-> Im Außenverhältnis ist entscheidend, was der Prokurist tun kann, im Innenverhältnis geht es darum, was der Prokurist tun darf.
Eine Beschränkung der Prokura/Handlungsvollmacht ist grundsätzlich zulässig, nur die Frage, inwieweit die Beschränkung nach außen hin wirksam ist
§50 HGB bestimmt hierzu, das eine Beschränkung des Umfangs der Prokura Dritten gegenüber unwirksam ist
Im Innenverhältnis ist die Beschränkung aber gleichwohl wirksam, sie führt dazu, dass sich der Prokurist bei Nichtbeachtung der Beschränkung dem Vollmachtgeber gegenüber schadensersatzpflichtig macht.
HANDLUNGSVOLLMACHT
Bei der Handlungsvollmacht verhält es sich ähnlich: Nach §54 III HGB braucht ein Dritter andere Beschränkungen als die nach §54 II HGB - also der Negativkatalog im Rahmen der Handlungsvollmacht - nicht bzw. nur eingeschränkt gegen sich gelten lassen, wenn er sie kannte oder kennen musste
Wie zeichnet der Prokurist?
Wie der Handlungsbevollmächtigte?
Der Prokurist hat nach §51 HGB in der Weise zu zeichnen, dass er der Firma den Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt, i.d.R. als “ppa”.
Der Handlungsbevollmächtigte hat ebenfalls seinem Namen einen das Vollmachtsverhältnis zum Ausdruck bringenden Zusatzes beizufügen, dabei ist eine Verwechslung mit dem Prokuristen zu vermeiden.
Welche Bedeutung hat die Handelsregistereintragung für die Prokura?
Nach §53 HGB ist, im Gegensatz zur Handlungsvollmacht, sowohl die Erteilung als auch das Erlöschen der Prokura in das HR einzutragen
Der Eintragungsakt hat jedoch lediglich deklaratorische Bedeutung. Konsequenzen ergeben sich über die Positive und Negative Publizität des HR nach §15 I HGB
Sind Prokura und Handlungsvollmacht übertragbar?
Die Prokura ist nicht übertragbar, §52 II HGB, die Handlungsvollmacht kann nur mit Zustimmung des Geschäftsinhabers übertragen werden, §58 HGB
Was ist der Unterschied zwischen deklaratorischer und konstitutiver Eintragung?
Deklaratorische Wirkung bedeutet, dass nur bekundet wird, dass ein Rechtsvorgang bereits stattgefunden hat, der unabhängig von der Eintragung bereits wirksam geworden ist
Demgegenüber wird bei der konstitutiven Eintragung erst durch die Eintragung im HR die materielle Wirkung begründet und wird damit erst wirksam
Was ist unter positiver und negativer Publizität zu verstehen?
Positive Publizität bdeutet, dass der Rechtsverkehr sich auf das verlassen kann, was in einem Register steht oder bekannt gemacht worden ist
Die negative Publizität schützt Dritte in ihrem Glauben, dass sich etwas, das nicht im Register steht oder bekannt gemacht worden ist, auch nicht ereignet hat
Ist §15 Abs. 1 HGB auch dann auf Unrichtigkeiten anwendbar, wenn weder die eintragungspflichtige Tatsache noch die dazugehörige voreintragungspflichte Tatsache im Register eingetragen worden ist?
Nach einer Ansicht ist §15 Abs.1 HGB in diesen fällen nicht anwendbar, da ohne Voreintragung vom Handelsregister kein Rechtsschein gesetzt worden ist
Die h.M. wendet aber §15 Abs. 1 HGB an, da ansonsten derjenige, der mehrfach gegen seine Verpflichtung zur Eintragung verstößt eine bessere Rechtsposition hätte, als der, der seinen Eintragungspflichten teilweise nachkommt.
Wann ist eine Bekanntmachung unrichtig im Sinne des §15 Abs. 3 HGB?
Unrichtig ist eine Bekanntmachung i.S.v. §15 Abs.3 HGB, wenn sie nicht mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt
Welche zusätzliche ungeschriebene Voraussetzung besteht bei §15 Abs. 3 HGB?
Nach h.M. wirt §15 Abs. 3 HGB zum Schutz unbeteiligter Dritter nur zulasten desjenigen, der die unrichtige Bekanntmachung veranlasst hat.
Was ist die Bedeutung der selbstständigen Hilfsperson des Kaufmanns?
Selbstständige Hilfspersonen des Kaufmanns sind zum einen solche, die in fremde Namen selbstständig Rechtsgeschäfte für den Geschäftsherrn abschließen oder vermitteln (Handelsvertreter/Handelsmakler) oder Personen, die im eigenen Namen Rechtsgeschäfte für einen anderen tätigen (Kommissionär, Spediteur)
In welchem Verhältnis steht der Handelsverkehr zum Kunden?
