Einstellung von Tarifverträgen
Flächentarifvertrag: AG-Verband und Gewerkschaften schließen sich zusammen
-> flächendeckende Pauschaltarifverträge, z.b VW-Haustarif
Bestandteile von Tarifverträgen
schuldrechtlicher Teil:
-das was zw. Vertragsparteien gilt & eingehalten werden muss.
normativer Teil:
-Anwendungsbezogen
Inhalte von Tarifverträgen: Schuldrechtlicher Teil
Normativer Teil (Inhalte von Tarifverträgen nach § 1TVG)!!!
Abschlussnormen
Inhaltsnormen
Beendigungsnormen
1.Betriebsnormen
Betriebsverfassungsrechtliche Normen
Normen über gesamte Einrichtungen der Tarifparteien
Sonderfall Blitzaustritt
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