Die geschichtliche Entwicklung des Arbeitsrechtes:
1865: erste Bürgerlicher Gesetzbuch kannte kein Arbeitsrecht
Zu Beginn des 20. JH gab es erste Bestimmungen arbeitsrechtlicher Natur
1924 erlässt der Gesetzgeber ausführlichere Bestimmungen über das untergeordnete Arbeitsverhältnis - „legge sull´impiego privato“
1942: Das Arbeitsrecht wird dem V Buch eingefügt (V Buch dem Unternehmen und den Gesellschaften gewidmet). Dieses behandelt auch den Arbeitsvertrag, indem es ihn deutlich von anderen Verträgen unterscheidet.
Verfassung 1948, die in Artikel 1, die Republik auf die Arbeit gründet —> Schutz des Arbeitnehmer
Nachkriegszeit: typischen Arbeitsvertrag der abhängige Arbeitsvertrag auf unbegrenzte Zeit mit einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Andere Vertragsverhältnisse, z.B. die Heimarbeit oder Teilzeitarbeitsverhältnisse, waren eine Ausnahme
Arbeiterstatutes (statuto dei lavoratori) = Gesetz 300/1970, es wurde die Macht des Arbeitgebers weiter beschränkt
Zeit der „legislazione d´emergenza“: ersten Hälfte der 80er Jahre (Erdölkrise) entstand eine hohe Inflationsrate —> Lohnausgleichskasse
zweite Hälfte der 80er Jahre: Es dehnt sich der Dienstleistungsbereich zunehmend aus. Neue Technologien werden eingeführt - wer damit nicht umgehen kann, verliert an Wert. Es kommt zur Arbeitslosigkeit, vor allem der älteren Arbeiterklassen.
Das Problem der Arbeitslosigkeit explodiert im darauffolgenden Zeitraum:
1) steigende Nachfrage nach hochspezialisierten Personal
2) „Verweiblichung“ des Arbeitsmarktes: immer mehr Frauen müssen einen Beruf ergreifen - das Angebot an Arbeitskraft steigt
90er Jahre: Entstehen von immer neuen Arten von Arbeitsverträgen zb. der zeitbegrenzte Arbeitsvertrag wird vermehrt verwendet
HEUTE: aufgrund von COVID erneute Wirtschaftskrise, aber auch die Folge des Krieges in der Ukraine. Einerseits sind Arbeitsplätze in Gefahr, andererseits findet man in bestimmten Bereichen keine Mitarbeiter
Es entsteht das neue Instrument: der Kollektivvertrag
Die Notsituation benötigt eine flexible Gesetzgebung, die sich schnell den veränderten Umständen anpassen kann. Der Gesetzgeber versteht, dass dies durch eine ordentliche Gesetzgebung nicht möglich ist und überträgt diese Rolle den Kollektivverträgen.
Der Gesetzgeber legt nur mehr die Grundzüge der Regelungen fest, für die Details sind die Kollektivverträge zuständig. Zum Beispiel: Es gibt ein Gesetz, wie viel Stunden ich maximal arbeiten darf, aber wie viele Stunden ich wirklich arbeiten muss, steht im Kollektivvertrag.
Folge: die Wichtigkeit und der Einfluss der Gewerkschaften steigt.
Das Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht: alle gesetzlichen Bestimmungen, die das abhängige Arbeitsverhältnis und die damit zusammenhängenden kollektiven Beziehungen (Gewerkschaften) regeln.
Das Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis ist die rechtliche Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Es gründet auf einen Arbeitsvertrag.
abhängiges Arbeitsverhältnis
Wenn der Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Leistung vom Arbeitgeber abhängig ist, ist dies ein abhängiges Arbeitsverhältnis
privates Arbeitsverhältnis
Ist der Arbeitgeber eine Privatperson, dann ist es ein privates Arbeitsverhältnis
öffentliches Arbeitsverhältnis
ist der Arbeitgeber eine öffentliche Körperschaft (tz.b. Sanitätsbetrieb, Staat, Gemeinde, usw.) dann ist es ein öffentliches Arbeitsverhältnis
Unterschied öffentliches und das privates Arbeitsverhältnis
Das öffentliche und das private Arbeitsverhältnis unterscheiden sich, der Arbeitsvertrag entsteht (direkte Aufnahme im privaten Bereich, Wettbewerb für die öffentliche Verwaltung).
