Übersicht über den Ablauf des Verfahrens
Absendung der Klageschrift, § 253
Eingang (= Anhängigkeit)
Püfen, ob Gerichtskostenvorschuss bezahlt wurde
Zustellung, §§ 271, 166 II ZPO (Rechtshängigkeit, §§ 261 I, 253 I ZPO) (Postzustellungsurkunde)
“Vorverfahren”: Sammlung Prozessstoff, § 272 II ZPO und Güteverhandlung, §§ 272 III, 278 ZPO
Dann entweder früher erster Termin (§ 275 ZPO), schriftliches Vorverfahren (§276 ZPO) (oder schriftliches Verfahren (§ 495a ZPO))
Dann obligatorische Güteverhandlung, § 278 II ZPO
Dann ggf anschließend: Hauptverhandlung, §§ 279 I 1, 137 ZPO: Streitige Verhdl & Beweisaufnahme
Entscheidung (auch Kostenentscheidung)
Ggf Rechtsmittel (Berufung & Revision)
Beweiserleichterungen
Fällen der Beweisvereitelung durch die Gegenpartei,
groben ärztlichen Behandlungsfehlern,
Haftung für Produktfehler.
Anscheinsbeweis
Der Anscheinsbeweis (auch: Beweis des ersten Anscheins, Prima-facie-Beweis) ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Die klassischen Anwendungsfälle des Anscheinsbeweises sind die Feststellung von Kausalität und Verschulden im Zivilprozess.
Der Anscheinsbeweis kann erschüttert werden, indem Tatsachen vorgetragen und bewiesen werden, die die Möglichkeit eines anderen (atypischen) Geschehensablaufs im Einzelfall begründen. Insbesondere wird kein Beweis des Gegenteils verlangt.
Die vom Anscheinsbeweis begünstigte Partei muss dann auf andere Weise versuchen, das Gericht von der Wahrheit ihres Tatsachenvortrages zu überzeugen.
Gercihtskostenvorschuss
§ 12 GKG
nicht so berechtigter Besitzr
überschreitung des Besitzrechts
EBV nicht anwendbar, da gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche ausreichend sind
wie sind die Kammern des LG besetzt?
3 Richter, davon 1 Vorsitzender, §§ 59, 75 GVG
Grds aber: § 348 ZPO (Entscheidung durch originören Einzelrichter)
Obligatorisher Einzelrichter nach § 348a ZPO (keine Entscheidung des Gesetzes sondern interner Kammerbeschluss) zur Entlastung der Kammer
Ab wann ist Richter Richter?
§ 19a DRiG: nach 3-5 Jahren dann ist man verplant an einem Gericht, davor Richter auf Probe; Justizministerium eines Landes ernennt
Wichtige Vorschriften gibt es, um prozessrechtlich auf Corona zu reagieren?
§ 224 ZPO: Fristverlängerung
§ 227 : Terminsänderung
§ 128 II: Entscheidung ohne mv
§ 128a II: Video
§ 377 III: schriftliche Zeugenaussagen
§ 169 ff, 175 f GVG sizuungspolizeiliche Hygienemaßnahmen
Basiszinssatz
durch Bundebank halbjährlich
Unterschied Rechtmittel/Rechtsbehelf
Behelf ist Oberbegriff: gerichtliche oder behördliche Geltendmachung eigener Rechte: Klage/Einspruch/Widerspruch/Wiederaufnahme/Erinnerung; Tb-Berichtigung/Urteilsberichtigung/Urteilsergänzung; Gehörsrüge
Mittel: Ggn gerichtliche Entscheidungen: Berufung, Revision, sofortige Beschwerde, sof Rechtsbeschwerde
Devolutiv- und Suspensiveffekt
Dev: iudex ad quem (an den Richter)
Susp: Rechtskraft tritt noch nicht ein
Unterschied Berufung & Revision
wo eingelegt?
Berufung: Überprüfung in tats und rechtl Hinsicht, § 529 ZPO; grds aber an Tatsachen gebunden, wenn nicht erhebliche Fehler; neue Beweisaufnahme möglich
Rev: reine Rechtsinstanz
ein Gericht höher, § 519/§ 549 ZPO
hier:iudex ad quem,
Strafrecht: Iudex a quo
Formelle & mat Rechtskraft
Grenzen
Formell: Kein Rechtsmittel mehr möglich
Materiell: betrifft inhaltliche Bindungswirkung der Entscheidung
Obj: Grds erwächst du Tenor in RK, § 322 I ZPO; (A) § 322 II ZPO, Zwischenfeststellungsklage, §256 II ZPO
Subj: § 325, Inter partes; (A) §§ 325-327/ 265/ 68 ZPO
Zeitlich: Schluss der letzten Tatsachenverhandlung
Wann unbezifferter Antrag iO?
