Demokratie Definition
Demokratie bedeutet die Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk.
Was verbürgt das Demokratieprinzip?
Das Demokratieprinzip verbürgt in seinem menschenrechtlichen Kern das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die sie betreffende öffentliche Gewalt personal und sachlich zu bestimmten.
Welche Arten der Demokratie gibt es?
Direkte Demokratie: Volk ist durch Abstimmungen direkt am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Repräsentative Demokratie: Staatsbürger wählen ihre Repräsentanten -> Repräsentanten beschließen Gesetze und bilden (je nach Mehrheitsverhältnis) die Regierung.
Kernbestandteil: Volksvertreter müssen aus den allgemeinen Wahlgrundsätzen entsprechenden Wahlen des Volkes hervorgehen.
Repräsentative Demokratie kann in zwei Formen untereilt werden:
Präsidialdemokratie
strenge Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative (USA, FRA).
Person des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs ist meistens in einer Person vereint.
Parlamentarische Demokratie
Parlament tritt als Gesetzgeber und auch als entscheidendes Organ bei der Regireungsbildung auf
Volksvertretung muss in periodisch wiederkehrenden Abständen durch Wahlen abgelöst und vom Volk so vom Volk neu legitimiert werden -> Art. 39 GG
Kann der verfassungsmäßige Gesetzgeber die laufende Legislaturperiode verlängern?
Art. 39 GG -> Bundestag wird auf vier Jahre gewählt
Problem: Art. 39 GG unterfällt nicht der Ewigkeitstheorie aus Art. 79 III GG.
Änderung möglich?
Grundsatz: Verfassungsänderungen durch eine zwei-Drittel Mehrheit des Bundestages und zwei-Drittel Mehrheit des Bundesrats möglich -> Änderung möglich.
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