Der Sanitätsbetrieb ist im Grunde nichts anderes als ein Auftrag, den wir der öffentlichen Hand geben: Organisiere du für uns die Sanitären Leistungen.
Ziel - Arbeitsrecht:
Ziel des Arbeitsrechtes ist der Schutz:
der wirtschaftlichen Interessen
Der Freiheit
Der Würde des Arbeitnehmers
Unterteilung- Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht im engen Sinn: zivilrechtliche Bestimmungen (vorwiegenden im BGB) über den ganzen Arbeitsvertrag von der Entstehung bis zur Auflösung
Gewerkschaftsrecht: Bestimmungen über die Tätigkeit der Gewerkschaften der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, die Verhandlung der Kollektivverträge und das Streikrecht
Sozialgesetzgebung: Verhältnis zwischen Staat, Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich der Sozialfürsorge. Schutz des Arbeitnehmers in Situation wie Krankheit, Arbeitsunfall, Arbeitslosigkeit, Pensionierung
Die Rechtsquelle der Arbeitsrechts:
Rechtsquellen können grundsätzlich in drei große Gruppen aufgeteilt werden:
staatliche Rechtsquellen (die vom Staat verabschieden werden)
Internationale Rechtsquellen (Bestimmungen die von der EU erlassen werden)
Quellen mit vertraglicher Natur oder gewerkschaftliche Rechtsquellen (Kollektivverträge)
Des Gewohnheitsrechts
Diese Rechtsquellen haben eine hierarchische Beziehung: es gibt unter und übergeordnete Rechtsquellen. Das heißt, die Untergeordnete Rechtsquelle darf nichts entgegengesetztes der übergeordneten Rechtsquelle sagen.
Die staatlichen Rechtsquellen:
Innerhalb der staatlichen Rechtsquellen ist die wichtigste staatliche Rechtsquelle die Verfassung. Sie enthält eine Reihe von Grundsätzen, die für den Gesetzgeber und die Vertragspartner bindend sind.
Wichtige staatliche Rechtsquellen: das Zivilgesetzbuch, die ordentlichen Gesetze des Staates (z.B. Arbeitsstatut und die Gesetzesdekrete, die einzelne Bereiche des Arbeitsprozess oder den öffentlichen Dienst)
Die Durchführungsverordnungen von Gesetzen und sind in formeller Hinsicht Verwaltungsakte, auch wenn sie rechtlich relevante Bestimmungen enthalten.
Die internationalen Rechtsquellen
Die internationalen Rechtsquellen sind Abkommen und haben den Zweck, eine Vereinheitlichung auf EU Ebene zu schaffen.
Die wichtigsten sind:
Die internationale Arbeiter Carta von Versailles
Die Erklärung von Philadelphia
Die europäische Sozialcharta von Turin
Der europäische Kodex für die soziale Sicherheit
Der Pakt der Vereinigten Nationen
Es handelt sich um allgemeine Bestimmungen, die nicht direkt im Mitgliedstaat wirksam sind, sondern von diesem erst mittels eigener Bestimmungen übernommen werden müssen.
Die internationalen Reglements und die Entscheidungen der EU.
Sie legen wichtige Grundsätze wie z.B. die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Mitgliedstaaten der EU fest, gelten in allen Mitgliedstaaten und sind direkt anwendbar.
