Anbau
ist die Aufzucht aus pflanzlichen Stoffen, unabhängig vom Wachstum und Erfolg.
Herstellen
Steht im Gesetz § 2 l Nr. 4 BtMG
Handel treibt
Ist jede Form des eigennützigen Benühens, dem Umsatz am BtM zu fördern.
Abgabe
stellt die willentliche Übergabe der tatsächlichen Verfügungsgewalt über BtM dar.
Veräußern
ist die Entgeltliche Abgabe.
Erwerb!!!
ist das auf einem Rechtsgeschäft beruhende Erlangen der tatsächlichen Vergügungsgewalt, ohne Rücksicht auf das Eigentum und den Zweck des Erwerbs.
Besitz!!!
ist die Ausübung der tatsächlichen Herschaftsgewalt über eine Sache.
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