Buffl

Rürup

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by Amina A.

Wieso haben private Ersatzschulen ein Anrecht auf eine staatliche Finanzierung?


  • Skript:

    • Genehmigungsfähige Ersatzschulen können sich eigentlich nicht finanzieren, weshalb der Staat die Aufgabe hat, das Finanzierungsdefizit auszugleichen. Ersatzschulen haben somit einen Anspruch auf staatliche Förderung – ungefähr in der Höhe von 80% der Kosten, die für einen Schulplatz entstehen. Dies aus Gründen der Bildungsfreiheit und Chancengleichheit. Dies beruht auf dem Prinzip der "Freien Schulwahl" und den Grundsätzen des Grundgesetzes. Hier sind einige wichtige Gründe:

      • Bildungsfreiheit: Das Grundgesetz in Deutschland garantiert die Freiheit der Wahl der Bildungseinrichtung. Eltern haben das Recht, die für ihre Kinder passende Schule auszuwählen, sei es eine öffentliche Schule oder eine private Ersatzschule.

      • Pluralität im Bildungswesen: Die Existenz von privaten Ersatzschulen erweitert die Vielfalt im Bildungssystem. Dies kann verschiedene pädagogische Ansätze und Schulmodelle fördern, die den Bedürfnissen verschiedener Schülerinnen und Schüler besser entsprechen.

      • Chancengleichheit: Die staatliche Finanzierung von privaten Ersatzschulen hilft sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen oder geografischen Herkunft Zugang zu unterschiedlichen Bildungseinrichtungen haben.

      • Qualitätskontrolle: Private Ersatzschulen müssen strenge Qualitätsstandards und Genehmigungskriterien erfüllen, um staatliche Finanzierung zu erhalten. Dies stellt sicher, dass Bildungsstandards eingehalten werden.


5. Zucht & Züchtigung prägen den schulischen Alltag.

  • Historisch gesehen war die Züchtigung, einschließlich physischer Strafen wie Schläge mit der Rute oder anderen körperlichen Bestrafungen, in vielen Schulen weit verbreitet. Diese Praktiken wurden angewendet, um Disziplin und Gehorsam bei den Schülern zu erzwingen.

  • Die Idee hinter dieser Art von Erziehung war, dass strenge Bestrafungen Schülerinnen und Schüler dazu bringen würden, Regeln und Vorschriften zu befolgen und sich auf ihre schulischen Aufgaben zu konzentrieren. Es wurde angenommen, dass die Furcht vor Strafen dazu beitragen würde, die Ordnung und Kontrolle in der Schule aufrechtzuerhalten.

  • Allerdings haben sich die Einstellungen zur körperlichen Bestrafung in Schulen im Laufe der Zeit geändert, und in vielen Ländern wurde die Verwendung solcher Methoden in Schulen gesetzlich verboten. Moderne pädagogische Ansätze betonen eher positive Verstärkung, kritisches Denken und soziale und emotionale Entwicklung.

  • Die Verwendung von Züchtigung in Schulen ist heute in vielen Teilen der Welt als inakzeptabel angesehen, da sie physische und psychische Schäden bei den Schülern verursachen kann. Schulen legen stattdessen Wert auf einen respektvollen und unterstützenden Umgang mit den Schülern und fördern die Entwicklung von sozialen und emotionalen Kompetenzen, um ein positives Verhalten zu fördern.

  • Zusammenfassend verdeutlicht dieses Merkmal die historische Praxis der Züchtigung und physischen Bestrafung in Schulen, die in vielen modernen Bildungssystemen überwunden wurde, da pädagogische Ansätze sich hin zu respektvollerer und unterstützenderer Erziehung entwickelt haben.


Die Frage nach der Alltäglichkeit oder Lebensnähe von schulischen Lerninhalten ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Lehrplans, der Unterrichtsmethoden und der individuellen Perspektiven der Lernenden. Hier sind einige Überlegungen:

  1. Relevanz des Lehrplans: Die Relevanz von schulischen Lerninhalten hängt stark vom Lehrplan ab. Ein zeitgemäßer Lehrplan sollte darauf abzielen, Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für das tägliche Leben und die berufliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler relevant sind.

  2. Praxisnahe Anwendungen: Schulen, die Wert auf praxisnahe Anwendungen legen, können dazu beitragen, den Unterricht lebensnäher zu gestalten. Das bedeutet, dass theoretisches Wissen durch praktische Beispiele und Anwendungen ergänzt wird.

  3. Individuelle Interessen und Bedürfnisse: Die Wahrnehmung der Alltäglichkeit von Lerninhalten kann von den individuellen Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler abhängen. Ein personalisierter Ansatz im Unterricht kann dazu beitragen, die Relevanz für jeden Einzelnen zu steigern.

  4. Berufsbezug: Ein Fokus auf berufsbezogene Fähigkeiten und Kompetenzen kann die Lebensnähe von schulischen Lerninhalten erhöhen. Dies ist besonders wichtig für Schülerinnen und Schüler, die sich auf den Übergang von der Schule zum Arbeitsmarkt vorbereiten.

  5. Aktualität der Inhalte: Die Welt verändert sich ständig, und Lehrpläne sollten darauf abzielen, aktuelle Themen und Entwicklungen einzubeziehen. Dies kann dazu beitragen, sicherzustellen, dass der Unterricht mit den aktuellen Realitäten der Welt in Verbindung steht.


Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Die vier Prüfkriterien auswendig können. Das generelle Anliegen des Grundsatzes als auch die Kriterien selbst erläutern können. Die vier Prüfkriterien auf ein Beispiel bezogen abwägen können (positive sowie negative Einflussnahme) Überlegungen dazu anstellen, inwieweit die Prüfkriterien als Ausdruck eines distanziert- zurückhaltenden Verhältnisses von Staat und Bürgern auf pädagogische Situationen, insbesondere auf Anliegen der engagiert-persönlichen Förderung, Ermutigung und Hilfestellung wirklich passen.

