Artikel 146 der Weimarer Reichsverfassung 1919
• Ziel: gemeinsame Grundschule für alle schulpflichtigen Kinder festzulegen
• Weimarer Schulkompromiss:
Einigung auf 4 gemeinsame Schuljahre &
keine Einheitsschule für die gesamte Pflichtschulzeit
Einfluss der Reformpädagogik
Auftrag der Weimarer Grundschule wesentlich beeinflusst von Ideen der Reformpädagogik:
• grundlegende Bildung für alle Kinder (in ersten 4 gemeinsamen Schuljahren)
• Förderung der gesamten Persönlichkeitsentwicklung
• Förderung aller kindlicher körperlicher & geistiger Fähigkeiten/Kräfte
• Vermittlung anschlussfähiger & stoffgebundener Kenntnisse für weiterführende Schulen
• Zentraler Gedanke der Reformpädagogik: Eigentätigkeit des Kindes
→ Auch Ziel der Weimarer Grundschule
→ Wissen erfolgt nicht durch passive Übernahme
→ Selbstständiges Erleben und Erfahren
Verbot der körperlichen Züchtigung / Prügelstrafe
1949 in DDR
1973 in verschiedenen Bundesländern der Bundesrepublik
1980 in Bayern
BGB § 1631 (2000)
Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung
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