Wichtig für Südtirol ist der Pariser Vertrag (1946). Er ist die Grundlage für den Minderheitenschutz. Er sieht z.B. vor, dass bei Anstellungen in öffentlichen Ämtern der ethnische Proporz eingehalten werden muss zur Sicherung der Gleichstellung der deutsche, italienischen und ladinischen Sprache.
Quellen mit vertraglicher Natur:
Es sind die Kollektivverträge. Sie sind ein Abkommen zwischen den Gewerkschaften der Arbeitnehmer und den Vereinigungen der Arbeitgeber (z.B. Industriellenverband). In den Kollektivverträgen werden alle Einzelheiten geregelt, die das Arbeitsverhältnis in einem bestimmten Wirtschafts- oder Berufszweig betreffen.
Sie gelten auch für die nicht eingeschriebenen Arbeiter.
Sie bieten die Grundlage für den individuellen Arbeitsvertrag und haben in der Regel eine Laufzeit von drei Jahren.
Individueller Arbeitsvertrag = Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das Arbeitsverhältnis: 2 wichtige Elemente
=> 2 Elemente um von einem anhängigen Arbeitsverhältnis sprechen zu können
die Mitarbeit
die Abhängigkeit
Die Mitarbeit
Mitarbeit bedeutet, daß der Arbeitnehmer in Form einer ideellen Kontinuität seine Arbeitskraft (PRÜFUNG)dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Die ideelle Kontinuität heißt 365 Tage im Jahr. Ich habe Verpflichtungen auch wenn ich nicht im Dienst bin: der Arbeitgeber kann mich auch außerhalb der Arbeitszeiten zur Arbeit rufen. Auch habe ich außerhalb der Arbeitszeit bestimmte Verpflichtungen: Ich muss mich korrekt verhalten (Bsp. Negative öffentliche Bemerkungen an den Arbeitgeber - ich verletze meine Treuepflicht)
Das Arbeitsverhältnis besteht also auch außerhalb der direkten Arbeitszeit und der Arbeitnehmer untersteht dem Arbeitgeber auch wenn er nicht gerade im Dienst ist (z.B. Urlaub).
Die Abhängigkeit:
Abhängigkeit bedeutet, daß sich der Arbeitnehmer an die Weisungen des Arbeitgebers halten muss. Dh. Ich muss mich an den Stundenplan halten.
Der Arbeitgeber bestimmt wie die Arbeit ausgeführt werden muss und übernimmt die Organisation. Der Arbeitgeber muss mir alles zur Verfügung stellen, was ich für die Arbeit brauche.
Dabei muß er die in den Kollektivverträgen enthaltenen Bestimmungen befolgen (z.B. Einhaltung der Arbeitszeit; Anrecht auf eine best. Anzahl an Urlaubstagen usw.)
Abhängigkeit bedeutet auch, daß der Arbeitgeber das alleinige Unternehmensrisiko trägt.
Für jede öffentliche Körperschaft muss eine Personalplanung erfolgen. Die öffentliche Körperschaft kann nicht so viele Stellen hergeben wie sie möchte: Ich muss bestimmte Leistungen erbringen, um diese zu erbringen, benötige ich X Ressourcen. Die Körperschaft bekommt auch nur das Geld für diese X Ressourcen. Wenn ich zusätzliches Personal anstellen möchte muss der Personalplan aufgestockt werden.
Für das Personal des Sanitätsbetriebes geschieht dies mit dem Beschluss der Landesregierung, der den Stellenplan (Personalplanung) genehmigt.
Der Beschluss sieht den gesamten Stellenplan vor, unterteilt nach Berufsgruppen und Funktionsebenen.
Außerhalb des Stellenplanes dürfen keine Anstellungen erfolgen, weil diese keine finanzielle Deckung haben.
Für die Genehmigung des Stellenplanes müssen die Gewerkschaften angehört werden.
Die Entstehung des Arbeitsverhältnisses: öffentlicher Bereich:
Der Arbeitsvertrag
das abhängige Arbeitsverhältnis entsteht durch einen privatrechtlichen Vertrag. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich gegen Entlohnung, geistige oder körperliche Arbeit unter der Leitung des Arbeitgebers zu leisten.