Stufenklage, § 254 ZPO
Ansprüche, bei denen gerichtliche Schätzung (§ 287 ZPO) oder billiges Ermessen (§ 253 II BGB) in Betracht kommt
Der auf die Zahlung eines angemessenen, nicht konkret bezifferten Schmerzensgeldbetrages gerichtete Klageantrag dürfte hinreichend bestimmt iSd § 253 II Nr. 2 ZPO sein.
Ein nicht bezifferter Zahlungsntrag ist jdf dann hinr bestimmt, wenn - wie hier - die Höhe des Anspruchs von einer gerichtlichen Schätzung gem. § 287 I 1 ZPO abhängt, der Kläger die für die Schätzung maßgeblichen Tatsachengrundlagen darlegt und die ungefähre Größenordnung seiner Begehensvorstellung angibt, zB durch Angabe eines Mindestbetrages;
denn dem Kläger ist eine vorherige genaue Beziffuerng des Anspruchs nicht möglich und angesichts des Kostenrisikos auch nicht zumutbar, wenn die Höhe des Anspruchs von einer gerichtlichen Schätzung abhängt
Prozessaufrechnung: Rechtsnatur und Vrr
Rechtsnatur: Rechtsinstitut eigener Art (S) DoppelTB: materielles RG (§§ 387 ff BGB) + Prozesshandlung durch EinfÜhrung in den Prozess
vrr:
Vortrag im Prozess bei Vorliegen der Prozesshandlungsvoraussetzungen
Bestimmtheit der Forderung, § 253 II Nr. 2
Rechtshängigkeit der Gegenforderung
Nein, weil Verteidigungsmittel keine Klage
Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung
Sachkompetenz überwiegt Prozessökonomie -> Aussetzen
Prozessrechtliche Zurückweisung als materiell unzulässig?
Erklärender würde zu Unrecht bestraft werden
Erklärender kommt nur beide Erklärungen gemeinsam vor (allgemeiner Rechtsgedanke des § 139 BGB)
Prozeßrechtliche Unzulässigkeit: Ist die Einführung der Aufrechnung aus prozessualen Gründen unzulässig (z.B. bei Zurückweisung wegen verspäteten Vorbringens) oder unwirksam, so ist die materiellrechtliche Aufrechnungserklärung nicht eo ipso unwirksam. Dann würde der Beklagte, obwohl ihm die aufrechnung im Prozeß nichts nützt, die Gegenforderung (Aktivforderung) dennoch verlieren. Hier wird entweder über § 139 (so die wohl h.L.) oder über die Annahme einer (stillschweigenden) doppelten Bedingung der materiellrechtlichen Erklärung (die Aufrechnung wird nur erklärt, wenn das Gericht die Klageforderung für bestehend hält und zugleich die Geltendmachung der Aufrechnung prozessual berücksichtigt) erreicht, daß eine prozessual erfolglose Aufrechnung auch materiellrechtlich keine Auswirkungen hat, so daß die Forderung nicht "verbraucht" wird, vgl. BGHZ 125, 351= NJW 1994, 2769.
Wie kann der Prozess beendet werden?
Endurteil, § 300
Echtes/Unechtes VU, §§ 330 ff ZPO
Klagerücknahme
Erledigung
Vergleich
Was ist ein Geschäftsverteilungsplan?
Bestimmt welches Teil des Organs für die Bearbeitung eines bestimmten SV zuständig ist
Wird einmal im Jahr bei allen Gercihten vom Präsidium für die Dauer des Geschäftsjahres beschlossen, § 21e GVG
Regelt die Besetzungder einzelnen Spruchkörper und deren Vertretung; dadurch steht schon bei Eingang der Sache fest, welcher Richter/Spruchkörper dafür zuständig ist
Hängt im Gericht aus
Ist der Geschäftsverteilungsplan verfasusungsrechtlich abgesichert?
Ja, sichert nämlich Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 GG ab
Wer gehört zum Präsidium?
§ 21a GVG: Präsident oder aufsichtsführender Richter als Vositzender + den gewählten Richtern
Kleine AG meistens kein Präsident (§ 22 III 2 GVG)
Was macht ein Gerichtspräsident?
Doppelaufgabe:
Richter
Behörde: weisungsgebunden und unterliegt Dienstaufsicht; andererseits weisungsbefugt (bzgl seiner Bediensteten, ua solche Richter, die nach § 4 DRiG Aufgaben der Gerichtsverwaltung übernehmen; bezieht sich auch auf Präsidenten nachgeordneter Gerichte
Was ist ein Spruchkörper? Nenne welche.
Rechtssprechendes Organ, das in Firm eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.
AG: Einzelrichter
LG: Kammer
OLG + BGH: Senat
Was ist der Geminesame Senat der obersten Gerichtshöfe?
Soll Einheitlichkeit der Rspr der obersten Gerichtshöfe des Bundes wahren, Art. 95 III GG.
Sitz in Karlsruhe
Die obersten Gerichtshöfe sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Diese Gerichte sind dem Bund ausdrücklich nach dem Grundgesetz zugewiesen und somit keine Länderangelegenheit.
