Nr. 1 Beisichführen von Waffen o. gefährlichen Werkzeugen
Das Werkzeug muss dem Täter während des Tathergangs zur Verfügung stehen
- Erfordert räumliche Nähe und zeitliche Komponente
Nr. 2
Bande
Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, für eine gewisse Dauer Straftaten eines bestimmten Typs zu begehen
Nr. 1 a)
P/Meinungsstreit: Gefährliches Werkzeug
Rspr.: abstrakt-objektive Betrachtungsweise
- Was ein gefährliches Werkzeug ist, ist allein nach der objektiven Beschaffenheit eines Gegenstandes zu bestimmen
H.M.: situationsbedingte abstrakt-objektive Betrachtung
- Konkrete Tatumstände werden in die objektive Betrachtung einbezogen
A.A.: konkret-subjektive Betrachtungsweise
- Verständnis entsprechend § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Nr. 3
Wohnung
Räumlichkeiten, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen
Betroffener Raum muss Teil einer Wohneinheit sein (nicht z.B. Keller eines Mietshauses)
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