4.1 Allgemeine Aspekte der deutschen Rechtsprechung zu Migration
Frage der Staatsangehörigkeit
über St. wird definiert ob eine Person als Deutscher oder Ausländer gilt
Legaldefinition des Aufenthaltsgesetzes
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
Erwerb Deuscher Staatszugehörigkeit
3 Wege:
durch die Abstammung der Eltern
Geburtsort
Eheschließung oder Einbürgerung (Naturalisation)
Optionspflicht
kinder ausländischer Eltern die nach 1.1.2000 im deutschen Inland geboren wurden erhalten d. St. wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält
und unbefristete Arbeitserlaubnis besitzt.
Kinder die vor 1.1.2000 geboren sind erhielten übergangsweise Möglichkeit der Einbürgerung sofern sie am 1.1.2000 über rechtmäßigen Aufenthalt in D verfügten und 10te Lebensjahr ncoh nicht vollendet hatten
durch diese Regelung ca 50000 Personen eingebürgert
Verpflichtung
Kinder besitzen meist eine weitere St.a.
bis 2014 Pflicht sich zwischen 18 und 24 Lebensjahr zu entscheiden ob sie deutsche st behalten wolen
meist mit aufgabe der anderen Staatsbürgerschaft automatisch
nicht entscheiden führte zum Verlust der D . St
seit dez 2014 Optionszwang für Personen die im Inland aufgewachsen sind nicht mehr
als im Inland aufgewachsen gelten Personen die bis 21. Lebensjahr im Inland aufgehalten und 6 Jahre eine Schule besucht haben
4.2 Migrantengruppen in Deutschland und ihr rechtlicher Status
Aussiedler und Spätaussiedler
im Jahr 2011 fast die Hälfte aller in D lebenden Migranten
vor 1950 Status Flüchtlinge oder Vertriebene
seit 1. Januar 1993 bezeichnung Spätaussiedler
gelten als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes Art. 116 , erhalten nach Einreise deutsche St.
Aussiedler
sind geschichtsträchtige Migranten
verbinden moderne Einwanderungsland D mit lange Zurückliegenden Perioden als Auswanderungsland
fast die Hälfte der Spätaussiedler kommt aus der eh. Sowjetunion
sind meist Nachkommen der deutschen Auswanderer
Katharina die große
Heiratsmigrantin auf dem russischen Zarenthron 1762-1796
wurden angeworben um unbesiedeltes aber fruchtbares Land an der Wolga zu kultivieren
Aussiedlermigration 4 Phasen
1950 bis Ende 60er Jahre - Aussiedler die von den Folgen des 2. Weltkrieges durch Flucht und Vertreibung direkt betroffen waren
1970 - 1987 : Generationswandel, auch Personen wanderten aus die nicht von Krieg ect. betroffen waren, gehörten zu den Nachkommen (BVFG Bundesvertriebenengesetz erleichterte nachkommen)
1987 - 1992 : Öffnung der eh. kommunistischen Ostblockstaaten, Lieberalisierung der Ausreise, Einreisebeschränkung seitens der BR, ernormer Anstieg der Aussiedlermigration. Reaktion darauf Reform des BVFG durch Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG
1992 bis heute: das KfbG bildet Beginn der 4 Phase, kontinuirliche Begrenzung der Aussiedlerzuwanderung, Zuwanderungsgrenze 200.000, seit 1996 Sprachtests
Zuwanderung insgesamt
in den letzten 20 Jahren stark zurück gegangen
2010 - 1016 insg. nur 27.000 Aussiedler nach D
Arbeitsmigration und ihr rechtlicher Status:
Talentabwanderung
auch Brain drain genannt
Migration qualifizierter Kräfte
Brain drain - Talentzuwachs
verschlächterung durch die Abwanderung in den Herkunftsländern
wirtschaflich und gesellschaftlcihe verschlechterung
kann aber auch von Nutzen sein für H. L
Nutzen der Talentabwanderung 60er jahre zb
indische IT spezialisten wanderten in die USA
trugen dort zum Aufschwung der IT branche bei
bauten Kapital, Kow how , Kontakte auf
wanderten teils in den 90er Jahren zurück , bauten eigene Unternehmen auf
insg. Verlust für Indische WIrtschaft aber größer als Gewinn
deutsche Green Card
