Was ist der Unterschied zwischen Rechtssubjekte und Rechtsobjekte?
Rechtssubjekte: Träger von Rechten und Pflichten – besitzen also Rechtsfähigkeit
Rechtsobjekt: jedes Gut, auf das sich die rechtliche Herrschaftsmacht des Rechtssubjekts erstrecken kann (zB Sachen, Immaterialgüter und Rechte)
Was ist Rechtsfähigkeit?
Fähigkeit, Träger von Rechten und den damit korrespondierenden Pflichten zu sein
Rechtsfähigkeit bringt folglich Anerkennung der einzelnen Person als Rechtssubjekt zum Ausdruck (beginnt beim Menschen mit der Geburt)
In welche Personengruppen sind Rechtssubjekten eingeteilt?
Natürliche Personen
Juristische Person
Rechtsfähige Personengesellschaft
Was sind natürliche Personen?
Menschen mit Vollendung der Geburt (Überschrift vor § 1 BGB)
vor Geburt (Nasciturus) keine Rechtspersönlichkeit
Was sind Juristische Personen?
von Rechtsordnung geschaffen und als selbständige Rechtsträger anerkannte Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (= Kunstgebilde)
juristische Person sollen Träger von Rechten und Pflichten sein, nicht die hinter ihnen stehenden natürlichen Personen!
Was sind Personengesellschaften?
grds. keine eigene Rechtspersönlichkeit – Handelnde (natürliche) Personen stehen im Vordergrund → diese Personen (Gesellschafter) sind Inhaber und auch für Leitung zuständig (Ausnahme: Kommanditisten bei der KG)
teilw Angleichung der Personengesellschaften an juristische Personen, zB OHG und KG – haben gewisse Rechtsfähigkeit und können Träger von Rechten und Pflichten sein (Einzelheiten später)
Was ist Geschäftsfähigkeit?
Fähigkeit, wirksam Rechtsgeschäfte, also Geschäfte, die eine Änderung der Rechtslage zum Gegenstand haben, in eigenem Namen abzuschließen:
volle Geschäftsfähigkeit: mit Vollendung des 18. Lebensjahres, § 2 BGB
geschäftsunfähig: vor Vollendung des 7. Lebensjahres – Rechtsgeschäfte sind nichtig (vgl. §§ 104, 105 BGB) Beispiel: 5-jähriges Kind ist zwar rechtsfähig, nicht jedoch geschäftsfähig, (§ 104 Nr. 1 BGB).
beschränkte Geschäftsfähigkeit: Personen, die zwar das 7., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind nicht geschäftsunfähig, sondern gem. §§ 107 bis 113 BGB beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Beispiel: Kaufvertrag, den 17-jähriger abschließt, schwebend unwirksam (§§ 106, 107 BGB) bis gesetzlicher Vertreter (idR Eltern) dies genehmigen (§ 108 BGB), oder bspw Taschengeldparagraph einschlägig ist (§ 110 BGB)
Erwachsene können auch geschäftsunfähig sein: Rechtsgeschäfte unwirksam (vgl. §§ 104 Nr. 2, 105 BGB) – Einwilligungsvorbehalt bei Betreuung entsprechend Regelungen über beschränkte Geschäftsfähigkeit bei Mdj, vgl. § 1903 BGB
Wie ist die Geschäftsfähigkeit von natürlichen Personen?
Beginn der Geschäftsfähigkeit mit Volljährigkeit, dh mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB)
Unterfälle der Geschäftsfähigkeit sind Ehefähigkeit und Testierfähigkeit.
Ehefähigkeit (dh Fähigkeit, wirksam eine Ehe einzugehen): grds mit Vollendung des 18. Lebensjahres und an Geschäftsfähigkeit gekoppelt (§ 1303 BGB)
Testierfähigkeit (dh Fähigkeit, wirksam ein Testament zu errichten o. Erbvertrag zu schließen) tritt mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein (§ 2229 Abs. 1 BGB)
Wie ist die Geschäftsfähigkeit von juristischen Person?
juristische Personen sind niemals geschäftsfähig – werden gesetzlich vertreten durch ihre verfassungsmäßig bestimmten Vertretungsorgane (organschaftliche Vertretung)
Vertretungsorgane → natürliche Person handlungsfähig und schließen im Namen der juristischen Person Rechtsgeschäfte Beispiele: § 35 Abs. 1 GmbHG: Geschäftsführer/in oder §§ 76, 78 AktG: Vorstand
Was ist die Deliktsfähigkeit?
Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen verantwortlich zu sein (und damit auf Schadensersatz zu haften), § 828 BGB
§ 828 Abs. 1 BGB: Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sind für einen von ihnen zugefügten Schaden nicht verantwortlich
§ 828 Abs. 2 BGB: 7 bis 9-Jährige sind für unvorsätzliche Verletzungen im Straßen-, Schienen- und Schwebebahnverkehr nicht verantwortlich
§ 828 Abs. 3 BGB: Jugendliche von 7 bis 17 Jahren sind für Verletzungen nicht verantwortlich, wenn sie bei Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben → wenn Minderjährige nach der individuellen Verstandsentwicklung nicht in der Lage war, das Gefährliche des Tuns zu erkennen und für die Folgen des Handelns geradezustehen
Wass ist die Straffähigkeit?
Fähigkeit, für Straftaten verantwortlich zu sein:
§ 19 StGB: Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Kinder) sind absolut schuldunfähig (und damit zugleich strafunmündig)
Jugendliche, also Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 1 Abs. 2 JGG) sind zwar schuldfähig, die Schuldfähigkeit muss aber positiv festgestellt werden (§ 3 JGG)
Heranwachsende, dh die 18-, aber noch nicht 21-Jährigen (§ 1 Abs. 2 JGG) sind – wie alle Volljährigen grds voll schuldfähig, außer, es liegt ein Fall des § 20 StGB (geistige Störung, Volltrunken etc.) vor
Was ist die Rechtsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit bei Mensch mit Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) bis zu seinem Tod
vollendet ist Geburt mit dem vollständigen Austritt eines lebenden Menschen aus dem Mutterleib (anders im Strafrecht!)
Nasciturus: ungeborener Mensch (Kind im Mutterleib; lat.: Nasciturus) ist unter Zugrundelegung der Definition des § 1 BGB also nicht rechtsfähig aber BGB behandelt Nasciturus teilw. so als sei es geboren → gesetzliche Fiktion: § 1923 Abs. 2 BGB fingiert Erbfähigkeit
Was sind Einzelunternehmer?
selbstständige Betätigung einer natürlichen Person im Wirtschaftsverkehr:
Beachte: Einzelunternehmen ist nicht Rechtssubjekt
Inhaber ist Rechtssubjekt: Träger von Rechten und Pflichten ist also Inhaber und haftet mit gesamten Vermögen
kein Stammkapital und keine Handelsregistereintragung erforderlich → daher wohl einfachste und günstigste Art, ein Gewerbe auszuüben
Was ist ein Kaufmann?
Ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, § 1 HGB
Handelsgewerbe ist eine auf Gewinnerzielung und dauernde Wiederholung gerichtete selbstständige Tätigkeit ≠ nicht Freiberufe (zB Rechtsanwälte = Einzelunternehmer)
Zusatz „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e.Kfr.“ erforderlich (§ 19 HGB) Name iVm Zusatz bildet rechtsverbindliche Bezeichnung – die „Firma“ - im Geschäftsverkehr → dh führen einer Firma ist also nur bei Eintragung ins Handelsregister erlaubt, sonst nicht! Beispiel: „Fa. Wein, Whiskey & More, Inh: Ina Meier e.Kfr.“
Warum hat die Rechtsordnung juristische Personen „erschaffen“?
juristische Personen ermöglichen Bestand eines Rechtssubjekts über größeren Zeitraum, unabhängig vom Bestand seiner Mitglieder Beispiel: Wenn ein Vereinsmitglied stirbt, erlischt seine Rechtsfähigkeit als natürliche Person – dagegen bleibt der Verein als juristische Person bestehen
Was sind die Merkmale der juristischen Person?
Rechtspersönlichkeit mit Rechtsfähigkeit, dh juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten
Entstehung durch Eintragung in ein Register, zB Handelsregister
Struktur: körperschaftlich, dh Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig
Fremdorganschaft: handeln durch Organe, zB Vorstand − Anzahl der Organe nicht einheitlich!
BGB AT kennt zwei Typen von juristischen Personen: Verein und Stiftung
Grundtypus der juristischen Person: eingetragener (Ideal-) Verein
Was ist ein Verein?
Vereine sind der freiwillige Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks
Was ist der Unterschied zwischen einem Idealverein und einem Wirtschaftsverein?
