Definition Gefährden
Herbeiführen eines Zustands, der bei natürlicher Weiterentwicklung der Geschehensabläufe zu einem Schaden führt.
Nennen sie die Erfolgsfaktoren zum Handlungsfeld 2
Erfolgsfaktor 1:
Bekämpfung UV “Flucht mit Personenschaden”
Erfolgsfaktor 2: spezialisierte Beweißsicherung bei UV mit schwerem Personenschaden
Definieren sie Fahrlässig und Vorsatz, um den Unterschied klar zu machen
Fahrlässig -> erforderliche sorgfallt nicht nachgekommen und somit ein Rechtsbruch verursacht
Vorsatz -> absichtlicher Rechtsbruch
Definition Anderer
Anderer (vom Verordnungsgeber bewußt groß geschrieben), ist jeder andere Verkehrsteilnehmer und andere nicht am Straßenverkehr teilnehmende Person.
Definition PKW
Kraftwagen zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz
Definition Fahrzeughalter
Derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, es für eigene Rechung gebraucht und für die Unterhaltskosten aufkommt.
Definition Personenschaden
Personenschaden liegt vor, wenn der gesundheitliche Zustand eines Menschen beeinträchtigt wird, z.B. Wunden, Brüche, Schockwirkungen.
Nenne die Erfolgsfaktoren für Handlungsfeld 1
Erfolgsfaktor 1: Geschwindigkeit, Ablenkung (Handy), BtM/ Alk.
Erfolgsfaktor 2: Überwachung gewöhnlicher Personen/ Güterverkehr
Definition Schädigung
Zufügen von Körperschäden oder vermögensrechtlich wägbaren Nachteilen
Definition Verkehrsteilnehmer
Verkehrsteilnehmer ist jede Person, die öffentliche Wege im Rahmen des Allgemeingebrauchs benutzt und sich verkehrserheblich verhält, also unmittelbar auf einen Verkehrsvorgang einwirkt.
Definition Fahrzeugführer
Wer wissentlich und willentlich auf die Lenk- und Antriebsaggregate eines Fahrzeuges einwirkt und dieses in Bewegung setzt oder hält.
Definition Belästigung
Belästigung ist jede Verursachung körperlichen Unbehagens, z.B Geräusch, Erschrecken, sowie Rauch- oder Staubentwicklung
Definition Behinderung
Behinderung ist jede Beeinträchtigung der normalerweise üblichen Verkehrsteilnahme, z.B. Zwang zum Ausweichen, Bremsen, Anhalten oder Erschwerung der Weiterfahrt
Definition öffentlicher Verkehrsraum
Rechtlich öffentlicher Verkehrsraum: Unter öffentlich Verkehrsraum man alle Straßen, Wege und Plätze, die jedermann aufgrund einer wegerechtlichen Widmung
oder
Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum:
ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse mit Zustimmung oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten
tatsächlich zur Verfügung gestellt werden
Nennen sie die Erfolgsfaktoren für Handlungsfeld 4
Präsenz auf überregionalen Verkehrswegen zur Erhöhung des Kontroll-/ Fahndungsdrucks
Nenne die Eigenschaften des Handlungsfeldes 1
-> Bekämpfung von (VU) Verkehrsunfällen mit Personenschaden
Nenne die Eigenschaften des Handlungs 2
Überwachung des gewerblichen Personen/ Güterverkehrs
Nennen sie die Eigenschaften von Handlungsfeld 4
Erhöhte Präsenz und erhöhter Fahndungsdruck
Nennen sie die Eigenschaften von Handlungsfled 3
Nennen sie die Erfolgsfaktoren für Handlungsfeld 3
Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Bekämpfung von Intensivtäter Verkehr (ITV) (Personen die mehrfach auffallen)
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