Wann tritt er zusammen?
Wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines Senats eines anderen Gerichtshofs oder des Gemeinsamen Rats abweichen will
Gericht ist dann an die Ents des Senats gebunden
Was gibt es für Streitwerte? Wofür wichtig?
Zuständigkeitsstreitwert: wichtig für sachliche Zuständigkeit
Gebührenstreitwert: Welche Gebühren für das Gericht & RAe anfallen; orientiert sich am Geldwert des Streitgegenstandes (GKG RVG)
Rechtsmittelstreitwert: damit Rechtsmittel eingelegt werden kann
Wann ist Gebührenstreitwert und Zuständigkeitsstreitwert immer gleich?
Auf Geld gerichtete Zahlungsklage
Möglichkeiten des Richters, wenn Klage auf denTisch kommt?
Schriftliches Vorverfahren, § 276 ZPO oder früher erster Termin, § 272 II ZPO
Was ist vor einer streitigen mündlichen Verhandlung durchzuführen?
Obligatorische Güteverhanldung, § 287 II ZPO (Gütliche Beilegung durch Vergleich)
Wann ist früher erster Termin und wann schriftliches Vorfahren sinnvoller?
Früher erster Termin: einfach gelagerte Fälle; nur Rechtsfragen, Aussciht auf Klagerücknahme, Erledigung, Vergleich; aber auch bei komplizierten/umfangreichen Fällen, um ausufernde Schriftsätze zu vermeiden
Schriftliches VV: Wenn Chance besteht einfache Fälle durch Anerkenntnis- oder VU zu erledigen; in komplizierten zweckmäßig um Gelegenheit zu geben alle Punkte darzustellen
Notfrist und Konsequenzen
Kann nicht verlängert oder verkürzt werden, § 224 ZPO
Läuft auch weiter, wenn Ruhen des Verfahrens angeordnet ist, § 251 I 2 ZPO
Wiedereinsetzung in den vS möglich, § 233 ZPO
Vrr Zwangsvollstreckung
Titel
Klausel
Antrag
Zustellung
Keine Vollstreckungshindernisse
Besondere VS-Vrr
Was wird zugestellt?
Nur der Titel, § 750 I 1 ZPO (A) II
Was ist eine Vollstreckungsklausel?
Amtliche Beurkundung der Vollstreckbarkeit eines VS-Titels
Wird auf eine Ausfertigung gesetzt und hat den Wortlaut von § 725 ZPO
Welche Klauselarten gibt es?
Einfach, qualifiziert
Wann wird eine einfache, wann eine qualifizierte Klausel erteilt?
Einfache, wenn
Ein Antrag vorliegt
Ein vollstreckungsfähiger Titel vorhanden ist
Die Parteien des ZV-Verfahrens mit denen des Titels übereinstimmen
Qualifiziert, wenn zusätzlich zu den Vrr der einfachen Klausel qualifizierte Erteilungs-vrr nach den §§ 726-729 ZPO
Wer erteilt einfache, wer qual Klauseln?
Einfache: Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
Qualifizierte: Rehctspleger, § 20 Nr. 12 RPflG
Wer ist in der ZV grds das zuständige Organ?
GV (A) § 753 ZPO
Welches Gericht ist das Vollstreckungsgericht?
Das AG in dem Bezirk in dem die VS-Hdl stattfindet, § 764 ZPO
Wer ist zuständig für die Forderungspfändung?
VS-Gericht, § 828 ZPO ivm § 764 ZPO
Was wenn Urkundsbeamter sich weigert einfache Klausel zu erteilen?
Erinnerung, § 732 ZPO
Vollstreckbare Ausfertigung
Ausfertigung des Urteils auf dem sich eine VS-Klausel befindet, vgl § 724 ZPO
Warum sollte es nur eine vollstreckungsfähige Ausfertigung geben?
Sonst mehrfache VS möglich
(A) § 733 ZPO
Wann brauche ich keine Vollstreckungsklausel?
Vollstreckungsbecsheiden, Arrestbefehlen und einstV, vgl §§ 796 I, 929 I, 936 ZPO
Wie viele Titel bekommt ein obsiegender Kläger?
Zwei: Hauptsachetitel + Kostenfestsetzungsbeschluss, § 19´03 ff ZPO
Was tituliert der KFB?
Ents über die Höhe der Prozesskosten, § 103 ZPO; so prozessualer KostenerstattungsA
Klage ist begrünet, Möglichkeiten des Beklagten RS kostengünstig zu beenden?
Sofortiges Anerkenntnis, § 93 ZPO: Beklagter darf keine Veranlassung gegeben haben (1. Antragsstellung, häufig zu spät)
Klage anerkennen ohne Verwahrung ggn die Kostenlast, § 307 zpo
VU, § 330 ZPO: Dann keine Terminsgebühr, aber Titel
Anerkenntnisurteil, § 307 ZPO: nur Gerichtsgebühr
Klaglos stellen (Erfüllung Hauptsache, Zinsen und alle Anwalts - und Gerichtskosten)+ bitten Klage zurückzunehmen
Erfüllung der Klageforderung (nur Hausptsache und Zinsen ohne kosten) und Anregung sich der antizipierten Erledigungserklärung anzuschließen + mit Erledigung kostenübernahme erklären und einen Beschluss ohne mV anregen (§ 128 III, IV ZPO) -> kosten können hier später gezahlt werden
Welche Arten von richterlichen Ents gibt es?