  • Die Voraussetzungen für die schulische Arbeit müssen gesichert werden. Damit ist dann das konkrete Erziehungshandeln von LK gemeint, wenn SuS-Verhalten von den Erwartungen und Vorgaben, wie sie sich verhalten sollten, abweicht (Erziehung zum Unterricht statt durch Unterricht)

  • Hier können konkrete Maßnahmen von der einzelnen LK (erzieherisches Gespräch, mündliche/schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, Ausschluss von laufender Unterrichtsstunde, Wegnahme von Gegenständen) oder weitergehende Ordnungsmaßnahmen durch Klassenkonferenz/Schulleitung/Schulaufsichtsbehörde beschlossen werden dürfen (Verweis, Androhung/Entlassung von Schule oder Verweisung aller öffentlichen Schulen des Landes)

  • Bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen handelt es sich nicht um Strafen, sie dienen nur der Gewährleistung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen und dem Schutz der Mitschüler, Lehrer usw.

  • Alle Eingriffe müssen sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag legitimieren: „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.“

  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit = Für alles staatliche bzw. Verwaltungshandeln entwickeltes Prüfverfahren, ob angedachte Handlung ergriffen werden soll und darf, d.h. der Freiheitsanspruch der Bürger nur so weit beschränkt wird, wie es zum Schutz eines öffentlichen Interesses unerlässlich ist.Vier Prüfschritte:


Vier Prüfschritte:

  • 1. Ist der Zweck der Maßnahme legitim?

    • Dann, wenn es ein eindeutig rechtlich verankertes öffentliches Interesse an dem mit dieser Maßnahmeverfolgten Zweck gibt (Für LK vor allem das Schulgesetz und die Lehrpläne inkl. Rechtsquellen)

    • Die Meisten Handlungen von LK durch ihren Auftrag bzw. durch die Mitwirkungspflicht der Schüler legitimiert

  • 2. Ist die Maßnahme (als Mittel zur Zweckerreichung) geeignet?

    • Dann, wenn abgesichert ist, dass der mir ihr angestrebte Zweck auch wirklich erreicht werden kann

    • Es müssen vorab plausible und im Zweifel wissenschaftliche Befunde vorliegen, dass die Maßnahme wirklich zur Zweckerreichung dient

    • Durch Formulierung der zulässigen erzieherischen Eingriffe im SchulG sind bereits Maßnahmenformuliert, dennoch muss situativ überprüft werden, ob die Bedingungen die Anwendung zulassen

    • Bei positiv gedachten Maßnahmen fehlt eine explizite Liste geeigneter Handlungen

  • 3. Ist die Maßnahme zur Zweckerreichung erforderlich?

    • Es ist diejenige Maßnahme zu wählen, die am wenigsten in die Lebensführung des Betroffenen eingreift

    • LK muss angesichts ihrer ausgewählten Maßnahme prüfen, ob es eine mildere Handlungsweise gibt,mit der das Ziel ebenfalls erreicht wird

    • Abwägungsprinzip -> Staat ist im Umgang mit Bürgern zur Zurückhaltung verpflichtet

  • 4. Ist die Maßnahme angemessen?

    • Auch wenn in vorigen Prüfschritten erfolgreich bewertet wurde, muss geprüft werden, ob nicht dochschützenswerte Anliegen dagegensprechen, dass diese Maßnahme auferlegt wird

    • Hier sollten v.a. Grundrechte herangezogen werden: Eine Beschränkung der Grundrechte ist jedoch dann eingeschränkt möglich, wenn anderen Grundrechten bzw. den Rechten anderer verholfen werdenkann, wobei dennoch das Grundrecht nicht aufgehoben werden darf


VL 1

1.    mit eigenen Worten erläutern können, wieso private Ersatzschulen ein Anrecht auf eine staatliche Finanzierung haben (vgl. Erörterung zur Art. 7, Absatz 4 Grundgesetz).

·       Bundesrepublik verzichtet auf ein staatliches Schulmonopol

·       Eltern, Kinder & Jugendliche haben Recht, nicht nur an einer nicht-staatlichen, privat-getragenen Schule ersatzweise die Schulpflicht zu absolvieren, sondern auch im Zweifel eine solche Ersatzschule zu wählen

·       Auch private Schulen unterliegen der staatl. Aufsicht und müssen Kriterien erfüllen -> erzwingt keine 1:1 Übernahme der Normalpraxis (Lehrziele = Gestaltungsspielräume)

·       Dürfen stellvertretend (in NRW) für das Land die staatl. Abschlüsse & Berechtigungen vergeben

·       Dazu werden die zu über 80% aus staatlichen Zuwendungen finanziert, begründet damit, dass nur durch eine solche öffentl. Vorfinanzierung des privaten Schulangebots abgesichert werden kann, dass diese Schulen keine umfänglichen Schulgelder erheben müssen und somit nur SuS/Familien Zugang hätten, die sich diese Schulgelder leisten könnten

·       Genau eine solche Sonderung der SuS aufgrund der Besitzverhältnisse der Eltern ist in den Genehmigungsvoraussetzungen für private Ersatzschulen nach Art. 7, Abs. 4 GG unzulässig

·       Damit also ein qualitativ hochwertiges Privatschulen Angebot existieren kann, das hinter dem öffentlichen Angebot nicht zurücksteht und insbesondere die wirtschaftliche + rechtliche Stellung der dort beschäftigten LuL absichert (vergleichbare Gehälter + soziale Absicherungen), brauchen private Ersatzschulen einen staatlich gewährleisteten Defizitausgleich – und den erhalten sie  Anspruch auf staatliche Förderung circa in der Höhe von 80% der Kosten, die für einen Schulplatz anstehen

·       Freiheit der Gründung von privatschulen wäre aufgehoben Feier keine eigene ökonomische Betreibung möglich, wahlkriterium 4 (keine sonderung) verbietet Schulgeld zu nehmen, gleichzeitig Kriterium 3 und 4 darf nicht zurückstehen in Standards

·       Lehrkräfte müssen bezahlt werden (wirtschaftliche und rechtliche Stellung muss gewährleistet werden klammerzu

·       Staat gewährleistet, dass die Ersatzschulen errichtet werden dürfen (wenn sie die Auflagen erfüllen und genehmigt werden)

·       Staat muss das Geld welches nicht durch Schulgeld eingenommen wird ausgleichen können da diese sonst nicht errichtet werden können.