Der abhängige Arbeiter muß das 15. Lebenjahr vollendet haben. Wenn der abhängige Arbeiter minderjährig ist, unterschreiben die Eltern den Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich von herkömmlichen Vertrag weil beim Arbeitsvertrag ist die Autonomie der Vertragspartner beschränkt. Herkömmlicher Vertrag: kann alles vorsehen was nicht gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, Arbeitsvertrag: darf keine „schlechteren“ Bedingungen enthalten, als jene des Kollektivvertrages (Abweichungsverbot in peius) (PRÜFUNG), aber er darf bessere Bedingungen vorsehen.
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
der Arbeitgeber: wer anderen gegen Bezahlung eine Arbeit gibt. Es muss sich dabei nicht notgedrungen um einen Unternehmer handeln. Jedes Rechtssubjekt, kann auch ein Arbeitgeber sein. Man unterscheidet zwischen professionellem Arbeitgeber (z.B. Unternehmer) und nicht professionellen Arbeitgeber (z.B. Familie, die Haushaltshilfe anstellt).
professioneller Arbeitgeber: kann nicht existieren ohne Arbeitnehmer
Nicht professioneller Arbeitgeber: kann auch existieren ohne Arbeitnehmer
der Arbeitnehmer: Die Rechtslehre definiert als Arbeitnehmer jene Person, die sich dazu verpflichtet gegen Bezahlung eine abhängige Arbeit zu leisten.
Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Durch den Abschluss des Arbeitsvertrages entstehen für die Vertragspartner Rechte u. Pflichten. Wenn ein Vertragspartner seine Pflichten verletzt, hat der andere die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag zu lösen.
Rechte u. Pflichten gründen heute hauptsächlich auf die Kollektivverträge (z.B. Artikel 57 des geltenden Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages) und den Disziplinarkodex.
Die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers
Er muss seine Arbeit leisten und die Weisungen des Arbeitgebers befolgen
Er muss den Verhaltenskodex einhalten
seine Arbeit sorgfältig auszuführen (vermeide Fehler, korrekte Arbeitsweise)
Treuepflicht: er muss jegliche Handlung unter-lassen, die dem Arbeitgeber einen Schaden zufügen könnte (z.B. Informationen an die Konkurrenz).
Schweigepflicht (bei sanitären Berufen auch zusätzl. berufsethische Relevanz)
Einhaltung Bestimmungen Arbeitssicherheit (z.B. Kurse)
Die wichtigsten Pflichten des Arbeitnehmers z.B. bei Krankheit
Er muss die Krankheit vor Dienstbeginn mitteilen
Er muss die Möglichkeit seinen Gesundheitszustand zu überprüfen, gewährleisten
Deshalb muss er zu bestimmten Uhrzeiten zu Hause anzutreffen sein (privater Arbeitgeber und öffentlicher Arbeitgeber in Südtirol 10.00-12.00 und 17.00-19.00 Uhr; öffentlicher Arbeitgeber im restlichen Italien 9.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr)
Die wichtigsten Rechte des Arbeitnehmers
Er hat Recht auf:
Entlohnung,
Recht seine Persönlichkeit respektiert zu sehen
Recht auf Urlaub
Recht auf einen wöchentlichen 24 stündigen Ruhetag, auf den er nicht verzichten darf.
Die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers
bezahlt den Lohn und die Sozialabgaben, er darf keine Informationen über die politischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Überzeugungen des Arbeitnehmers einholen.
