Definition „Psychotherapie“
Psychotherapie...
„... ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“(§ 1 Abs. 3 Satz 1 PsychThG)
Definition Psychotherapie nach Strotzka
bewusster und geplanter interaktionaler Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen
Behandlungsbedürftigkeit (SGB!)
psychologische Mittel
Zielorientierung
theoretisch untermauert
lehr- und lernbar
in der Regel auf Grundlage einer tragfähigen emotionalen Beziehung
—> Idealerweise ist Psychotherapie die Anwendung der psychologischen Wissenschaft (d.h. Teil-Gebiet der Klinischen Psychologie)
Psychotherapie soll...
wissenschaftlich begründet und empirisch überprüft sein.
auf Grundlage qualifizierter Diagnostik und Differenzialdiagnostik durch professionelle PsychotherapeutInnen durchgeführt werden.
Definition Psychotherapieverfahren
Ein zur Krankenbehandlung geeignetes Psychotherapieverfahren ist gekennzeichnet durch:
Eine umfassende Theorie der Entstehung und Aufrechterhaltung von Krankheiten und ihrer Behandlung oder verschiedene Theorien der Entstehung und Aufrechterhaltung von Krankheiten und ihrer Behandlung auf der Basis gemeinsamer theoriegebundener Grundannahmen.
Eine darauf bezogene psychotherapeutische Behandlungsstrategie für ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen oder mehrere darauf bezogene psychotherapeutische Behandlungsmethoden für ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen und
Darauf bezogene Konzepte zur Indikationsstellung, zur individuellen Behandlungsplanung und zur Gestaltung der therapeutischen Beziehung.
§6 Definition Psychotherapiemethode
Eine zur Behandlung einer oder mehrerer Störungen mit Krankheitswert geeignete Psychotherapiemethode ist gekennzeichnet durch
Eine Theorie der Entstehung und der Aufrechterhaltung dieser Störung oder Störungen und eine Theorie ihrer Behandlung,
Indikationskriterien einschließlich deren diagnostischer Erfassung,
die Beschreibung der Vorgehensweise und
die Beschreibung der angestrebten Behandlungseffekte.
7 Definition Psychotherapeutische Technik
• ist eine konkrete Vorgehensweise mit deren Hilfe die angestrebten Ziele im Rahmen der Anwendung von Verfahren und Methoden erreicht werden sollen.
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP)
Der WBP ist ein Gutachtergremium, das die wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapieverfahren in Deutschland prüfen soll
Der Beirat wird gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPK) und der Vertretung der ärztlichen Psychotherapeuten in der Bundesärztekammer (BÄK) gebildet
Sozialrechtliche Anerkennung (G-BA)
Zur Erfüllung der Schwellenkriterien des G-BA muss ein Psychotherapieverfahren den „Nachweis des indikationsbezogenen Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit“ erbringen
Für Störungen aus den beiden Anwendungsbereichen Affektive Störungen und Angststörungen und zusätzlich entweder für eine Störungsgruppe aus einer weiteren Gruppe (z.B. Persönlichkeitsstörungen oder somatoforme Störungen)
Oder für zwei Störungsgruppen aus einer 3. Gruppe (z.B. Essstörungen und sexuelle Funktionsstörungen)
Für die wissenschaftliche Anerkennung als Psychotherapieverfahren durch den WBP gilt das gleiche abgesehen davon, dass hier das Kriterium der „Wirtschaftlichkeit“ fehlt
Grundverständnis für Richtlinienverfahren und Leitlinien
Die Verhaltenstherapie ist das wissenschaftlich am häufigsten untersuchte Psychotherapieverfahren
Als einziges psychotherapeutisches Verfahren liegen für die KVT fast für alle relevanten Indikationsbereiche psychischer Störungen Wirkungsbelege durch randomisierte Studien vor, insbesondere auch für schwer beeinträchtigende Störungen, z.B. Psychosen, schwere Depressionen, Zwangserkrankungen
Wissenschaftlich fundierte Leitlinien empfehlen Verhaltenstherapie bei allen wesentlichen psychischen Krankheitsgruppen, z. T. auch bei somatischen oder psychosomatischen Problemen, z. B. chronischer Schmerz, chronische Insomnien
Leitlinien
Von verschiedenen Fachgesellschaften erarbeitete, wissenschaftlich fundierte, störungsspezifische Empfehlungen
Basierend auf systematischer Sichtung und Bewertung der Evidenz und einer Abwägung von Nutzen und Schaden alternativer Vorgehensweisen
Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Behandler*innen und Patient*innen für eine angemessene Versorgung bei spezifischen Gesundheitsproblemen
Leitlinien sind als „Handlungs- und Entscheidungskorridore“ zu verstehen, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss
Unterscheidung von S1-, S2- und S3-Leitlinien, wobei S3 sich durch die höchste Qualität einer evidenzbasierten systematischen Entwicklungsmethodik auszeichnet
S1: Die Leitlinie wurde von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet
S2k: Eine formale Konsensfindung hat stattgefunden
S2e: Eine systematische Evidenz-Recherche hat stattgefunden
S3: Die Leitlinie hat alle Elemente einer systematischen Entwicklung durchlaufen (Logik-, Entscheidungs- und Outcome-Analyse, Bewertung der klinischen Relevanz wissenschaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung)
Definition psychische Störung
Erlebens- und Verhaltensweisen, die mit außergewöhnlichem Leid / Funktionsbeeinträchtigungen / stark erhöhtem Risiko für Selbst- oder Fremdgefährdung einhergehen
Unterscheidung zwischen "krank" und "gesund" ist abhängig vom Zeitgeist
Was sind Kennzeichen einer "Störung"?
Abweichung von statistischen Normen
Abweichung von sozialen Normen
Subjektives Leid des Betroffenen
Ausmaß an Funktionsbeeinträchtigung in div. Lebensbereichen
Aktuell in Deutschland wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren-Verfahren (Richtlinienverfahren)
Im Sinne dieser Richtlinie sind aktuell folgende Behandlungsformen anerkannte Psychotherapieverfahren/ Richtlinienverfahren Psychotherapie :
Analytische Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
(Kognitive) Verhaltenstherapie
Systemische Therapie für Erwachsene
—-> d.h. ihnen liegt ein umfassendes Theoriesystem der Krankheitsentstehung zugrunde und ihre spezifischen Behandlungsmethoden sind in ihrer therapeutischen Wirksamkeit belegt
—> werden (bei Indikation) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert
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