Der Handelsvertreter steht in keinerlei Vertragsverhältnis zum Kunden. Der Vermittlungsvertreter nimmt lediglich als passiver Vertreter das Angebot des Kunden entgegen bzw. ist Übermittlungsbote bei der Übermittlung von Annahmeerklärungen des Unternehmers.
Ist der Abschlussvertreter, hat er zwar die Vollmacht zum Vertragsabschluss, dessen Rechtsfolgen wirken aber ausschließlich für oder gegen den Unternehmer §§161ff. BGB
Nennen Sie Unterschiede zwischen einem Handelsvertreter und einem Handelsmakler?
Im Gegensatz zum Handelsvertreter ist der Handelsmakler gerade nicht ständig für einen anderen tätig. Außerdem vertritt Letzterer die Interessen beider Vertragsparteien und nicht nur seines Auftraggebers (unparteiischer Vermittler)
Worin besteht der Sinn des Ausgleichsanspruchs, der dem Handelsvertreter gem. §89 b HGB zusteht?
Der Sinn des Ausgleichsanspruchs besteht darin, dem Handelsvertreter eine Gegenleistung dafür zu gewähren, dass er dem Unternehmer Kunden zugeführt hat, diese Geschäftsverbindungen kann der Unternehmer nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses weiter nutzen. ohne dem Handelsvertreter für die zukünftigen Geschäfte Provision zahlen zu müssen.
a) Welche Voraussetzungen müssen für einen Ausgleichsanspruch vorliegen?
b) Ist der Handelsvertreter frei darin, nach Vertragsbeendigung dem Unternehmer Konkurrenz zu machen?
c) Können die Parteien etwas anderes vereinbaren?
a) Der Unternehmer muss aus der Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile haben §89b Nr. 1 HGB
b) Der Handelsvertreter muss infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses Provisionsansprüche verleiren, die er ohne Beendigung gehabt hätte §89b I Nr. 2 HGB
c) Die Zahlung eines Ausgleichs muss unter Berücksichtigung der Umstände der Billigkeit entsprechen, §89b I Nr. 3 HGB
Was versteht man unter einem Handelsgeschäft?
Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören §343 HGB
Umfassen Handelsgeschäfte im Sinne des §343 HGb nur Verträge?
Nein
Der Begriff des Handelsgeschäfts ist weit auszulegen und umfasst nicht nur Verträge, sondern jedes rechtserhebliche Verhalten des Kaufmanns, das im Zusammenhang mit seinem Handelsgewerbe steht
Häufig ist es schwer festzustellen, ob die von einem Kaufmann getätigten Geschäfte zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören oder ob es sich um private Geschäfte des Kaufmanns handelt.
Muss im Zweifelsfall der Geschäftsgegner beweisen, ob das Geschäft zum Handelsgwerbe gehört oder zum Privatgeschäft?
Gem. §344 HGB gelten die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zu seinem Betrieb gehörig
Folglich gelten im Zweifelsfall für den Kaufmann auch die besonderen Anforderungen, die das HGB ggf. an das jeweilige Handelsgeschäft stellt, also auch die Bindung an eine mündlich vom Kaufmann eingegangene Bürgschaftsverpflichtung, §350 HGB während die von einem Nichtkaufmann abgegebene Bürgschaft gem. §766 BGB zur Gültigkeit der Schriftform bedarf
Sind die Sondervorschriften über die Handelsgeschäfte nur anwendbar, wenn auf beiden Seiten ein Kaufmann agiert?
gem. §345 HGB kommen die besonderen Vorschriften für Handelsgeschäfte im HGB grundsätzlich bereits dann zur Anwendung, wenn das Geschäft nur für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, es sei denn die Vorschriften des HGB bestimmen ausdrücklich, dass es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handeln muss, z.B. §377 HGB
Kommen Handelsgeschäfte grundsätzlich auch zustande, wenn ein Kaufmann auf ein Angebot schweigt?
wie im BGB hat auch im Handelsrecht das Schweigen als untätiges Verhalten grundsätzlich nicht die Wirkung einer Willenserklärung
nur ausnahmsweise gilt das Schweigen auf ein Angebot als Annahme
A hat bei der B-Bank sein Gehaltskonto. Er beauftragt die Bank, für ihn Aktien zu kaufen. Die Bank reagiert auf den Auftrag nicht. Konnte A trotz mangelnder Reaktion der Bnk davon ausgehen, dass sie den Auftrag ausführt?
Ja
gem. §362 HGB gilt das Schweigen auf einen Antrag als Annahme, wenn dem Kaufmann, der für andere Geschäfte besorgt, im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung ein Antrag zugeht und er diesen unverzüglich ablehnt
Hier stand A in dauernder Geschäftsbeziehung zur Bank und bei dem Ankauf von Aktien handelt es sich um Besorgung von Geschäften im Sinne des §362 HGB.