VL 2

1.    Die fünf historischen Merkmale von Schule nennen bzw. erläutern / erörtern können


(1) Schule ist auf Unterweisung ausgerichtet, zielt auf Auswendig-Können

·       Frontalunterricht: Zuvor bestand normale Unterricht nicht aus Lehrgespräch einer Lehrkraft mit Schülergruppe, sondern aus Abfolge von Einzelgesprächen

·       bloßes Übernehmen + Wiederholen der Sachverhalte

·       Traditionell ging es in Schule um Auswendiglernen oder Auswendigkönnen

·       Nicht nur die Lernziele waren begrenzt auf Reproduktion, auch Methodiken der Vermittlung

o   z.B. Lesen lernen erfolgte z.B. über Auswendiglernen + Vorsagen von zuerst Buchstaben, dann Silben, Wörtern, die auf Tafeln oder Listen in den Unterrichtsräumen aushingen

® änderte sich erst mit Erfindung des Papiers + Buchdrucks

·       Bis dahin war schulische Praxis weitgehend oral (mündlich): Ein Vor- und Nachsagen

·       Nur so – im Kopf – konnte das bestehende Wissen verlässlich für folgende Generationen bewahrt werden. Wer Bücher richtig auswendig wiedergeben konnte, galt als gelehrt

·       Ziel: bestimmtes Wissen an Personen die das Wissen noch nicht haben vermitteln

·       serieller Unterricht statt Frontalunterricht Auswendiglernen von Aufgaben

·       nicht gleich Lehrer Gespräch SuS und Lehrkraft Einzelgespräch zwischen Lehrkraft (Lernaufgaben ausgeben und später abhören)  keine Reflexion der Inhalte

·       übernehmen und wiederholen eines Inhaltes oder Handlung ohne Abweichungen oder Hinzutun eigener Ideen lernziel Reproduktion

o    lesen auswendig lernen und nachsprechen (Buchstaben, Silben)

o   schreiben abschreiben

o   rechnen Wiederholung bestimmter Aufgaben

·       mündliche Schulpraxis vor und nachsagen keine Unterrichtsmaterialien und Werke weil kein Buchdruck/ papier

·       Vermittlungsziel sich merken und 1 zu 1 auswendig wiedergeben durch Mangel an gespeichertem Unterrichtsmaterial

VL 3


1.    Auch an einem Beispiel erläutern / erörtern bzw. auf eine vorgegebene Aussage kritisch prüfend anwenden den Begriff „Entgrenzung des Pädagogischen“.

·       Gemeint ist damit einerseits ein Hineinsickern pädagogischer Handlungsformen des Zeigens, Erklärens, Lehrens und Beraten in den Alltag

o   Fast an jeder Ecke kann und soll man etwas lernen

o   Bei alledem schwingt immer wieder Versprechen und Hoffnung mit, dass Gelernte auch im Hinblick auf Zukunft hilfreich, förderlich und erstrebenswert sei

o   Werden übertragen von Räumen orten Institutionen auf neue Altersbereiche und Lebensstufen übertragen

o   überall sollen Defizite ausgeglichen und neues Wissen angeeignet werden; dabei versprechen: dies ist für die Zukunft hilfreich erstrebenswert

·       Historische Kontrastierung:

o   Früher sei Wissen, aber auch Unterricht an bestimmte Orte und letztlich Institutionen gebunden gewesen ® Orte waren zugangsbeschränkt

o   Es existierte historisch ein doppeltes Unwissen ® unbekannt war nicht nur das Wissen + Können selbst, sondern auch, was es da zu wissen / zu können gäbe

·       Ausdruck der Entgrenzung

o   Internet ermöglicht heute nahezu unbegrenzten Zugriff auf ein vollumfänglich zugängliches Archiv allen Wissens

o   Abhängigkeit + Bindung des Zugangs zu besonderen Wissen der Bibliothek an die Begleitung durch eine LuL hat sich verändert + zunehmend aufgelöst

o   Schulbücher entstanden ® bessere Möglichkeit sich Wissen im Selbststudium anzueignen

o   Wissen selbst, aber auch Anleitungen + Unterstützungen sich dieses Wissen / Können schrittweise anzueignen, sind heute für alle jederzeit verfügbar ® Pädagogische (das Lehren und Lernen) hat sich entgrenzt

o   Damit ist jedes Wissen + Können Teil des Alltags und der Lebenswelt aller

o   Zielgerichtetes begleitetes Lernen also Unterricht ist dann nötig wenn das Lernen nicht von selbst geschieht zum Beispiel weil die Vorbilder und Expertinnen ein Lebensfeld der Lernwilligen fehlen dann braucht es entsprechend gestaltete Zugänge historisch gesehen haben sich aus diesem Bedarf heraus Schulen entwickelt aber auch andere Unterrichtsangebote wie privat Erzieherinnen oder spezialisierte Lernwerkstätten heute Fahr und Tanzschulen Schule teilt also mit anderen Unterrichtsangeboten die nicht Alltäglichkeit der Lerninhalte kann also durch andere Unterrichtsangebote auch ersetzt werden

Die im Übungsblatt vorgesehene und in diesem Skript beispielhaft umgesetzten abwägend prüfende Diskussionen, ob schulische Lehrinhalte heute immer noch nicht alltäglich / lebensfern sind, sollen (eigenständig, ausschnittsweise) auch in der Klausur umgesetzt werden können.

 

VL 4


Der Bildungsbegriff als Ausdruck & Folge des gesellschaftlichen Umbruchs hin zur „Moderne“

·       1) Alle Menschen werden als prinzipiell gleich betrachtet

o   es gibt keine Differenzierung mehr wie in den vorherigen mittelalterlich-frühneuzeitlichen Ständegesellschaften in strikt getrennten Erwartungen und Vorgaben

o   Bilden, persönlich entwickeln, sollen (und können- auch dies ist Teil der Idee gleicher Menschen) sich alle


·       (2) Normativer Bezugspunkt ist das durch den Menschen selbst bestimmte und eigenständig hervorgebrachte Diesseits, eine offene, bessere Zukunft als Ideal, Ansporn und reale Chance

o   Veränderung der bestehenden (gottgegebenen) Ordnung kein Fehler oder Makel ®gesamtmenschliche Weiterentwicklung

o   Idee einer idealeren Menschheit als Gattung

·       Konsequenzen: „Freiheit ist die erste und unerlässliche Bedingung“ (von Humboldt)

o   Ständisch enge Vorgaben müssen entfallen, Bauernbefreiung, Gewerbefreiheit

o   Mannigfaltigkeit der Situation ® gesellschaftlich vermindert werden müssen so vor allem Begrenzungen der verfügbaren Wissen-, Denk- + Lebenshorizonte durch Reise-, Presse-, Glaubens- + Meinungsfreiheit

o   Kant: es braucht eine bessere Erziehung des Menschen

§  Freiheit ist zwar zentrale Voraussetzung der menschlichen Weiterentwicklung, aber Freiheit ist leer, wenn Einzelne nicht fähig ist, diese Freiheit auch zu nutzen