Wenn der Arbeitnehmer krank ist, darf er selbst keine Kontrollen über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers durchführen - er muß sich an die dazu vorgesehenen Dienste wenden.
muss dem Arbeitnehmer gesunde Arbeits-bedingungen bieten u. ihn vor Arbeitsunfällen schützen
Die wichtigsten Rechte des Arbeitgebers
Er hat das Recht dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen. Er kontrolliert, ob die Weisungen umgesetzt wurden. Er verhängt Disziplinarmaßnahmen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht an seine Weisungen hält. (im öffentlichen Dienst verpflichtend, sonst unterliegt er selbst der disziplinarrechtlichen Haftung)
Die Probezeit
Der Arbeitsvertrag kann eine Probezeit vorsehen. Während der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jederzeit kündigen. Ich muss dem Arbeitgeber keine Gründe nennen, warum ich kündige. Zudem kann ich von einem Moment auf den Anderen kündigen, der Arbeitgeber kann mir ebenso kündigen, muss mir aber den Grund für das Kündigen nennen. Versetzung in der Probezeit ist möglich. Nach Ablauf der Probezeit wird der Arbeitsvertrag endgültig. Arbeitsvertrag muss diese ausdrücklich vorsehen - Kollektivvertrag genügt nicht- Höchstdauer Probezeit: 6 Monate
In dem Moment wo die Probezeit endet und der Arbeitsvertrag gültig ist, ist es so als ob es die Probezeit nie gab.
Als Probezeit gilt der effektiv geleistete Dienst, hiervon ausgenommen ist der Urlaub.
Die Probezeit muss ausdrücklich im individuellen Arbeitsvertrag stehen.
Die Entlohnung
Die Entlohnung ist gerecht, wenn sie den Kollektivverträgen entspricht. Sie wird erst nach dem Entrichten der Arbeit fällig.
Es gehören dazu:
der laufende Lohn, 13. + ev. weitere Monatsgehälter, Prämien, Benefits usw.
Dokumentierte Spesenvergütungen gehören nicht dazu.
Finanzgesetz 2018: Entlohnung muss nachvollziehbar sein – kein Bargeld.
Der Lohnstreifen
Er ist eine Aufstellung des Entgelts das der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit (Monat) erhält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ihn auszuhändigen. Es werden die Bruttobezüge angegeben und die Abzüge für Sozialabgaben und Lohnsteuer.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis erlischt:
durch den Tod des Arbeitnehmers oder
durch Kündigung.
Erreichen des Endtermins bei einem zeitbegrenzten Arbeitsverhältnis
Die Kündigung = eine einseitige Willenserklärung (des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers), die das Arbeitsverhältnis ab einem bestimmten Moment löst.
Die Kündigung
Kündigung kann fristlos oder befristet sein.
Befristeten Kündigung, wenn zwischen Willenserklärung und Lösung des Arbeitsverhältnisses eine gewisse Zeit vergeht (z.B. 1 Monat).
Fristlose Kündigung, wenn die einseitige Willenserklärung das Arbeitsverhältnis sofort löst. (In der Probezeit möglich)
Normalerweise ist die Kündigung befristet, die fristlose Kündigung bei schweren Übertretungen des Arbeitnehmers (Disziplinarverfahren)
Die Kündigung durch den Arbeitgeber
Muss immer gerechtfertigt sein
gerechtfertigter subjektiver Grund: grobe Missachtung der vertraglichen Pflichten z.B. nicht kommen zur Arbeit
gerechtfertigter objektiver Grund: Betrieb betreffende Probleme z.B. finanzielle Schwierigkeiten (nur im privaten Bereich) z.B. der Betrieb geht in Konkurs
gewichtiger Grund: die Weiterführung des Arbeitsvertrages ist nicht mehr möglich (z.B. fehlende Vertrauensbasis)
Bei a. + b. befristete, bei c. fristlose Kündigung - Beweislast ist beim Arbeitgeber
Die Arbeitslosigkeit
Wer arbeitslos ist muss sich in die Arbeitslosenlisten des für seinen Wohnsitz zuständigen Arbeitsamtes eintragen lassen.Falls der Arbeitnehmer ohne einen gerechtfertigten Grund einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz ablehnt, wird er aus der Arbeitslosenliste gestrichen verliert die Arbeitslosenunterstützung.