Urteil, Beschluss, Verfügung
unterschiede
Beispiele!
Urteil: Streng formbedürftig (Inhalt § 313 ZPO)
Beschlüsse durch Richter, RPfl, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; bei einzelnen Verfahrensfragen zB Verweisung (§ 281), Beweiserhebung (§ 358) oder PHK (§ 127); verfahrensbeendigung § 91a, § 269, § 544 IV 1 ZPO; teilweise mit Beschwerde anfechtbar
Verfügung (§ 329) prozessleitenden Charakter (Terinsbestimmung, Maßnhamen der Prozessvorbereitung)
Arten von Urteilen
Wirkung: Endurteil, Vorbehaltsurteil, Zwischenurteil
Gegenstand: Leistungsurteil, FS-Urteil, Gestaltungsurteil
Rechtskraftwirkung: Prozessurteil, Sachurteil
Streitgegenstand & wofür relevant?
Antrag + Lebenssachverhalt: Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet
Wichtig für Klageänderung + Umfang der Rechtskraft
Fall: 2 Handwerker, 1 hat mangelhaft gearbeitet. Was tun?
Beide zur Leistung auffordern (in Verzug setzen, § 93 ZPO)
Einen verklagen & andere SV, §§ 72 ff ZPO
Vorteile
Nebeninterventionswirkung, § 68 ZPO
Verjährungshemmung, § 204 Nr. 6 BGB
Kosten des Vorprozesses?
Derjenige, der letzten Endlich für den Schaden verantwortlich ist
Vrr ist aber, dass beide am Anfang in Verzug gesetzt worden sind, damit AGL besteht, §§ 280, 286 BGB
Akte mit gelbem Zettel?
Zustellungsurkunde, § 182 ZPO = öffentliche Urkunde Beweiskraft, § 418 ZPO
Unterschied Zustellung gegen EmpfB und ZU? An welche Person kann gegen EmpfB zugestellt werden?
EmpfB, § 174 ZPO: hierbei kommt es nicht darauf an, auf welchem Weg das Schriftstück an den Empfänger gelangt: einfacher Brief, Einlage in Postfach, direkte Aushändigung, elektronisch -> Rücksendnug des EmpfB, § 174 IV ZPO
Nur solchen Personen, bei denen aufgrund ihres Berufs von einer erhöhten Zuverlässigkeit auszugehen ist
ZU: Postbedienstete muss §§ 177 ff ZPO beachten, fertigt Urkunde an -> öffentliche Urkunde, § 415 ZPO; erbringt gem. § 418 ZPO den vollen Beweis dafür, dass das Schriftstück der in der ZU genannten Person zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort übergeben wurde.
Rheinisches Notariat
Notariat, das von einem Notar hauptberuflich ausgeübt wird
Anwaltsnotar, auch Anwalt -> Interessenkonflikte, umfangreiche gesetzliche Mitwirkungsverbote; dürfen daher nicht in eigenen anwaltlichen Angelegenheiten als Notar tätig sein, § § BeurkG
“Zugelassen beim OLG Köln”
Singularzulassung gibt es nicht mehr
§ 78 ZPO
Mandantin aus Düsseldorf: Einstweilige Verfügung zur Herausgabe des Hundes an Ehemann:
Was kann mit eV alles erreicht werden? Vorteile?
Welches Gerciht wäre zuständig?
Dadurch können subj Rechte bereits vor einer Entscheodung ind er Hauptsache geschützt werden
Das Gericht der HS, § 937 ZPO
Örtlich, § 13
PHK in Familieanangelegenheiten?
Vefahrenskostenhilfe, §§ 76 ff FamFG
Vrr PHK
§ 114:
hinreichende Erfolgsaussichten
Antragsteller bedürftig
Rechtsverfolgung nicht mutwillig
Das PHK-Verfahrn ist gerichtskostenfrei, kein Auslagenvorschuss
Wer trägt die Kosten, wenn die Mandantin verliert?
Mandantin muss kosten tragen, die dem Gegner entstanden sind, § 123 ZPO
Kostenhilfe bei Beratung?
Wo stellen? Wer entscheidet?
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
AG entscheidet -> Beratungsschein; Antrag durch Mandantin oder RA
Unterscheid Arrest & einstweilige Verfügung
Arrest, §§ 916 ff ZPO, wenn der zu sichernde Anspruch auf Geld gerichtet ist oder einen A betrifft der sich in eine Geldforderung umwandeln kann
EV, §§ 935 ff ZPO: vorläufige Sicherung aller sonstigen Ansprüche (Hsb, Unterlassen)
Was passiert, wenn der Arrest erfolgreich ist?