Idealverein mit Rechtspersönlichkeit = eingetragener Verein
Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit
Wirtschaftlicher Verein mit Rechtspersönlichkeit
Wirtschaftlicher Verein ohne Rechtspersönlichkeit
Merkmale eines Idealvereins mit Rechtspersönlichkeit
Entstehung durch Eintragung:
Eintragung ins Vereinsregister ist konstitutiv
− Vereinsregister ist ein öffentliches Register, in dem nach §§ 55 ff. BGB Mindestinformationen über den Verein verzeichnet sein müssen
− Jedermann hat gemäß § 79 BGB das Recht zur Einsichtnahme
Vertretung durch den Vorstand
Vorstand ist das Organ des Vereins, § 26 BGB
Haftung für Fehlverhalten der Organe, § 31 BGB
Mindestmitgliederzahl: mindestens sieben Mitglieder, § 56 BGB
Satzung muss Anforderung gem. §§ 57, 58 BGB entsprechen
Satzung muss die für das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen über die Organisation und die Mitgliedschaft enthalten
Merkmale eines Idealvereins ohne Rechtspersönlichkeit?
nicht eingetragener Idealverein
zwar keine juristischen Personen, für sie gelten dennoch die vereinsrechtlichen Vorschriften der §§ 24-53 BGB entsprechend
Merkmale Wirtschaftlicher Verein
Wirtschaftlicher Verein, wenn eine planmäßige, auf Dauer angelegte und nach außen gerichtete, dh über den vereinsinternen Bereich hinausgehende, eigenunternehmerische Tätigkeit, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielt, stattfindet
Beispiele: Taxizentrale ist wirtschaftlicher Verein, auch wenn Gewinn ausschließlich bei den Fahrern entsteht Gegenbeispiel: Sportverein, der auch eine Kantine betreibt, ist dagegen ein Idealverein – etwas anderes dürfte für einen Verein mit Profiabteilung gelten
Aktiengesellschaft (§ 1 Abs. 1 S. 1 AktG),
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 13 Abs. 1 GmbHG)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 278 AktG)
Genossenschaft (§ 17 Abs. 1 GenG)
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (§§ 171 ff. VAG)
Merkmale der GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Entstehung der GmbH durch Eintragung ins Handelsregister
damit Existenz als juristische Person (vgl. § 11 Abs. 1 GmbHG)
Träger von Rechten und Pflichten (vgl. § 13 Abs. 1 Halbs. 1 GmbHG);
sie kann ua Eigentum erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden (vgl. § 13 Abs. 1 Halbs. 2 GmbHG) – Rechtsfähigkeit
Haftung mit Gesellschaftsvermögen – Haftungsbeschränkung für Gesellschafter
Fremdorganschaft: Vertretung durch Geschäftsführer
körperschaftliche Struktur: Bestand ist unabhängig von Gesellschaftern
Merkmale einer Stiftung
§§ 80 ff. BGB: die im BGB geregelt zweite juristische Person
bei der Stiftung wird ein Vermögen zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks eingesetzt und verselbständigt
Gründung einer Stiftung
durch Erklärung des Stifters zu Lebzeiten nach § 81 BGB
oder durch eine Verfügung von Todes wegen gemäß § 83 BGB
Fiktion des § 84 BGB: eine Stiftung, die zum Zeitpunkt des Todes des Stifters noch nicht bestand, wird so behandelt, als habe sie bestanden
hierdurch wird (vgl. § 1923 Abs. 2 BGB) die Erbfähigkeit ermöglicht
Stiftung kann schon zu Lebzeiten des Stifters Vermögen erworben werden
Merkmale einer Personengesellschaft
§ 14 Abs. 2 BGB „(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.“
Begriff:
Vereinigung von mehreren natürlichen und/ oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften,
die sich zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks
auf der rechtsgeschäftlichen Grundlage eines privatrechtlichen Gesellschaftsvertrags
zusammengeschlossen haben, ohne dass dabei eine körperschaftliche Struktur wie bei einem Verein gegeben ist
Merkmale einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ff. BGB
Entstehung: allein dadurch, dass sich mindestens zwei Personen als Gesellschafter auf der Grundlage eines Vertrags („Gesellschaftsvertrag“) gegenseitig verpflichten, auf die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks hinzuwirken, § 705 Abs. 1 BGB
Gesellschaftsvertrag formlos (und damit auch mündlich und konkludent)
daher ist Gesellschaftern oft nicht bewusst, dass bereits durch den Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck eine GbR vorliegt
Beispiele: Zusammenschluss zu einer Reise- oder Fahrgemeinschaft sowie zu einer Lotterie- oder Spielgemeinschaft
Arten der Personengesellschaft
GbR
OHG
KG
Partnerschaft