Der Streik - Definition
Der Streik ist das traditionelle Instrument mit welchem die Gewerkschaften ihre Interessen verteidigen.
Definition: gemeinsame Arbeitsenthaltung mehrer Arbeiter zum Schutz eines kollektiven Interesses.
Unverzichtbares Recht jedes Arbeiters - Vertragsklausel mittels welcher der Arbeiter auf Streikrecht verzichtet ist nichtig. Vor der Verfassung war der Streik verboten und wurde bestraft.
Wenngleich jeder einzelne Arbeiter das Recht hat zu streiken, so muss der Streik aber immer in kollektiver Form durchgeführt werden, denn nur durch das kollektive Verlassen des Arbeitsplatzes können die gemeinsamen Interessen vertreten werden.
Wenn nur ein Arbeiter streikt, handelt es sich um ein willkürliches Verlassen des Arbeitsplatzes.
Das Gesetz verbietet den Streik für das Personal des Heeres und die Polizeikräfte.
Streikrecht besteht gleichermaßen für Arbeiter mit privatem und öffentlichem Arbeitsverhältnis. Er ist ein Instrument, um Druck auszuüben – normalerweise, aber nicht immer gegen den Arbeitgeber gerichtet.
Bzgl. Dauer unterscheidet man zwischen zeitbegrenzten Streik u. Streik „bis auf Widerruf“ (vor allem in den 70er Jahren). Es gibt auch den „symbolischen Streik“ - begrenzt auf Minuten - Zeichen des Protestes.
Normalerweise ist der Streik ein kollektives und vorangekündigtes Verlassen des Arbeitsplatzes für eine bestimmte Zeit, durch eine größere Anzahl an Arbeiter, zur Verteidigung eines kollektiven Interesses.
Aber es gibt auch andere Formen des Streiks, die das Kassationsgericht als zulässig erachtet hat. Diese können auch untereinander kombiniert werden.
Verschiedene Streikformen:
Überrashcungsstreik
Stotterstreik
Schachbrettstreik
Sciopero bianco oder Arbeiten nach Vorschrift
Der Überraschungsstreik (sciopero a gatto selvaggio)
Arbeiter verlassen unangekündigt den Arbeitsplatz, die Verpflichtung den Streik anzukündigen besteht nur für die unerlässlichen Dienste für alle anderen Bereiche muß diese Form des Streikes als rechtmäßig erachtet werden.
Der Stotterstreik
Die Arbeit wird häufig und immer für kurze Zeit niedergelegt = im weiten Sinne eine Form des symbolischen Streikes, mit relevanterem Schaden für den Arbeitgeber.
Der Schachbrettstreik
Die Arbeitsaussetzung erfolgt nach einzelnen Arbeitsbereichen und in verschiedenen Momenten
Beim Stotterstreik u. Schachbrettstreik muß die produzierte Leistung aber dennoch „verwertbar“ sein, denn sonst kann der Arbeitgeber jede Bezahlung verweigern, weil es sich laut Rechtsprechung um einen gerechtfertigten Schaden handeln muss.
“sciopero bianco” oder Arbeit nach Vorschrift
Nur im öffentlichen Dienst: die Arbeiter führen peinlich genau die ihnen zugewiesene Tätigkeit aus, wobei die Arbeit verlangsamt wird (z.B. Zoll kontrolliert jedes Fahrzeug)
Rechtsprechung erachtet ihn als zweifelhaft, weil der streikende Arbeiter sich am Arbeitsplatz aufhält.
Rechtsschutz bei Streikverhinderung
Auch wenn der Streik ein individuelles Recht in kollektiver Ausführung ist, dürfen dieses nur die Gewerkschaften verteidigen (Art. 28 Arbeiterstatut)
Gesetzeswidrige Streikformen
Boykottierung: Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, dem Betrieb mittels negativer Propaganda einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Sabotage: Waren oder Maschinen des Betriebes werden beschädigt.