Rglm dinglicher Arrest, § 917 ZPO = Vollstreckungstitel und erlaubt die ZV durch Pfändung von beweglichen Vermögen oder Eintragung einer Sicherheitshypothek bei Grundstücken (keine Verwertung)
Muss für den Erlass einer einstV in der Hauptsache bereits Klage eingereicht sein?
Nein, §§ 936, 926 ZPO
Vrr einstV
Zulässigkeit
Statthaftigkeit (Abgrenzung Arrest)
Zuständigkeit §§ 937, 943 (A) § 942
Allg Prozessvoraussetzungen
Behauptung VA, VG
Begründetheit
VerfAnspruch
VerfGrund (Dringlichkeit, vereitelt/erschwert)
Glaubhaftmachung, § 936 ZPO ivm § 920 II (iVm § 294 ZPO) -> eidesstattliche Versicherung; Entbehrlich bei verbotener Eigenmacht (Gegner ist nicht schutzwürdig) (A) §§ 885, 899/861 BGB/12 II UWG
Unterschied Sicherungs-, Leistungs- und Regelungsverfügung?
Regelungsverfügung setzt voraus, dass schon ein streitiges RV zwischen den Parteien des Verf besteht, etwa ein Dauerschuldverhältnis
Leistungsverfügung: Ausnahmsweise Vorwegnahme der HS; wenn sonst extreme Nachteile drohen (dringende Dokumente oä)
RA: Was tun gegen einstweilige Verfügung?
Widerspruch, §§ 936, 924 ZPO, wenn als Beschluss ohne mV -> Termin
oder Berufung, dann vorläufige Einstellung der ZV, §§ 924 III, 719, 707 ZPO
Mandant: Gericht weist einstV-Begehren des Mandanten zurück, was tun?
Sofortige Beschwerde, § 567 I Nr. 2 ZPO
Wo häufig eV?
Welches Gericht ist zuständig?
Wettbewerb
Grds §§ 937 I, 942, 943 ZPO (HS)
Wettbewerb: § 13 UWG: LG
Erlass eV wahrscheinlich, was ist zu raten?
Für den M sollte eine Schutzschrift hinterlegt werden = Vorausverteidigung; dient dazu trotz der Eilbedürftigkeit eigene Arg vorzutragen
Gefahr, wenn eV beantragr wird?
§ 945 ZPO: SE
Was tun, wenn ich als RA bemerke, dass der Tatbestand fehlerhaft ist?
§ 320 ZPO
Wann bietet sich ein Mahnverfahren an?
Wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner nicht dagegen vorgeht, sonst unnötige Verzögerung
Was kann der Schuldner gegen einen Mahnbescheid unternhmen und was passiert, wenn er dagegen vorgeht?
Mglk des Widerspruchs, § 694 ZPO -> Gericht setzt Antragsteller in Kenntnis
AS kann entweder Durchfürhrung des streitigen Verfahrens beantragen oder einfach die notwendigen Kosten für die Durchführung des sV zahlen (=konklundenter Antrag); kann aber auch schon bei Antrag sV beantragen, für den Fall dass der Schuldner WIderspruch erhebt, § 696 I 2 ZPO
Schuldner macht nichts
Dann kann das MahnG auf Antrag des Gl einen VollstrB erlassen, § 699 ZPO -> Titel, § 794 I Nr. 4 ZPO -> ZV
Wie kann der Schuldner gegen den VB vorgehen?
Einspruch, § 700 I, 338, 339 ZPO -> Dann Abgabe an das im MB benannte Gericht, § 700 III ZPO
Unterschied Fiktion und Vermutung?
Fiktion: tats/rechtliche Umstände werden als gegeben behandelt, obwohl sie nicht passiert sind (zB § 1923)
Vermutung ist grds widerlegtlich, § 292 ZPO (zB § 1006 BGB, § 1566 BGB)
Unterschied Hypothek & Grundschuld?
= Sicherung einer Forderung, Grundpfandrechte
Hypothek: Akzessorisch; sie kann ohne die Forderung nicht existieren + steht dem zu, der Inhaber der Forderung ist
GS: nach § 1191 I BGB nicht akzessorisch; Aber verknüpft wegen Sicherungsabrede = bessere Verkerhsfähigkeit
Wie viele Abteilungen hat das GB; Was wird in den jeweiligen Abteilungen eingetragen?
Drei:
Eigentumsverhältnisse
Beschränkungen (Vermerke zu ZVersteigerung oder Nacherbfolge) & Lasten (Erbbaurecht, Vormerkung, Grunddienstbarkeit) ohne Grundpfandrechte
Grundpfandrechte (Hypothek, GS, Rentenschuld)
Was sind Personengesellschaften
Unterschiede
GbR, OHG, KG
OHG: Gesellschafter haften nach § 128 HGB für Verbindl als Gesamtschuldner persönlich
KG: nur einer haftet unbeschränkt (Komplementär), Kommanditisten nicht, wenn Einlagen geleistet
Was ist eine Körperschaft des privaten Rechts?