Da die Bank geschwiegen und damit den Auftrag angenommen hat, jedoch nicht ausgeführt hat, ist sie zum Schadensersatz verpflichtet, der einen den A unter Umständen entgangenen Gewinn umfasst
Was versteht man unter einem kaufmännsichen Bestätigungsschreiben?
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist die schriftliche Fixierung von einem oder beiden Vertragspartnern der tatsächlichen oder zumindest aus der Sicht des Bestätigenden mündlich getroffenen Vereinbarung zu Beweiszwecken.
Kaufmann A und B verhandeln seit einiger Zeit über ein bestimmtes Geschäft, ohne dass eine Einigung erzielt worden ist.
Schließlich schickt A dem B ein Bestätigungsschreiben mit folgendem Inhalt:
Ich nehme ihr letztes Angebot in Höhe von 10.000€ an. B hatte in Wirklichkeit 11.000€ gefordert, schweigt jedoch auf den Brief des A. A war tatsächlich der Überzeugung, dass B zuletzt 10.000€ angeboten hatte.
Ist der Kaufvertrag mit dem Inhalt, wie von A bestätigt zustande gekommen?
Die Kaufleute haben gem. §346 HGB auf Handelsbräuche Rücksicht zu nehmen
Auf dieser Basis hat die Rechtsprechung auch die Voraussetzungen entwickelt, bei dem Schwiegen auf das kaufmännische Bestätigungsschreiben die Bedeutung der Annahme eines Angebots zukommt, auch wenn dieses vom eigentlichen Verhandlungsergebnis abweicht
Voraussetzung ist, dass den Vertragsverhandlungen unmittelbar ein Bestätigungsschreiben folgt und der Bestätigende nicht bewusst von dem zuvor Besprochenen abweicht
Wenn im vorliegenden Fall also A den Kaufvertrag zu einem Kaufpreis von 10.000€ bestätigt hat, der seiner Erinnerung nach auch dem letzten Angebot des B entsprach, so war B verpflichtet, dem Bestätigungsschreiben sofort zu widersprechen, wenn er nicht durch das Schweigen auf das Bestätigungsschreiben an die Erklärung des A, er nehme das Angebot an, gebunden sein wollte.
Kann B im vorausgegangenen Fall den Kaufvertrag anfechten, weil er über die rechtlichen Folgen seines Schweigens sich geirrt hat?
Ein Rechtsirrtum berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung
Werden Handelsgebräuche auch ohne Kenntnis der Kaufleute, die miteinander verhandeln, automatisch zum Vertragsinhalt?
gem. §34 HGB haben Kaufleute kraft Gesetztes auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen
K erwirbt im Geschäft des V ein Bild, das dem E gehört und deutlich sichtbar ein Schild mit dem Namen des E trägt.
Das Bild hat E seinem Freund F geliehen, der es in seiner Geldnot dem V in Verkaufskommission gegeben hat.
Kann E von K die Herausgabe des Bildes fordern?
Nach §366 HGB kann an einer beweglichen Sache, also einem Bild, das ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes veräußert, auch gutgläubig Eigentum erworben werden, wenn der Käufer auf die Verfügungsbefugnis des Verkäufers vertrauen durfte
Hier hat E das Bild beim Verkaufskommissionär V erworben und damit im Betrieb eines Handelsgeschäfts bei dem K davon ausgehen durfte, das V als Verkaufskommissionär, also als Kaufmann der im eigenen Namen unter anderem Bilder verkauft, §383 HGB kraft seiner Tätigkeit als Kommissionär auch berechtigt war über die in Kommission genommenen fremden Sachen zu verfügen
K hat damit kraft guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis des V das Bild erworben und E kann keine Herausgabe des Bildes mehr beanspruchen
Der Händler K bestellt beim Großhändler V 500 Dosen Erbsen.
Die von V am 01.10 gelieferte Ware ist verdorben und ungenießbar. Das erfährt K erst von einer Kundin am 25.10. Deshalb rügt er am selben Tag den Mangel gegenüber V.
Kann K noch Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag geltend machen?
Gewährleistungsansprüche wären ausgeschlossen, wenn K seiner Untersuchungs- und Rügeverpflichtung gem. §377 HGB nicht nachgekommen wäre.
Ist der Kaufvertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sihc um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden
Hier war es K nicht zuzumuten, alle Dosen zu öffnen, da sie dann nicht mehr verkaufbar gewesen wären. Waren die Dosen aufgebläht, gätte er den Mangel sogleich erkennen können.
Jedenfalls sit die Rüge hier aber deshalb verspätet, weil er keine Stichproben durchgeführt hat. Würde sich bei einer Überprüfung der Lieferung herausstellen, dass nur einzelne Dosen verdorben waren und dies bei Stichproben nicht zu erkennen war, so könnte K noch Gewährleistungsansprüche geltend machen, weil er die Ware noch am gleichen Tag, an dem er von der Kundin von einer verdorbenen Ware erfahren hat, gerügt hat.
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