§  Idee der Bildung & Anspruch der Aufklärung ® Hervorbilden eines mündigen Menschen

§  Sich des eigenen Verstandes zu bedienen, d.h. sich aus der eigenen Faulheit des Nicht-Selber-Denkend und -Urteilen-Wollens befreien

 

 

Begriffsverwendung 1: Erziehung als Grundbegriff der Erziehungswissenschaft

·       Erziehungsbegriff ist bereits älter und kam erst im 18. Jhd. Zum Bildungsbegriff eines mündigen Menschen hinzu

·       Erziehung bezeichnet ein Handeln mit der Absicht das Verhalten bzw die Verhaltensdispositionen von jemandem anderen dauerhaft zu verändern. das schließt Unterricht ein.

·       Erziehung beschränkt sich nicht nur auf die Vermittlung und Anpassung an gesellschaftliche Regeln, Werte und Verhaltensweisen  heute würde dies als Sozialisation bezeichnet werden

·       Erziehung als Oberbegriff (schließt Unterricht und Bildung ein)

·       Erziehungswissenschaftlich gesehen, ist Erziehung der Oberbegriff schlecht hin für alle Phänomene, mit denen sich diese Wissenschaft beschäftigt

·       Definition von Brezinka: Wort Erziehung wird als Sammelbezeichnung für alle erfolgreichen + erfolglosen Versuche verwendet, das Verhalten von Mitmenschen, insbesondere von Kindern, in einer gewünschten Richtung zu ändern. Zur Erziehung gehören demnach: Erziehung im Elternhaus, Unterricht, Bildung, Seelsorge, Sozialarbeit

o   Bildung (+ Unterricht) ist auch Erziehung, auch wenn die traditionelle Bedeutung von Bildung Selbsterziehung  

·       Wichtig: Betonung der Intention zu erziehen als entscheidendes Kriterium. Wenn ich den Wunsch habe, dass der andere sich so verhalten möge, wie ich es mir vorstelle, dann erziehe ich  ® Erwachsene (Erziehende) – Kinder (Erzogene)

·       Erziehung ist nicht allein durch Veränderungswunsch des Erziehenden geprägt, sondern zugleich von Anspruch, Bedürfnisse + Eigenart der Erzogenen zu achten

® Erziehung in diesem umfassenden Sinn spielt beim alltäglichen Reden über Schule und Unterricht keine besondere Rolle

Begriffsverwendung 2: Erziehung als anderer, von Unterricht abgegrenzter Auftrag der Schule

·       Schulgesetz & KMK-Standards kennen nur eine Differenzierung der Kompetenzbereiche Unterrichten und Erziehen

·       Gegenüberstellung der Aufträge „Bildung“ und „Erziehung“ ist schulrechtlich gesehen unsauber

·       Sie setzt tendenziell Unterricht + Bildung als fachbezogene Kompetenzentwicklung gleich und grenzt sie von einem konkurrierenden Auftrag der LuL ab

·       Nicht so einfach aufrecht zu erhalten ® beide Aspekte greifen doch stark ineinander

o   1., weil der Unterricht letztlich dem Auftrag der Erziehung dient

o   2., weil Unterricht (als fachbezogene Wissensvermittlung bzw. Aufforderung zum Üben) in seinen (erzieherischen) Intentionen und Wirkungen niemals nur rein sachlich-fachliche Anliegen der Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten verfolgt, sondern damit immer auch mit Anliegen der Persönlichkeitsentwicklung bzw. der Veränderung von Werthaltungen verbunden ist

o   Kant: reiner Unterricht würde die eigentlichen erzieherischen Ziele verfehlen, denn in Erziehung ginge es letztlich um Moral

·       Unterricht lässt sich somit von Erziehung als spezifische Tätigkeit von LuL abgrenzen

·       Unterrichten (nicht: bilden) und Erzählen sind berufliche Aufgaben von Lehrerinnen. Aber so Herbart, Unterricht ist immer auch Erziehung: es geht nicht nur um Informationen (vgl. Paragraph 2 Absatz 1 Schulgesetz NRW  keine Abgrenzung Unterricht Erziehung

·       Guter Unterricht erweist sich aber darin, dass er erzieherisch (psychische Disposition verändernd) oder letztlich bildend (die Persönlichkeit entfaltend, Mündigkeit, Handlungs- und Urteilsfähigkeit stärkend) wirkt

Begriffsverwendung 4: Das Erziehungsrecht bzw. die Erziehungspflicht der Eltern

·       Eltern haben das Recht und die Pflicht der Erziehung ihrer Kinder, sie können ihren Kindern die eigenen Wertvorstellungen, weltanschaulichen Prägungen und Überzeugungen weitergeben; sie müssen also nicht an der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule mitwirken

·       Eingegrenzt ist die Erziehungsfreiheit der Eltern durch gesetzliche Vorgaben, wie gewaltfreie Erziehung, Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung, Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit, sodass sich Kinder zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln und auch gegen die Vorstellungen der Eltern entscheiden können

·       Begrenzt wird Erziehungsrecht der Eltern durch Recht des Staates eigene staatliche Erziehungsanliegen zu verfolgen

o   Freiheitliche-demokratische Grundordnung nahebringen

o   notwendige Kompetenz zu sichern, dass sie eigenständig, mitverantwortlich + mitgestaltend am öffentl. Leben teilhaben können

·       Das Jugendamt und die Schule wachen über diesen Erziehungsprozess und greifen ein, wenn sie einen begründeten Verdacht haben, dass die Eltern der erzieherischen Verpflichtung nicht nachkommen.