Was eine juristische Person?
Juristischen Personen des Privatrechts sind Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen.
Von der Rechtsordnung anerkannte Perosnenvereinigung oder Vermögensmasse; Träger von R+P
Mandant berichtet, sein Unternehmen habe ich nach 20 Jahren gekündigt.
Fragen?
Wie viele Mitarbeiter? -> KSchG
Gericht hat - wohl - VU mit Urteil überschrieben. Was tun?
Meistbegünstigtentheorie
GefährdungshaftungsTB
§ 7 StVG
Tierhalterhaftung
Produktsicherheitsgesetz
LuftsicherheitsG
BundesjagfG
Beweismittel
S, § 402
A, § 371
P, § 447
U, § 415
Z, § 373
A, § 273 II Nr. 2 ZPO
Prozessführungsbefugnis
Befugnis, das geltend gemachte Recht in eigenem Namen einzuklagen
Kann man ein fremdes R im eigenen Namen geltend machen?
Zul PSS:
Gesetzlich (§ 265 II ZPO, §§ 432, 1368, 1629 III, 2039 BGB)
& Gewillkürt (Ermächtigung durch Anspruchsinhaber, eigenes Schutzw Interesse, Ausübung muss übertragbar sein, Geltendmachung darf nicht gegen T&G verstoßen
Nicht bei § 767 ZPO
Was ist eine Stufenklage?
§ 254 ZPO: wenn Klageantrag mangels SVkenntnis noch nicht ausreichend beziffert werden kann und ein Auskunftsanspruch existiert
Auskunft
Ggf eidesstattliche Versicherung
Ggf Herausgabe/Zahlung
Prozessökonmisch
Auch 3. Stufe wird rechtshängig -> Hemmung der Verjährung, § 204 I Nr. 1
Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?
Wann sinnvoll?
§§ 485 ff ZPO
Wenn Beweise gesichert werden sollen, um Rechtsnachteile abzuwenden, die durch Verlust oder Benutzung entstehen könnten
Häufig Verkehrsunfälle, Wekrleistung, Mietrecht
Wann ist unbezifferter Antrag sinnvoll?
Zulässig, wenn der K die Ermittlung der Höhe seines Anspruchs unmöglich oder unzumutbar ist. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn der Betrag vom Gericht rechtsgestaltend zu bestimmen oder - wie hier - durch gerichtliche Schätzung ( 287 ZPO) bzw nach billigem Ermessen (§ 253 II ZPO) zu ermitteln ist.
Erforderlich für die Zul der K ist jedoch, dass der K dem Gericht durch Darlegung des anspruchsbegründenden SB die geeigneten tatsächlichen Grundlagen für die Bezifferung angibt.
Zweites VU
Wie dagegen vorgehen?
§§ 514 II, 565 ZPO Berufung/Revision, s. § 345 ZPO
Zweites VU nach VB?
Der VB steht nach § 700 I ZPO einem 1 VU gleich, sodass die Säumnis eig ein 2 VU bedeutet -> hier kann aber vollumfänglich Berufung eingelegt werden, in der sich der Bekl noch damit verteidigen kann, dass die Klage unzulässig/unschlüssig war
Arg: beim Erlas ded VB findet keine richterliche Anspruchsprüfung statt
Praxisrelevante Rechtsbehelfe ZV
§ 767
§ 767 analog
§ 771
§ 766
§ 805
IMMER Antrag auf vE des ZV nach § 707, 719, 769, 766 I 2 ; kein Behelf unterbricht die ZV!
Warum muss Klageantrag bestimmt sein?
bindet das Gericht § 308 ZPO
Bestimmt den Umfang der Rechtskraft, § 322 I ZPO
Ist für die Kostenfolge maßgeblich, §§ 91, 92
Aufbau bei mehreren Anträgen
Zul:
a) Allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen: Zuständigkeit; Partei-und Prozessfähigkeit
b) Ziff 1
c) Ziff 2
Feststellungsinteresse
§ 256 I ZPO: Ansprüche werden ernstlicht bestritten & das Urteil ist geeignet die dadurch entstandenen Unsicherheiten zu beseitigen
Zukünftige Schäden: Ausreichend: entfernte Möglichkeit von weiteren Folgeschäden
Wann Antrag stellen, dass Anspruch auf einer vorsätzlich unterlaubten Handlung beruht?
§ 393 BGB
§ 850f II ZPO
§§ 174 II, 302 Nr. 1 InsO
Sorgfaltspflichtverletzung
1. Schuldverhältnis
2. Pflichtverletzung
Aus diesem SV müsste B eine Pflicht nach § 241 II BGB verletzt haben.
