Hilfe leisten
Ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder verstärkt.
Vorteil
Ist jede Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Täter besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat.
Wohnung
Jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen/ Schlafen dient.
Öffentliche Versnstaltung
Ist jedes planmäßiges, zeitlich eingegrenztes aus dem Alltag hervorgehobenes Ereignis mit einem meist kommerziellem oder konsumierendem Zweck.
Uniform
Ist eine gleichartige Bekleidung, die nach Form, Farbe, Schnitt, sonstige Aufmachung wie Besatz, Knöpfe, Material und Ähnlichem von der allgemeinüblichen Bekleidung abweicht.
Uniformteile
Sind Kleidungsstücke, die von jedem objektiven Betrachter ohne Schwoerigkeiten wegen ihrer Gleichartigkeit als Bestandteil einer Uniform erkannt werden können.
Gleichartige Kleidungsstücke
Sind Kleidung und Kleidungsbestandteile jeder Art, die sich durch Gleichförmigkeit auszeichnen und damit ihrem Charakter nach Uniformen oder Uniformteilen entsprechen.
Waffen im technischen Sinne
Zu den Waffen im technischen Sinne gehören alle Gegenstände, die dem Waffenbegriff des WaffG oder KriegsWaffKontrollG entsprechen.
Bei sich führen
Meint, dass der Täter die Sache Griffbereit hat, er sich ihr also jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann.
Schutzwaffen im technischen Sinne
sind nach ihrer Zweckbestimmung, ihren Konstruktionsmerkmalen oder ihren besonderen Eigenschaften von vornherein dazu bestimmt dem Schutz des Körpers gegen Angriffsmittel bei kämpferischen Aiseinandersetzungen zu dienen.
Schutzwaffen im nicht technischen Sinne
Sind Gegenstände, die ihrer Art nach Objektiv geeignet sind den selben Zweck wie Schutzwaffen im technischen Sinne zu erfüllen und darüber hinaus vom Träger subjektiv dazu bestimmt sind hoheitliche Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren.
Anbau
Ist die Aufzucht aus pflanzlichen Stoffen unabhängig vom Wachstum und Erfolg
Handel treiben
ist jede Form des eigennützigen Bemühens den Umsatz an BtM zu fördern.
Einführen/ Ausführen
Ist das Verbringen von BtM in den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
Abgabe
Stellt die willentliche Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über BtM dar.
Veräußern
Ist die Entgeltliche Abgabe
Sonst in den Verkehr bringen
Ist jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt.
Erwerb
Ist das auf einem Rechtsgeschäft beruhende Erlangen der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne Rücksicht auf das Eigentum und den Zweck des Erwerbs.
Besitz
Ist die Ausübung der tatsächlichen Herrschaftsgewalt über eine Sache.
Verabreichen
Ist die unmittelbare Anwedung des BtM am Körper des Empfängers ohne dessen aktive Mitwirkung.
Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch
Ist die Aushändigung des BtM an einen anderen zur sofortigen Verwendung ohne das dieser freie Verfügungsgewalt daran erlangt.
Sonstige Gegenstände
Sind Gegenstände, die objektiv und nach der Art ihrer Verwedung dazu geeignet sind Menschen erheblich zu verletzen.
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