·       die Eltern haben das Recht eigene Erziehungsanliegen zu verfolgen die denen des Staates nicht entsprechen. Eltern müssen tolerieren dass der Staat Schule für seine Anliegen nutzt. Eltern müssen dafür sorgen dass ihr Kind an Schule teilnimmt. Im Zweifel hilft nur Kommunikation (Erziehungspartnerschaft). Darum muss sich vor allem die Schule kümmern

·       Generell stehen die Erziehungsrechte der Eltern und des Staates zueinander in einem Verhältnis der praktischen Konkordanz:

o   Im Konflikt zwischen elterlicher und staatlicher Erziehung müssen Eltern zurückstecken und dürfen daher den Kindern auch nicht verweigern in die Schule zu gehen

o   Insofern sind immer Absprachen und Kompromisse, d.h. Erziehungspartnerschaften erforderlich

Begriffsverwendung 5: Erziehung zum Unterricht / Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

·       §53 Abs. 1 SchulG NRW: Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt

·       Gemeint ist das konkrete Erziehungshandeln von LuL, wenn das SuS-Verhalten von den Erwartungen und Vorgaben, wie sich SuS im Unterricht zu verhalten haben, abweicht

o   Hier geht es um eine Erziehung zum statt durch Unterricht

·       Kurz: Offensichtlich wird an Schule von LuL genau in dem Sinne erzogen, wie der Begriff in der Erziehungswissenschaft bzw. durch Brezinka definiert wird: nämlich als Versuch, das Gefüge der psychischen Disposition anderer Menschen in irgendeiner Hinsicht dauerhaft zu verbessern oder ihre als wertvoll beurteilten Komponenten zu erhalten – so dass die Lehrkraft (weiter) Unterricht machen kann

·       Maßnahmen sind keine Strafen, sondern dienen dem Gewährleisten von geordnetem Unterricht und Schutz der Mitschüler, Lehrer und anderer beteiligter Personen/Sachen

·       Erlaubte erzieherische Einwirkungen = erzieherische Gespräche, mündliche/schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde oder die zeitweise Wegnahme von Gegenständen

·       Höhere Instanz mit geregeltem Verfahren = schriftlicher eis, Androhung bzw. Entlassung von der Schule oder Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes

·       Alle Eingriffe, die gegenüber SuS ergriffen werden, müssen sich aus dem Auftrag legimitieren

·       Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten (vier Prüfschritte)

 

·       Erziehung zum Unterricht (Erziehungs und Ordnungsmaßnahmen)

o   Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

o   Lehrkräfte verwirklichen nicht nur einen Bildungs und Erziehungsauftrag sondern erziehen Schüler auch explizit zu Schüler die dem Unterricht folgen (dabei muss die Lehrkraft die Freiheitsrechte der Schüler beachten)  Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

VL 5

1.    Mit eigenen Worten vier Prüfkriterien des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erläutern können

·       Prüfverfahren, ob die angedachte Handlung ergriffen werden soll und darf

·       Verbindliche Vorgabe für Erziehungshandeln von Lehrkräften

·        

·       1. Ist die Maßnahme legitim?

o   Kann man die Maßnahme eindeutig rechtlich begründen (einen entsprechenden Paragrafen in einem Gesetz einer Verordnung)

o   In NRW: für Lehrer vor allem Schulgesetz und Lehrplan relevante Rechtsquellen

o   Generell sind die meisten Handlungen von LuL durch ihren Auftrag (unterrichten, beraten, erziehen, beurteilen, betreuen) legitimiert

·       2. Ist die Maßnahme (als Mittel zur Zweckerreichung) geeignet?

o   Geeignet ist die Maßnahme dann, wenn abgesichert ist, dass der mit ihr angestrebte Zweck auch wirklich erreicht werden kann

o   Nicht im Nachhinein absichern, sondern vorab plausible Gründe/Befunde, dass die Maßnahme wirklich ein taugliches Mittel zur kausalen Zweckerreichung/-annäherung ist

·       3. Ist die Maßnahme zur Zweckerreichung erforderlich?

o   Die Maßnahme auswählen, die am wenigsten in die Lebensführung der Bürger eingreift

o   Gibt es eine mildere Handlungsweise, mit der dennoch das angestrebte Ziel erreicht werden würde = Abwägen der Maßnahmen

·       4. Ist die Maßnahme angemessen?

o   Gibt es Bedenken gegen diese Maßnahme, z. B. Grundgesetz?

o   Im Schulumfeld bspw. Gleichbehandlung nicht betroffener SuS o. Erziehungsrecht Eltern

·       Wird einer der Prüfschritte nicht erfüllt, so ist die Prüfung beendet und die angedachte Handlung nicht zulässig

VL 6

1.    Passend & fehlerfrei verwenden den Begriff der Sozialisation können

·       Nicht unreflektiert auftreten sollte ein Verständnis von Sozialisation als zielgerichtetes (durch Eltern, Lehrkräfte vorgenommenes) Einprägen vorgegebener z.B. gesellschaftlicher Normen und Werte in ein passiv-aufnehmendes Individuum (dies wäre, wenn-dann Erziehung zu nennen)

·       Nicht gesprochen werden sollte von einem Sozialisationsauftrag von Schule, außer es wird sich damit explizit auf die ‚therapeutisch-prophylaktische‘ Dimension des Lehrerhandelns bzw. auf ihre Rolle als Sozialisationshelfer bezogen

·       Gesprochen werden kann dagegen von einer Sozialisationsfunktion von Schule, die nicht schulgesetzlich verankert ist, sondern ihr mittels soziologischer (strukturfunktionalistischer) Analysen beobachtend zugeschrieben wird

·       Wichtig im Kontrast zum (falschen) Alltagsverständnis: Sozialisation meint IMMER „nur“ bewusst-absichtsvolle Erziehungshandlungen

o   Anders gesagt: Sozialisation lenkt den Blick auf die „Heimlichen Lehrpläne“

·       Schule erfüllt – aus Perspektive des Strukturfunktionalismus – wichtige gesellschaftliche Funktion, denn sonst würde es Schule (als gesellschaftlich aufrecht erhaltende) Struktur nicht geben

·       Schule und schulische Akteure müssen nicht wissen, was eigentliche schulische Funktion ist ® es gibt zwar eine Sozialisationsfunktion, aber keinen Sozialisationsauftrag


Begriffsbedeutung 1: Sozialisation im weitesten Sinn

Begriffsbedeutung 2: Sozialisation im engeren Sinn

Begriffsbedeutung 3: Sozialisation als Selbstsozialisation

Begriffsbedeutung 1: Sozialisation im weitesten Sinn

·       Durkheim: bezeichnete Vermittlung von gesellschaftlich geltenden Werten und Normen als Sozialisierung

o   Als erzieherisch bzw. sozialisierend verstand Durkheim nicht nur explizit-direkte Erziehungshandlungen, sondern auch implizit-indirekten Erziehungsprozesse durch gesellschaftliche Feste, Rituale oder letztlich religiöse Praktiken

o   Sozialisierung meint entsprechend über Erziehung hinaus auch Prozesse des Eingewöhnens + Übernehmens der üblichen Verhaltensweisen + Normalitätsvorstellungen beim tagtäglichen Mitmachen und Mitleben in der menschlichen Gemeinschaft, das Lernen am Modell

o   Sozialisation ist schlicht alles, was einem Menschen als gesellschaftlicher Einfluss – Aufforderung oder Anreiz zur Anpassung – begegnet