B könnte eine Schutzpflicht, dh die Pflicht, sich bei Abwicklung des SV so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eig und sonstige RG des anderen Teils nicht verletzt haben. Der Schutzpflichtige ist nicht gehalten, für alle denkbaren, entfernt liegenden Mglk eines Schadenseintritts Vorsorge zu treffen.
Es genügt diejenige Vorlehrungen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung einer (eröffneten) Gefahr erforderlich und zumutbar sind. Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und umständlicher Mensch in vernünftigen Grenzen für notwendig und ausreichend halten dürfte.
Der andere Teil ist nur vor Gefahren zu schützen, die er selbst, ausgehend von der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann
Höhe des Schmerzensgeld
Die Höhe muss unter umfassender Berücksichtigung aller für die Bemessung maßgeblicher Umstände festgesetzt werden und in einem angemessenen Verhältnis zur Art und Dauer der Verletzung stehen
Auslegung einseitige Erledigungserklärung
Der Kläger (K) dürfte nach seiner einseitigen Erledigungserklärung des Antrags zu 1. nunmehr begehren, dass festgestellt wird, seine Klage sei bezüglich des Antrags zu 1. ursprünglich zulässig und begründet gewesen und durch ein nachträgliches Ereignis unzulässig und/oder unbegründet geworden. Denn in der mündlichen Verhandlung hat K den Antrag zu 1. für erledigt erklärt, während die Beklagte (B) dieser Teilerledigungserklärung widersprochen hat, sodass diese einseitig geblieben ist. Eine einseitige Erledigungserklärung ist, wenn kein ausdrücklicher Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gestellt wird, in einen solchen umzudeuten, um den wirtschaftlichen Interessen der Parteien gerecht werden zu können. Da die einseitige Erledigungserklärung zu einer Veränderung des Streitgegenstandes führen dürfte, dürfte sie eine Klageänderung darstellen, als Klagebeschränkung indes gem. § 264 Nr. 2 ZPO zulässig sein
Feststellungsinteresse nach Erledigung
Das für den Antrag auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits gem. § 256 I ZPO erforderliche Feststellungsinteresse dürfte sich daraus ergeben, dass nur mit dem geänder- ten Feststellungsantrag geklärt werden kann, wer gem. § 91 ZPO die Kosten des nunmehr für erledigt erklärten Teils der Klage zu tragen hat
Begründetheit nach Erledigung
Eine Klage auf Feststellung der Erledigung ist begründet, wenn der ursprüngliche Antrag zulässig und begründet war und durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis unzulässig und/oder unbegründet geworden ist; das erledigende Ereignis muss unbestrit- ten, zugestanden oder bewiesen sein
Kein Feststellungsinteresse zukünftige Schäden;
Dem Klageantrag zu 3. dürfte vorliegend das erforderliche Feststellungsinteresse fehlen. Der Kläger (K) dürfte gem. § 256 I ZPO kein rechtliches Interesse an der mit dem Antrag zu 3. begehrten Feststellung haben.
Ein solches dürfte schon dann zu bejahen sein, wenn weitere Schadensfolgen – wenn auch nur entfernt – möglich, ihre Art und ihr Umfang oder sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind, der Schädiger seine Verantwortlichkeit in Abrede stellt/Anspruch bestreitet, und durch die Klageerhebung einer drohenden Verjährung (§ 204 BGB) entgegengewirkt werden soll.
Hier dürfte es aber bereits an der auch nur entfernten Möglichkeit, dass K weitere Schäden entstehen, fehlen.
Obersatz Begründetheit der Klage bei SE + SG
K dürfte gegen B ein Anspruch auf (teilweise) Erstattung der Kosten für die Reparatur seines Fahrzeuges i.H.v. 1.500,- € sowie auf Zahlung eines Schmerzensgeld i.H.v. 5.000,- € aus § 839 I 1 BGB i.V.m. Art. 34 I GG zustehen
Formulierung Rechtsfolgenseite bei Schadensersatz und Schmerzensgeld
Rechtsfolge: Auf Rechtsfolgenseite hat K gegen B einen Anspruch auf Ersatz seines durch die Verkehrssicherungspflichtverletzung entstandenen (materiellen und immateriellen) Schadens.
a. Materieller Schaden: Unstreitig kostet die Reparatur des beschädigten PKWs 2.000,- €.
b. Mitverschulden: Der Anspruch dürfte jedoch aufgrund eines Mitverschuldens des K gem. § 254 I BGB zu kürzen sein. Eine solche Kürzung ist vorzunehmen, wenn der Geschädigte die Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (Palandt/Grüneberg, § 254 Rn. 1).Tatsächlichen Argumente!
c. Schmerzensgeld: Zum ersatzfähigen Schaden gehört auch die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds nach § 253 II BGB. Angemessen dürfte ein Schmerzensgeld i.H.v. 5.000,- € sein. Die Bemessung des Schmerzensgeldes steht nach § 287 ZPO im freien Ermessen des Gerichts.
