Nötigen
Nötigen ist die vorsätzliche Willensbeugung eines anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung.
Handlung
Duldung
Unterlassung
Handeln bedeutet, dass der Genötigte etwas aktiv durchführen soll.
Dulden bedeutet, dass der Genötigte etwas ertragen soll.
Unterlassen bedeutet, dass der Genötigte etwas nicht tun soll.
Gewalt
Gewalt ist der körperlich vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder zu erwartenden Widerstands.
Drohung
Drohung ist das in Aussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
empfindliches Übel
Empfindlich ist das Übel, wenn es geeignet ist, den Genötigten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren.
Verwerflichkeit
Verwerflichkeit ist ein erhöhter Grad sittlicher Missbilligung.
Amtsträger
Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter ist.
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