·       Helsper (2007): Sozialisation bezeichnet Gesamtzusammenhang der kognitiven, sprachlichen + emotionalen und motivationalen Entstehung und der lebenslänglichen Veränderung der Person im Rahmen sozialer, interaktiver + gegenständlicher Einflüsse

o   Erziehung ist dann lediglich Bestandteil des umfassenden Sozialisationsprozesses; der Bestandteil nämlich, bei dem von Erwachsenen versucht wird, bewusst in Prozess der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern einzugreifen

·       Sozialisation ist (ähnlich wie Bildung) lebenslang wirkendes und allgegenwärtiges Phänomen

·       Die primäre (basale und prägendste) Sozialisation findet in der Kindheit statt

  • danach: Begegnungen: sozialiosieren eigenständig fpr eigenen Kontext

  • schule: erster Ort des Heraustretens aus Familie: Lernfeld verschiedene Rollenerwartungen —> nicht mehr von Eltern begleitet—> besonderer Kontext

  • nach schule: Arbeitswelt, Partner, Krankenhausaufenthalt

  • Schulische Sozialisation muss/kann man dann spezifisch als besondere Lebensphase oder besonderen Kontext diskutieren

sozialisationsbegriff pbergeordnet pber Erziehungsbegriff—> schließt ihn aber ein

Begriffsbedeutung 3: Sozialisation als Selbstsozialisation

  • Sozialisation bedeutet in unserer Zeit + Gesellschaft vor allem Individuation – Anpassung an die gesellschaftliche Erwartung, eine mündige, lebenslang leistungsbereite und leistungsfähige Person zu sein, die eigene – auch abweichend-neue – Entscheidungen zu treffen bzw. eigene Ziele zu verfolgen vermag

  • Gesellschaftliche Regeln, Normen + Werte werden gemäß diesem Ansatz nicht einfach vorgegeben oder vermittelt, sondern letztlich interaktiv zwischen konkreten Personen, die sich begegnen und austauschen, beständig situativ aktualisiert, neu verhandelt und neu gestaltet

  • Und zwar in einer Weise verhandelt und gestaltet, dass alle Beteiligte beständig selbst Vorstellungen und Deutungen entwickeln, was eigentlich die Regeln, Normen und Werte wären, um die es hier geht, und dabei immer wieder eigene, neue, nicht vorgegebene und nicht vorhersagbare Erkenntnisse haben und Schlussfolgerungen ziehen

  • Nicht aufhebbare Offenheit:

    • Ob SuS Schule als tollen Ort oder unentrinnbaren Käfig wahrnehmen, ist Ergebnis ihrer eigenen aktiven Auseinandersetzung mit schulischen Gegebenheiten, Personen, Strukturen und Abläufen dort

    • Und erst über längere/wiederholte vertrauensvolle Gespräch kann solches Verständnis entstehen, mit welchen Augen und Deutungen der andere eigentlich guckt

    • Mit Begriffsverständnis wird also nicht Aussage widersprochen, dass es bestimmte primäre (familiale) und sekundäre (z.B. schulische) Sozialisationsinstanzen gibt, die wichtige + nicht-beliebige Einflüsse auf Heranwachsenden haben

    • Betont wird, dass günstige Sozialisationsbedingungen solche sind, in denen Heranwachsenden Möglichkeiten haben, sich intensiv, interaktiv und fragend-entwickelnd mit Gegebenheiten auseinander zu setzen und diese so zu ihren eigenen zu machen

    • Dabei lenkt Sozialisationsbegriff zum einen – im engen Begriffsverständnis – den Blick auf blinde Flecke der Erziehenden bzw. in Erziehungskontexten Und zum anderen– im Begriffsverständnis der Selbstsozialisation – betont er Perspektive der Erzogenen bzw. Sozialisierten: Dass sie einen ganz eigenen Beitrag dazu leisten, ob und wie sich die erzieherischen Intentionen letztendlich verwirklichen

  • kritik an durkhelm: Sozialisation = Anpassung, passiv

—> Sozialisation: (inter)aktiver, lebenslanger Prozess eigenständiger Auseinandersetzung mit siz. Praktiken, die auf eigene Weise gedeutet, vielleicht pbernommen oder abgelehnt, verändert oder erfunden werden

1.    Mit eigenen Worten definieren bzw. erläutern und auf ein kurze Textaussage prüfend anwenden (Entscheiden & Begründen) können den Begriff des heimlichen Lehrplans nach Jackson (1975)

·      "Der heimliche Lehrplan von Schule" von Phillip W- Jackson (1975) ist quasi Analyse + Aufarbeitung der Sozialisationserfahrungen der SuS im engeren Sinn, also abzüglich all der Einflussnahmen und Wirkungen, die die LuL, die Institution Schule oder der Staat mit seinem Bildungs- und Erziehungsauftrag bewusst vornehmen und anstreben

·      Der Begriff „Heimlicher Lehrplan“ weist auf unausgesprochene Lernziele und ungewollte Lerneffekte in der Erziehung in, die im offiziellen Lehrplan nicht erwähnt sind und diesem teilweise widersprechen

·       Er entdeckt etwas widersprüchliches und zwar, dass SuS zur Eigenständigkeit, Eigentätigkeit und Verantwortungsbewusstein befähigt werden sollen, aber nahezu ohnmächtig den Vorgaben, Anweisungen und Anforderungen der Lehrkräfte ausgesetzt sind und ihre Bedürfnisse, Impulse und Aktivitäten ständig bremsen müssen (oder auch sich aktivieren, interessieren bzw. interessiert zeigen sollen), je nachdem wie LuL und Unterrichtssituation es gerade verlangen

·      Denn in Schule lernen SuS strukturell einmal, dass gilt, was LuL, Schule und Gruppenkonstellation des Klassenverbands verlangen – und dass sich ihre eigene Perspektive nur dann frei, unkritisiert und unsanktioniert entfalten kann, wenn es explizit durch die Lehrkraft im Unterricht oder durch die Schule mit besonderen Räumen, Angeboten und Feiern zugelassen wird