Was ist eine Segelanweisung
Hinweis des Rechtmittelgerichts an unteristanzliches Gericht nach Aufhebung und Zurückweisung
Ablehnungsgesuch Richter, Norm?
§ 45 II ZPO
Zurückweisung: dann sofortige Beschwerde, § 46 II ZPO
Reaktion bei teilweise begründeter Klage auf beklagtenseite
§ 93 zpo IdR (-)
Teilanerkenntnis kein Vorteil da terminsG zum vollen Gebührenstreitwert entsteht & GerichtsG bleibt gleich. TeilA mit Blick auf §§ 708 Nr 1, 711 gefährlich da sofort vsb
Teil-VU heißt Titel, geht nur wenn Teile abgrenzbar
Teilweise klageloastellen oder erfüllen, aber dann steht weniger verhandlungs - und Vergleichsmaße bereit
Also voller klageabweisungsantrag und den begr Teil unstreitig stellen
Was machen bei der Erstberatung aus Anwaltssicht?
Wer ist der Gegner -> § 43a BRAO Kollisionsprüfung (Grundpflicht eines RA), da Doppelberatung ausgeschlossen werden muss, bezieht sich auf RA und Sozietät; gilt auch für Referendare
Aufklärung über Kosten bzw Kostenvereinbarung, Vollmacht, DSGVO-Belehrung, Vorschuss
Worum gehts?
Ggf Rechtsschutzversicherung
Bundesrechtsanwaltkammer
Körperschaft des öR für alle Anwälte im Bundesgebiet; Vertreter der RA-Kammer = Körperschaft die aus juristischen Personen besteht, Verbandskörperschaft
Darf man als Anwalt Werbung machen
Ja, aber sachlich, § 43b, 6 BORA
Wo zualassen als RA?
Auf Antrag bei örtlicher RAK, § 6 BRAO
Kann RA geichzeitig Richter sein?
Schiedsgericht, Kirchengericht, Anwaltsgericht
Kann man einen Mandanten ablehnen?
Ja unverzüglich (Rechtssicherheit), § 44 BRAO
Richter fragt,mwas muss passieren, damit ich Akt auf den Tisch habe?
Briefkasten AG, Eingangsstempel, Aktenzeichen, PK-Vorschuss geleistet, Beibringungsgrds
Weiterleitung an Spruchkörper
Dann anhängig (§ 167 ZPO „demnächst“)
Richter: bin ich zuständig
Schrifltiches Vv, § 276 ZPO
Früher erster Termin, § 275 ZPO
Klage zustellen, § 271 ZPO = Rechtshängi
Wonach richtet sich die Zuständigkeit?
§ 21e GVG
prüfer ist Notar; A kommt zu ihm und will Start-up gründen, was wird Notar fragen?
Sinn + Zweck
Vertretung, Einzel, Gesamt
Haftung
Auflösen (Vollmachten)
Schema Goa
FGW
Geschäftsbesorgung für einen anderen
mit FGW
ohne auftrag oder sonstige Berechtigung
Berechtigungsgrund, §§ 683, 679
bei obj fremd und auch fremd vermutet
Durchführung von nichtigen Werkverträgen
BGH: Vermutung (+) auch fremd; aber: kein Anspruch wenn der Vertrag sittenwidrig ist oder ein Verstoß ggn § 134 BGB vorliegt, da der Handelne seine Aufwendungen nicht für erforderlich halten darf
Selbstaufopferung im Straßenverkehr
Unfall wird durch Verletzung eigener RG vermieden:
wird auch ausgewichen, um der eignen Haftung zu entgehen: GoA (-)
wird nur ausgewichen, um den anderen zu retten: GoA (+)
Berechtigungsgründe
Interesse, § 683 S. 1, wenn obj nützlich war
Wille, § 683 S. 1, sonst Interesse
Genehmigung, § 684 S. 2
§ 679
Minderjährige
Auf den Willen der Eltern abstellen, da rechtsgeschäftsähnlciher Charakter
Rechtsfolge der berechtigten GoA
Ansprüche des GH:
Herausgabe des Erlangten, §§ 681 S. 2, 667
SE, §§ 280 I, 677
Auskunft und Rechenschaft, §§ 681 S. 2, 666 BGB
Ansprüche des GF
Aufwendungsersatz, §§ 683 S. 1, 670 BGB: Aufwendungen = freiw zweckgerichtete Aufopferungen eines anderen; auch der eigenen Arbeitskraft
Befreiung von Verbindlichkeiten: §§ 683 S. 1, 670, 257
Unberechtigte GoA
Angemaßte GoA
Dann liegen die Vrr des § 683 BGB nicht vor.
RF:
GH:
Übernahmeverschulden: § 678
Ausführungsverschuden: § 280 I (aber nach hM kein SV); mglk der Genehmigung
GF
Erlangte herausgeben, §§ 684 S. 1, 812 -> RF-Verweisung (TB nicht. mehr zu prüfen)
Fremdes Geschäft, aber kein FGW, Rechte:
§ 687 II, 681 S. 2, 667
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