Kriterien (ICD 10)
Eine substanzinduzierte Störung ist eine psychotische Störung, die mit oder ohne ärztliche Verordnung von einer oder mehreren psychotropen Substanzen ausgelöst wurde.
Im Folgenden wird sich vor allem auf die Akute Intoxikation und den Schädlichen Gebrauch konzentriert:
Akute Intoxikation
Vergiftungen mit psychotropen Substanzen die zu einer Störung der Kognition und des Verhaltens führen
Alkohol
Enthemmung, Streitbarkeit, Reizbarkeit, Aggressivität, Stimmungsschwankungen, Aufmerksamkeitsstörungen und Einschränkung der Urteilsfähigkeit. Verwaschenes Sprechen, Gang- und Standunsicherheit und Verwirrtheit.
Opiate
Teilnahmslosigkeit, Dämpfung, psychomotorische Verlangsamung, aber auch Enthemmung. Weitere Anzeichen sind verwaschene Sprache, Schläfrigkeit, Bewusstseinsverminderung und Pupillenverengung.
Cannabinoide
Euphorie und Enthemmung, Angst oder Agitiertheit, paranoide Vorstellungen, verlangsamtes Zeiterleben, Aufmerksamkeitsstörung, Derealisation, Depersonalisation
Sedativa
das Verhalten bei akut mit Sedativa intoxikierten Patienten ähnelt dem der Alkoholintoxikation. Allerdings sind die Patienten meist „sediert“ und nicht im Erregungszustand.
Kokain
Gefühle von gesteigerter Energie, erhöhter Aufmerksamkeit, Euphorie, aber auch Aggressivität, Streitlust und Stimmungsschwankungen. Körperliche Symptome wie Herzrasen, Schweißausbrüche, Übelkeit und psychomotorische Unruhe sind häufig.
Halluzinogene
neben Angst, Stimmungsschwankungen oder gesteigerter Aktivität kommt es zu Halluzinationen (akustische, optische oder taktile) und paranoiden Vorstellungen.
Schädlicher Gebrauch
Durch den schädlichen Gebrauch kommt es zu körperlichen oder psychischen Schäden und zu Problemen bei zwischenmenschlichen Beziehungen. Eine psychische oder körperliche Abhängigkeit besteht jedoch nicht. Oft tritt der Missbrauch in Kombination mit anderen psychischen Störungen wie Depressionen, Angststörungen und Schizophrenie auf.
Empfehlung zum Umgang mit betroffenen Personen
Allgemeine Empfehlungen
- Eigensicherung erhöhen
- Aufmerksamkeit des Betroffenen durch Fragen oder einfache Aufforderungen erhöhen (Hinsetzen, Hände zeigen, Gegenstände weglegen)
- emotionale Verstärkung von Zuständen vermeiden
- Berührungen vermeiden
Besonderheiten bei wahnhaften / halluzinierenden Personen
- Gesprächsthemen vorgeben
- Gespräch kurzhalten
- offene Fragen vermeiden
- nach Gewalt- / Suizidabsichten fragen
- auf Äußerungen nicht mit Hohn und Spott reagieren, sondern neutral bleiben
Kontaktanlässe mit der Polizei
- regelmäßiger Kontakt im Rahmen der täglichen Aufgabenwahrnehmung (bspw. Bestreifung des Bahnhofes)
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