Diskutiert wird das Streikpostenstehen: die streikenden Arbeiter verhindern den nicht streikenden Arbeitern oder den Waren den Zutritt zum Betrieb. Nicht eindeutig geklärt, ob diese Tätigkeit rechtswidrig ist, oder ob sie zulässig ist, wenn keine Gewalt angewandt wird.
Auswirkungen des Streiks auf den Arbeitsvertrag
Streik = Arbeitsenthaltung
welche Auswirkung hat sie auf den Arbeitsvertrag?
Arbeitsenthaltung = Vertragsbruch, daher kann theoretisch der Vertrag gekündigt werden.
Streikrecht in Art. 40 Verfassung vorgesehen, somit nicht als Vertragsbruch zu klassifizieren.
Daher: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht entlassen
Folge: gegenseitige Aufhebung der vertraglichen Pflichten: der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten, Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den Lohn zu zahlen.
Jeder Arbeiter kann frei entscheiden, ob er an einem Streik teilnimmt. Allerdings darf er während des Streikes keiner externen Beschäftigung nachgehen.
Der Streik und die unerlässlichen Dienste oder Mindestdienste
Artikel 40 Verfassung gewährleistet Streikrecht:
Streikrecht darf von allen ausgeübt werden, unter Beachtung der vom Gesetz vorgesehenen Beschränkungen (z.B. Ges. 146/1990, regelt Streik in den unerlässlichen Diensten). Der Gesetzgeber gewährleistet in der Verfassung das Streikrecht, aber auch andere wichtige Rechte (z.B. Recht auf Gesundheit, Freiheit, Sicherheit, Bewegungsfreiheit, Bildung). Daraus ergibt sich das Problem die Rechte in Einklang zu bringen.
Der Streik und die unerlässlichen Dienste
Daher legt der Gesetzgeber die sog. unerlässlichen Dienste fest. Das Streikrecht ist in diesen Fällen im Interesse der Rechte der Bürger eingeschränkt durch
besondere Regeln für die Durchführung des Streikes
die Zwangsverpflichtung (Streikende können unter best.Umständen gezwungen werden das Streiken zu unterlassen)
Die wichtigsten unerlässlichen Dienste
die Dienste im Bereich Gesundheitswesen, Hygiene, Zivilschutzes, Müllabfuhr, Energie-versorgung und Versorgung mit primär notwendigen Gütern (z.B. Lebensmittel)
Dienstleistungserbringer, die die wirtschaftlichen Leistungen für die Bedürfnisse des täglichen Lebens erbringen (z.B. Auszahlung von Pensionen und Löhnen).
die Post und die Rundfunkanstalten
Dienste, die die Betreuungskontinuität in Kindergärten u. Schulen, sowie die Abwicklung der Abschlußprüfungen gewährleisten.
Regeln für die Ausübung des Streikes
die unerlässlichen Dienstleistungen laut Kollektivvertrag müssen gewährleistet werden
Vorankündigung in schriftlicher Form von mindestens 10 Tagen muss gegeben werden; genaue Angabe über Dauer des Streikes; über Durchführungsmodalitäten und über Begründung
ein Schlichtungsversuch zwischen den Streikpartnern muss vorgenommen werden
Kollektivverträge für Bereiche die unerlässliche Dienste erbringen müssen festlegen:
Art und Weise, wie Leistungen erbracht werden.
welche Leistungen bei Streik gewährleistet werden müssen.
Mindestabstände zwischen einem Streik und dem nächsten
Das Gesetz verbietet virtuellen Streik: wenn der Streik, einmal ausgerufen ist und die Benutzer informiert worden sind, darf er nicht widerrufen werden, es sei denn, der Schlichtungsversuch ist positiv ausgegangen.