Stille Gesellschaft
EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung)
Beachte: Personengesellschaften – anders als Körperschaften – grds. abhängig von der Existenz der Personen – dh keine Rechtspersönlichkeit
Personengesellschaften sind (waren) als besonderes vertragliches Vertrauensverhältnis zwischen Personen konzipiert
Konsequenz: durch Tod oder Kündigung eines Mitglieds wird Personengesellschaft „erschüttert“ und idR aufgelöst, so jedenfalls (noch) bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), vgl. §§ 727 Abs. 1 und 723 f. BGB
ABER: dies gilt heute so nicht mehr für zB Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaft, denn diese werden bei Tod oder Kündigung der Gesellschafter fortgesetzt, vgl. §§ 131 Abs. 3 Nr. 1 und 161 Abs. 2 und § 177 HGB und § 9 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Unterschiede zwischen
Unterschiede zwischenjuristische Personen und Personengesellschaften verwässern → daher auch sog. „quasi-juristischen Personen“ genannt
außerdem Rspr.: Rechtsfähigkeit der Außen-GbR anerkannt [vgl. auch § 705 Abs. 2 Alt. 1 BGB i.d.F. des MoPeG vom 10.8.2021]
Merkmale einer GbR
Verhältnis zwischen Geschäftsführung und Vertretung
Grundsatz: Gleichlauf zw. Geschäftsführung (betrifft das Dürfen im Verhältnis zu den anderen Gesellschaftern) und Vertretung (betrifft das Können im Verhältnis zu gesellschaftsfremden Dritten), § 714 BGB
Regelfall: Gesamtgeschäftsführung und Gesamtvertretung
Ausnahme: Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretung
Entkoppelung von Geschäftsführung und Vertretung im Gesellschaftsvertrag möglich: Übertragung der Vertretungsbefugnis auf einen oder mehrere Gesellschafter gerereglt [ab 1.1.2024 neuer § 715 BGB (Geschäftsführung) § 720 BGB (Vertretung) i.d.F. des MoPeG v. 10.8.2021]
Haftung der GbR
- aus Rechtsgeschäften: Verpflichtung durch Handeln der vertretungsberechtigten Gesellschafter, § 31 BGB analog
Haftung der Gesellschafter
akzessorische Haftung der Gesellschafter, § 128 HGB analog: Haftung besteht immer nur in Abhängigkeit der Gesellschaftschuld - Gesellschafter haftet auf die Höhe der jeweils bestehenden Gesellschaftsschuld [vgl. ab 1.1.2024 § 721 BGB i.d.F. des MoPeG vom 10.8.2021]
Rechtsobjekte teilen sich in —————
körperliche Gegenstände
nicht körperliche Gegenstände
Merkmale körperlicher Gegenstände
Sachen sind körperliche Gegenstände gem. § 90 BGB
Beachte: Sowohl Sachenrecht als auch §§ 90 ff. BGB beschäftigen sich nur mit den körperlichen Gegenständen, sprich den Sachen
Sowohl Sachenrecht als auch §§ 90 ff. BGB beschäftigen sich nur mit den körperlichen Gegenständen, sprich den Sachen
Körperlich, wenn Gegenstand fest, flüssig oder gasförmig und von seiner Umwelt abgrenzbar ist. Gegenstände können aus sich heraus, durch ein Behältnis oder durch eine Markierung abgegrenzt werden.
Allgemeingüter wie Luft, Meer oder fließende Gewässer sind keine Sachen
Beachte: Begriff der Sache nicht einheitlich in Rechtsordnung
Tiere gem. § 90a S. 1 BGB keine Sachen mehr, aber Regeln über Sachen finden grds. entsprechende Anwendung, § 90a S. 3 BGB
Welche Arten von Sachen gibt es?
Bewegliche und unbewegliche Sachen
Unbewegliche Sachen sind Grundstücke und damit Teile der Erdoberfläche, die im Grundbuch als Grundstücke geführt werden.
Alle übrigen Sachen sind bewegliche Sachen
Vertretbare und unvertretbare Sachen
§ 91 BGB: Sachen sind vertretbar, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden
Beispiel: Mehl ist vertretbare und Gemälde ist unvertretbare Sache
Was sind absolute Rechte?
− Inhaber haben absolute und unmittelbare Herrschaftsmacht über einen bestimmten Gegenstand.
− Bestehen an Sachen, bezeichnet man sie als dingliche Rechte, v.a. Eigentum, aber auch Sicherungsrechte wie Hypothek
Was sind relative Rechte?
− Immaterialgüterrechte: Herrschaftsrechte an geistigen Schöpfungen wie Patente und Urheberrechte
− Ansprüche: Recht, von einer Person ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB), z.B. Kaufpreisanspruch (vgl. § 433 Abs. 2 BGB) und Herausgabeanspruch nach § 985 BGB.
− Gestaltungsrechte: Recht einseitig auf ein Rechtsverhältnis einzuwirken (z.B. Anfechtung, Kündigung, Rücktritt)
− Persönlichkeitsrechte: Rechtsgüter wie Leben, Körper und Gesundheit, die in § 823 Abs. 1 BGB durch einen Schadensersatzanspruch geschützt werden
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