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Arbeitsrecht

ME
by Marion E.

Die geschichtliche Entwicklung des Arbeitsrechtes:

  • 1865: erste Bürgerlicher Gesetzbuch kannte kein Arbeitsrecht

  • Zu Beginn des 20. JH gab es erste Bestimmungen arbeitsrechtlicher Natur

  • 1924 erlässt der Gesetzgeber ausführlichere Bestimmungen über das untergeordnete Arbeitsverhältnis - „legge sull´impiego privato“

  • 1942: Das Arbeitsrecht wird dem V Buch eingefügt (V Buch dem Unternehmen und den Gesellschaften gewidmet). Dieses behandelt auch den Arbeitsvertrag, indem es ihn deutlich von anderen Verträgen unterscheidet.

  • Verfassung 1948, die in Artikel 1, die Republik auf die Arbeit gründet —> Schutz des Arbeitnehmer

  • Nachkriegszeit: typischen Arbeitsvertrag der abhängige Arbeitsvertrag auf unbegrenzte Zeit mit einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Andere Vertragsverhältnisse, z.B. die Heimarbeit oder Teilzeitarbeitsverhältnisse, waren eine Ausnahme

  • Arbeiterstatutes (statuto dei lavoratori) = Gesetz 300/1970, es wurde die Macht des Arbeitgebers weiter beschränkt

  • Zeit der „legislazione d´emergenza“: ersten Hälfte der 80er Jahre (Erdölkrise) entstand eine hohe Inflationsrate —> Lohnausgleichskasse

  • zweite Hälfte der 80er Jahre: Es dehnt sich der Dienstleistungsbereich zunehmend aus. Neue Technologien werden eingeführt - wer damit nicht umgehen kann, verliert an Wert. Es kommt zur Arbeitslosigkeit, vor allem der älteren Arbeiterklassen.

  • Das Problem der Arbeitslosigkeit explodiert im darauffolgenden Zeitraum:

1) steigende Nachfrage nach hochspezialisierten Personal

2) „Verweiblichung“ des Arbeitsmarktes: immer mehr Frauen müssen einen Beruf ergreifen - das Angebot an Arbeitskraft steigt

  • 90er Jahre: Entstehen von immer neuen Arten von Arbeitsverträgen zb. der zeitbegrenzte Arbeitsvertrag wird vermehrt verwendet

  • HEUTE: aufgrund von COVID erneute Wirtschaftskrise, aber auch die Folge des Krieges in der Ukraine. Einerseits sind Arbeitsplätze in Gefahr, andererseits findet man in bestimmten Bereichen keine Mitarbeiter

Der Streik - Definition

Der Streik ist das traditionelle Instrument mit welchem die Gewerkschaften ihre Interessen verteidigen. 

Definition: gemeinsame Arbeitsenthaltung mehrer Arbeiter zum Schutz eines kollektiven Interesses.

Unverzichtbares Recht jedes Arbeiters  -  Vertragsklausel mittels welcher der Arbeiter auf Streikrecht verzichtet ist nichtig. Vor der Verfassung war der Streik verboten und wurde bestraft.

Wenngleich jeder einzelne Arbeiter das Recht hat zu streiken, so muss der Streik aber immer in kollektiver Form durchgeführt werden, denn nur durch das kollektive Verlassen des Arbeitsplatzes können die gemeinsamen Interessen vertreten werden. 

Wenn nur ein Arbeiter streikt, handelt es sich um ein willkürliches Verlassen des  Arbeitsplatzes.

Das Gesetz verbietet den Streik für das Personal des Heeres und die Polizeikräfte.

Streikrecht besteht gleichermaßen für Arbeiter mit privatem und öffentlichem Arbeitsverhältnis. Er ist ein Instrument, um Druck auszuüben – normalerweise, aber nicht immer gegen den Arbeitgeber gerichtet.

Bzgl. Dauer unterscheidet man zwischen zeitbegrenzten Streik u. Streik „bis auf Widerruf“ (vor allem in den 70er Jahren). Es gibt auch den „symbolischen Streik“ - begrenzt auf Minuten - Zeichen des Protestes.

Normalerweise ist der Streik ein kollektives und vorangekündigtes Verlassen des Arbeitsplatzes für eine bestimmte Zeit, durch eine größere Anzahl an Arbeiter, zur Verteidigung eines kollektiven Interesses. 

Aber es gibt auch andere Formen des Streiks, die das Kassationsgericht als zulässig erachtet hat. Diese können auch untereinander kombiniert werden.

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Marion E.

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