Disponieren über knappe Güter, soweit sie als Handelsobjekte (=Waren) Gegenstand von Marktprozessen sind (oder zumindest potenziell sein können). Voraussetzung für den Warencharakter eines knappen Gutes ist dabei, dass es überhaupt Gegenstand von marktlichen Austauschbeziehungen sein kann (also verfügbar und übertragbar ist) und dass es eine bestimmte Eignung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse aufweist
Input- (oder Einsatz)-güter und Output Güter
Produktionsgüter und Konsumgüter
Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter
Materielle und immaterielle Güter
Realgüter und Nominalgüter
Maximumprinzip (Input gegeben)
Minimumprinzip (Output gegeben)
Extremumprinzip (Optimales Verhältnis)
In Realität herscht unvollkommene Information
Bewertung Aufwnad/Kosten schwierieg
subjektiv
Wirtschaftstheorie
Ursachen/Wirkung Prozesse
Formuliert Gesetzmäßtigkeiten
Wirtschaftstechnologie
Instrumente/Ziele wirt. Handelns
empirische Regeln und Gesetzmäßigkeiten
Wirtschaftsphilosophie
Untersuchen wirt. abläufe
Werteurteile
BWL
VWL
allgm. BWL
Besondere BWL (Zugehörigkeit zu bestimmten Wirtschaftseinheiten, wirtschaftlkich relevanten Funktionen)
Unter dem Begriff „Rechtsform“ lassen sich alle diejenigen rechtlichen Regelungen zusammenfassen, die einen Betrieb über seine Eigenschaft als Wirtschaftseinheit hinaus auch zu einer rechtlich fassbaren Einheit machen. Die Rechtsform ist also gleichsam das „Juristische Kleid“ einer Wirtschaftseinheit und bindet in dieser Funktion deren Handeln in die bestehenden Rechtnormen ein.
Einzelunternehmen
Personengesellschaften (OHG; GbR,KG,PartG, Stille Gesellschaft)
Kapitalgesellschaften (AG, UG, SE, GmbH, Ltd.)
Mischformen (KGaA, AG&Co.KG; GmbH &Co.KG)
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Stifungen privaten Rechts
Öffentlich Rechtliche Formen
Last changeda year ago