Versicherungsfreiheit in der gRV tritt ein, wenn…. (4 “Gründe”)
anderweitig gesetzliche Versorgungsanwartschaften hat,
Arbeit von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung leistet,
das Sicherungsziel in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht hat,
das Sicherungsziel nicht mehr erreichen kann
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