Die Zwangsverpflichtung
Ist eine außerordentliche Maßnahme (Präfekt/Regierungskommissär) mit welcher im Falle dass die Mindestdienste nicht gewährleistet werden können, ein Streik abgebrochen oder verschoben werden kann.
Der Sanitätsbetrieb (Generaldirektor) kann Bedienstete „vom Streik befreien“ um die Mindestdienste aufrecht zu erhalten. Das bedeutet, dass diese arbeiten müssen und das Streikrecht verlieren.
Was bedeutet für etwas Haften?
Für etwas haften heißt sich wegen der Übertretung einer Rechtsvorschrift verantworten müssen. Je nach Art der übertretenen Bestimmung unterscheidet man zwischen:
Formen der Haft:
zivilrechtlicher,
strafrechtlicher und
Verwaltungs(vermögens)rechtlicher Haftung. Unterform der verwaltungsrechtlichen Haftung ist die disziplinarrechtliche Haftung.
Voraussetzungen für eine Haftung:
Drei objektive und eine subjektive. Die objektiven Voraussetzungen sind;
jemand muß eine Handlung oder eine Unterlassung begehen
Handlung/Unterlassung verursacht Schaden
Kausalzusammenhang zw. Handlung Unterlassung und dem Ereignis, das den Schaden hervorgerufen hat = Schaden ist die direkte Folge davon
Subjektive Voraussetzung: Vorsatz (Absicht) oder grobe oder leichter Fahrlässigkeit, d.h. die Handlung erfolgt mit Vorsatz oder grobe oder leichte Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit heißt: der Schaden entsteht aus Unvorsichtigkeit (imprudenza), Nachlässigkeit (negligenza), unsachgemäße Ausführung (imperizia)oder Nichtbeachtung von gesetzlichen Bestimmungen.
Die zivilrechtliche Haftung
Die zivilrechtliche Haftung unterteilt sich in vertragliche- und nicht vertragliche Haftung.
Vertragliche Haftung heißt: jemand bricht einen Vertrag und muß daher dem anderen Vertrags-partner den entstandenen Schaden ersetzen.
Nicht vertragliche Haftung (Artikel 2043 ZGB) besagt, daß, immer wenn einem Dritten ein ungerechtfertigter Schaden (z.B. Autounfall) zugefügt wird, muß derjenige, der ihn verursacht hat, ihn ersetzen. Gewährleistung des friedlichen Zusammenlebens.
Die strafrechtliche Haftung
Ein Vorfall kann Gegenstand zivilrechtlicher und strafrechtlichen Haftung sein.
im Zivilrecht jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung mit ungerechtfertigten Schaden = Haftung, im Strafrecht Haftung nur aufgrund taxativ im Strafgesetzbuch vorgesehener Handlungen oder Unterlassungen (Straftaten).
Straftat muss wissentlich u. willentlich begangen werden (con coscienza e volontá).
Strafrechtliche ist Haftung persönlich. Niemand kann für Straftat bestraft werden, die ein anderer begangen hat.
Ein und dieselbe Handlung kann zugleich Gegenstand einer zivilrechtlichen als auch einer strafrechtlichen Verhandlung sein. (Bsp. Schadensersatz (zivilrechtlich) bei begehen einer Straftat).
Die Verwaltungshaftung oder vermögensrechtliche Haftung:
Eine Haftung, die nur die öffentlichen Bedienstete betrifft.
gründet auf die Beziehung zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Mitarbeiter. Er unterliegt einer Verwaltungshaftung, wenn er durch seine Handlung oder Unterlassung der öffentlichen Verwaltung direkt oder indirekt einen Schaden zufügt.
indirekt, wenn die Verwaltung aufgrund eines Fehlverhaltens des Mitarbeiters dazu verpflichtet ist, einem Dritten einen Schaden zu ersetzen. Verwaltung muss vom Mitarbeiter im Regressweg die Schadensersatzzahlung zurückfordern.
Bei verwaltungsrechtlicher Haftung muss beim Rechnungshof Meldung erstattet werden.
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