·      SuS, die sich leicht anpassen können oder von vornherein mit schulischen Vorgaben harmonieren, merken Widersprüche und Einschränkungen kaum

·      Für sie kann sich Schule zu einem tollen Ort der zufriedenstellenden und persönlich erfüllenden Arbeit am offiziellen Lehrplan entwickeln

·      Für andere kann Schule aber auch zu einem Käfig ohne Entkommen werden, in dem sie vor allem Lernen, dass sie, ihre Bedürfnisse, Impulse und Aktivitäten irgendwie falsch sind und sie behindern

1.    Mit eigenen Worten definieren bzw. erläutern und auf ein kurze Textaussage prüfend anwenden (Entscheiden & Begründen) können die ‚therapeutisch-prophylaktische‘ Dimension des Lehrerhandelns

  • sozialisationsauftrag der LK

  • Kinder sind in Schule noch sehr verletzbar und emotional stützungsbedürftig

    • persönliche verletzungen und erschütterungen—> später Schulangst/ Leistungsverweigerung

    • zum verhindern—> auch im Bildungs und erzierungsauftrag SchulG: Lernfreude erhalten und fördern und in Dienstordnung LK

    • —-> zum Bildungs und erzierhungsauftrag von Schule somit sensibel emphatische Begleitung der sozialisatorischen Erfahrungen der SuS im Kontext Schule—> Erfahrungen positiv und zur Stärkung nutzen

  • Sie können noch nicht umfassend zwischen diffuser und spezifischer Handlungslogik unterscheiden

    • —> SuS am Anfang: verletzbar und emotional stützbedürftig—> keine Untersch

  • Lehrer sind für die Entwicklung des Schülers als ganze Person bedeutsam—> mindern die Erschütterungen, die Sdhule haben kann

  • Daher gehört zum Bildungsauftrag auch die sensibel-empathische Begleitung der sozialisatorischen Erfahrung der Kinder

  • Kinder sollen Erfahrungen positiv annehmen und zur persönlichen Stärkung nutzen

  • Besonders Eingehen auf SuS, wenn sie in/durch Schule krisenhaft erschüttert oder in Gefahr sind

    • Krisenhaft erschüttert zu werden, kann man dann durchaus als besonderen Sozialisationsauftrag der LuL deuten

    • Sie agieren als Sozialisationshelfer, mindern die Härten der schulischen Erfahrungen, ohne damit die Härten der schulischen Erfahrung selbst aufzuheben oder in ihrer Berechtigung in Frage zu stellen

  • Helsper: dritte strukturell angelegte Aufgabe von LK neben Unterrichten und Erziehen: Therapeutisch-Prophylaktische Dimension des Lehrerhandelns

  •  


1.    Bezogen auf die Darstellung einer schulischen Szene abwägend anwenden können das analytische bzw. argumentative Vorgehen von Jackson, 1975

gar kein plan  

  • Analyseschritt 1: Verkehrsformen im Klassenzimmer —> Perspektive LK

    • zentrales Merkmal heimlicher LP: lehrergelenkter Unterricht—> LK bestimmen pber Verkehrsformen (Strukturen und Prozesse) im Unterricht

      • wann reden? welches Material? wer gleich behandelt? Welche Tätigkeit wann?

  • Analyseschritt 2: Was ist die Lebenswelt der SuS—> perspektive SuS

    • Erleben von Empfängerseite ? aufwärts oder abwärts?

    • erleben/ Verarbeitung der Schulsituationen für alle SuS gleich: Schule besteht aus beständigen: 3 Instanzen

      • Die Lebenswelt der Schüler:innen besteht daraus, dass sie

        • müssen warten können- auf die LK, auf andere SuS oder das Ende der Unterrichtsstunde (verzögerungen)

        • ihre wpnsche zurückstellen müssen, z.B. Tätigkeiten beginnen, ehe ein Interesse besteht, und sie beenden, ehe es nachlässt (Versagung)

        • ununterbrochen damit beschäftigt sind, wieder an die Arbeit zu gehen, nachdem ihre Aufmerksamkeit abgelkenkt war (Unterbrechungen)

  • Analyseschritt 3: heimlicher LP

    • Fähigkeiten und Fertigkeiten von SuS, um Schulsituation zu bewältigen—> heimliche LP

    • Geduld, Maskierung oder Tricks beherrschen, um gut durch Situation?

      • Emotionen zeigen/ nicht zeigen—> so zu zeigen wie die LK möchte

  • Analyseschritt 4: Vergleich offzieller und heimlicher LP

    • verhältnis

      • stützt offiziellen LP—> zielgerechtes Arbeiten in großen Lerngruppen ermögliht

      • steht ihm entgegen: durch Betonung, Geduld und Anstreung—> moderne lernziele runter unterwerfung pder Zwangssituation hoch




Rationalisierung (Selektion – Sozialstrukturen sichern

VL 7

(als Lösung der Gesellschaft):

·       Typische moderne Auflösung einer ständischen Gesellschaft, in der Mitglieder per Geburt ihren gesellschaftlichen Aufgaben + Lebensbereichen zugewiesen wurden

·       Moderne Gesellschaft durch funktionale Differenzierung geprägt

·       Gesellschaftsmitglieder können alle Aufgaben übernehmen, weil diese als aufgabenbezogene begrenzte berufliche Rollen gestaltet sind (z.B. Verkäufer, Lehrer, …), für die jeder qualifiziert werden kann

·       Menschen begegnen sich in modernen Gesellschaft immer öfter und immer funktionaler

·       Moderne Gesellschaft liebt formale Organisation (verschriftlichte Regeln, bürokratische Abläufe, Buchhaltung & Standardisierung)

·       Schule: universal-spezifischen Rollenstrukturen der Schule + formalen Struktur als Verwaltung, die standardisierte Prüfungen durchführt und Zertifikate ausgibt. Aber auch fachbezogenen Arbeitstechniken, die in Schule beigebracht werden, liegt Ideal eines Handels nach Plan zugrunde

·       Rationalisierungsparadox ® der formal organisiert und auf Generalisierung bezogen, aber der Zusammenhalt leidet (also das Gefühl an einer gemeinsamen Sache zu arbeiten) zunehmend. Im schulischen Kontext begegnen Sie diesem modernen Grundgefühl gerne im verbreiteten Klagen über (die lebensfernen Schule) das anonym-übermächtig System Schule oder die Schulpolitik, die resigniert-zynisch abgelehnt werden.

