Qualität
Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale eines Objekt Anforderung erfüllt
Merkmal
kennzeichnende Eigenschaft
Qualitätsmerkmale
Inhärentes Merkmal eines Objekt, das sich auf eine Anforderung bezieht
Objekt
Gegenstand, Einheit, etwas Wahrnehmbares oder Vorstellbares
Anforderung
Erfordernis oder Erwartung, das oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist.
Qualitätsanforderung
Anforderung bezüglich Qualität
Kundenzufriedenheit
Wahrnehnung des Kunden zu dem Grad, in dem die Erwartung des Kunden erfüllt worden sind.
Reklamation sind üblicher Indikator für Kundenunzufriedenheit
System
Satz zusammenhängender und sich gegenseitig beeinflussender Elemente
Managementsystem
beeinflussender Elemente einer Organisation (3.2.1), um Politiken (3.5.8), Ziele (3.7.1) und Prozesse (3.4.1) zum Erreichen dieser Ziele festzulegen
Qualitätsmanagementsystem
Teil eines Managementsystems (3.5.3) bezüglich der Qualität (3.6.2
Politik
Absichten und Ausrichtung einer Organisation (3.2.1), wie von der obersten Leitung (3.1.1) formell ausgedrückt
Qualitätspolitik
Politik (3.5.8) bezüglich Qualität (3.6.2)
Ziel
zu erreichendes Ergebnis
Qualitätsziel
Ziel (3.7.1) bezüglich Qualität (
Management
Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation.
Oberste Leitung
Person oder Personengruppe, die eine Organisation (3.2.1) auf der obersten Ebene führt und steuert
Qualitätsmanagement
Management (3.3.3) bezüglich Qualität (3.6.2
Qualitätsverbesserung
Teil des Qualitätsmanagements (3.3.4), der auf die Erhöhung der Eignung zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen (3.6.5) gerichtet ist
Prozess
Satz zusammenhängender oder sich gegenseitig beeinflussender Tätigkeiten, der Eingaben zum Erzielen eines vorgesehenen Ergebnisses verwendet
Verfahren (3.4.5)
festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit oder einen Prozess (3.4.1) auszuführen
Konformität (3.6.11)
Erfüllung einer Anforderung
Nichtkonformität
Fehler Nichterfüllung einer Anforderung (3.6.4
Mangel
Nichtkonformität (3.6.9) in Bezug auf einen beabsichtigten oder festgelegten Gebrauch
Neueinstufung (3.12.4)
Änderung der Anspruchsklasse (3.6.3) eines nichtkonformen (3.6.9) Produkts (3. 7.6) oder einer nichtkonformen Dienstleistung (3.7.7), damit es/sie Anforderungen (3.6.4) erfüllt, die von den ursprünglichen Anforderungen abweichen
Sonderfreigabe (3.12.5)
Erlaubnis, ein Produkt (3.7.6) oder eine Dienstleistung (3.7.7), das/die festgelegte Anforderungen (3.6.4) nicht erfüllt, zu gebrauchen oder freizugebe
Nacharbeit (3.12.8)
Maßnahme an einem nichtkonformen (3.6.9) Produkt (3.7.6) oder einer nichtkonformen Dienstleistung (3.7.7), damit es/sie die Anforderungen (3.6.4) erfüllt
Reparatur (3.12.9)
Maßnahme an einem nichtkonformen (3.6.9) Produkt (3. 7.6) oder einer nichtkonformen Dienstleistung (3.7.7), um diese(s) für den beabsichtigten Gebrauch annehmbar zu machen
Verschrottung (3.12.10)
Aussondern Maßnahme an einem nichtkonformen (3.6.9) Produkt (3. 7.6) oder einer nichtkonformen Dienstleistung (3.7.7), um den ursprünglich beabsichtigten Gebrauch auszuschließen BEISPIEL Recycling, Zerstörung
Korrektur (3.12.3)
Maßnahme zur Beseitigung einer erkannten Nichtkonformität (3.6.9)
Korrekturmaßnahme (3.12.2)
Maßnahme zum Beseitigen der Ursache einer Nichtkonformität (3.6. 9) und zum Verhindern des erneuten Auftreten
Vorbeugemaßnahme (3.12.1)
Maßnahme zur Beseitigung der Ursache möglichen Nichtkonformität (3.6.9) oder anderen möglichen unerwünschten Situation
Verifizierung (3.8.12)
Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises (3.8.3), dass festgelegte Anforderungen (3.6.4) erfüllt worden sind
Validierung (3.8.13)
Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises (3.8.3), dass die Anforderungen (3.6.4) für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind
Audit (3.13.1)
systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess (3.4.1) zum Erlangen von objektiven Nachweisen (3.8.3) und zu deren objektiver Auswertung, um zu bestimmen, inwieweit Auditkriterien (3.13.7) erfüllt sind
Auditkriterien (3.13.7)
Satz von Politiken (3.5.8), Verfahren (3.4.5) oder Anforderungen (3.6.4), die als Bezugsgrundlage (Referenz) verwendet werden, anhand derer ein Vergleich mit dem objektiven Nachweis (3.8.3) erfolgt
Auditor (3.13.15)
Person, die ein Audit (3.13.1) durchführt
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