VL 8

1.    Auswendig nennen, erläutern und einem Beispiel abwägend-prüfend diskutieren können: Konzept des Technologiedefizits der Pädagogik

·       für eine zielorientierte Handlung gibt es keine klaren Methoden

·       Lehrer muss immer mit Veränderungsabsicht handeln und mit ungewollten Nebenwirkungen rechnen, die seine Absicht durchkreuzen

·       Grundlage: nicht etwa mangelnde Fähigkeiten der LuL oder noch unzureichend entwickelte Erziehungswissenschaft oder Bildungsforschung

·       Problem liegt im Lernprozess selbst, der von LuL zwar angeregt werden kann, letztlich aber nur von den Lernenden durch eine eigene aktive Auseinandersetzung vollzogen wird

·       Bei einfachen + begrenzten Lerninhalten ist der Lernprozess noch begrenzt und gut kontrollierbar

·       je umfassender die beabsichtigte Wirkung ist und je weiter sich der zeitliche Rahmen erstreckt umso mehr ist es ungewiss, was Lernenden aus Impulsen der Lehrenden machen

·       Das führt dazu, dass selbst dann, wenn SuS Aufgabenstellung oder Intention einer LuL richtig verstehen, sie immer noch eigenständig abwägen und entscheiden können, ob sie sich dieser Intention gemäß verhalten wollen oder eben nicht .

·       Grundsätzlich folgert daraus, dass professionelles LuL-Handeln vor einem Dilemma steht:

o   Ziele haben und verfolgen zu müssen, ohne die Zielerreichung vollständig selbst kontrollieren und absichern zu können

·       Das bedeutet aber auch, LuL müssen bereit sein, ihre Pläne zu korrigieren; Begegnungen und Verhandlungen zulassen, nicht zuletzt, um die SuS als Individuen mit ihren Wünschen usw. überhaupt wahrnehmen zu können

·       Letztlich ist dieses Technologiedefizit typisch nicht nur für pädagogisches Handeln, sondern für jedes professionelles Handeln, dass von der Mitwirkung des Klientel und dessen Bereitschaft sich zu öffnen, sich persönlich einzubringen und zu entwickeln, abhängig ist

 

VL 10

   Auf eine Aussage / ein Beispiel abwägend-prüfend anwenden können den Begriff des pädagogischen Bezugs nach Nohl

·       die Beziehung zwischen dem Erzieher und dem Heranwachsenden wird als pädagogischer Bezug definiert

·       Das Verhältnis des Erziehers zum Kind ist immer doppelt bestimmt, nämlich von der Liebe zu ihm in seiner Wirklichkeit und von der Liebe zum Ideal des Kindes, welche das Ziel hat, das Kind zu fördern, anzuleiten und das höhere Leben in ihm zu entfachen.

·       Pädagogik gehe es darum, den Kindern Möglichkeit eröffnen und sie dazu aufzufordern, sich das Bestehende zu eigen zu machen – statt etwas nur zu übernehmen, es nachzuerfinden, nachzufühlen oder so zum Teil der eigenen Person werden zu lassen (deswegen ist Pädagogik auch Persönlichkeitsbildung)

·       der pädagogische Bezug wird somit gesehen als eine Bildungsgemeinschaft oder ein Arbeitsbündnisses

·       Geprägt sei pädagogische Beziehung durch Anliegen, dass sich das Kind auf eigene Weise zu eigenen Individuum entwickle, das unabhängig vom Erziehenden sei (sodass der Pädagoge überflüssig wird)

·       Entsprechend erfordert pädagogische Aufgabe, ergänzend zur Liebe und Leidenschaft der Erziehenden, Fähigkeit zur Wahrung von Distanz

 ® „Pädagogischen Takt“, über den gute Pädagogen verfügen

® ein Gespür dafür, wann persönliche Begegnung und vorbildhaftes Vorleben notwendig seien, wann eher sachliches Orientieren und Auffordern zum Selber-Tun und wann sogar ein Weggehen und Alleinlassen, um den Moment nicht zu stören

 

VL 12

   Nennen von Sachverhalten: Die Stufen der Schulentwicklung nach Fend (2008) als Schlagwort (s. Übung 10)

·       1. Verwaltungsqualität von Schule sichern: „Die Schule läuft“

o   Schule läuft, wenn zu festen Zeiten in definierten Räumen Lehrpersonen SuS gegenüberstehen und das fächergegliederte Inhaltsprogramm in geplanten methodischen Schritten umsetzen

·       2. Fairness und Transparenz

o   Faires + kollegiales Miteinander in der Schule gewährleisten

·       3.  Ein reichhaltiges Schulleben/Schule als Lebensraum gestalten

o   Schule mehr als nur Unterricht: Lebensraum

o   Befördert + ermöglicht Persönlichkeitsentwicklung

o   Schule, die SuS mit ihren Interessen + Bedürfnissen sich auszuprobieren, bewegen, … anerkennt und abholt

·       4. Eine gute (und realistische) Schulkultur mit Respekt und Vertrauen entwickeln (Mythen + Gerüchte vs. Rationalität)

o   Gelungene Beziehungsverhältnisse

o   Bestimmte Haltung + schulisches Klima, welches durch gegenseitigen Respekt + Vertrauen geprägt ist

·       5. Explizit machen: Ethos und Programm einer Schule (ein eigenes Schulprofil- und -programm erarbeiten und umsetzen)

o   Versch. Bemühungen einer Schule zu pädagogischen Konzepten bündeln

o   Ethos + Schulprogramm sichtbar machen

o   Erst ab hier wird Schule zu einer spezifischen Tätigkeit mit eigenen Bestand an Instrumenten und Qualifikationen

·       6. Die Autonomie nutzen: als Einzelschule ein lokal vernetzter Akteur sein

o   Beziehungen zu anderen lokalen Akteuren (Kultureinrichtungen, Kirchen, Unternehmen) selbst gestalten soll und muss

o   Für eigene Ressourcen + Gestaltung der Gebäude verantwortlich

·       7. Schule als lernende Organisation & Ort der Qualitätsentwicklung

o   Schulen für alle Anwesenden ein guter Ort der Weiterentwicklung

 

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Amina A.

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