2000 Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische fachkräfte der Informations und Kommunikationstechnologie
seit Anwerbestopp 1973 , ausl. Arbeitnehmer wieder erwünscht
ziel war 20000 IT Fachkräfte, kamen aber nur 15000
Aufenthaltsgenehmigung waren 5 jahre inkl familie
blue card
Nachfolgeregelung zur green card blaue EU Karte
gemeinsame EU Aufenthaltsgenehmigung für hochqu. Arbeitnehmer
für Mangelberufe
2014 vergab die BR 12000 cards
Voraussetzung: Hochschulabschluss, Arbeitsverhältnis mit Bruttojahresgehalt von mind. 50.800
bei Mangelberufen Grenze 39.624
Mangelberufe sind : Ärzte, Ingenieure, Mathematiker, Naturwissenschaftler, ITler
Flüchtlingsgruppen und ihr rechtlicher Status
2 große Kategorien
Personen mit Aufenthalststitel
Personen ohne Aufenthaltstitel
Personen mit : Flüchtlinge §3 AsylG, Asylberechtigte 16a GG, subsidär Schutzberechtigte
Personen ohne: Asylbewerber und Geduldete
Personen mit Aufenthaltstitel
Annerkannte Flüchtlinge:
Voraussertzung= Verfolgungsgründe
Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung
Bleibeperspektive: Auf. Erlaubnis für 3 Jahre anschließend (unbefristete) Niederlassungserlaubnis möglich
Asylberechtigte:
Voraussetzung = politische Verfolgung
Ausnahmen:
Herkunft aus sicherem Herkunftsstaat
Einreise über einen sicheren Drittstaat
Bleibeperspektive:
Aufenth. Erlaubnis für 3 Jahre, anschließend unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich
Annerkannte Flüchtlinge
annerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sind Personen mit Aufenthaltstitel
Voraussetzung - Verfolgungsgründe im Herkunftsland
unbefristete Niederlassungserlaubnis also unbefristetes Aufenthaltsrecht erst nach 5 Jahren
nach erbringung bestimmter Integrationsleistugen (sprachniveau A2)
und Sicherung des Lebensunterhalts
bei herausragender Integration schon nach 3 Jahren (sprachniveau C1) und Lebensunterhalt
Asylberechtigte
politische Verfolgung im Herkunftsland
geht vom Staat aus und keine Schutzmöglichkeit
ausgenommen Personen die über sicheren Drittstaat einreisen
Aufenthaltserlaubnis befristet 3 Jahre
anschließend Möglichkeit unbefristete Niederlassungserlaubnis
Subsidär Schutzberechtigte
Voraussetzung:
drohende Gefahr bei Rückkehr ins Herkunftsland (Folter, Todesstrafe)
individuelle Bedrohung im Rahmen eines bewaffneten Konflikts
Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr
Verlängerung um 2 weitere
Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren (sprachn. A2 , Sicherung Lebensunterhalt)
unbeschränkter Arbeitsmarktzugang
Subsidär Schutzberechtigt
Menschen ohne anerkannten Flüchtlings - oder Asylstatus,
droht ernsthafter Schaden bei der Rückkehr ins Herkunftsland
Auschlussgründe wenn Person als Kriegsverbrecher gilt, schwere Straftaten begangen hat, oder Gefahr darstellt
Rechtlich im Asylgesetz §4 Abs 1 geregelt
Geduldete:
Abgelehnter Asylantrag, Abschiebungshinderniss:
Reiseunfähigkeit bei Krankheit
Passlosigkeit
keine Verkehrswege
Duldung wird zu Beginng für 6 Monate ausgestellt dann verlängert
dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Geduldete
Alleinstehende nach 8 Jahren
Familien mit Kindern nach 6 Jahren
Jugendliche die eine Schule besuchen , nach 4 Jahren
Auszubildende erhalten eine Duldung für gesamtdauer ihrer Ausbildung
Achtung! Duldung erlischt mit Wegfall des Erteilungsgrundes
Asylbewerber:
Menschen über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde
entscheidet sich mit Entscheidung über Asylantrag
für Dauer des Asylverfahrens wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt
Flüchtlinge die Status eines Asylbewerbers haben
dh Asylantrag wurde noch nicht entschieden, Geduldete
Asylbewerber deren Antrag sich in Bearbeitung befindet erhalten Aufenthaltsgestattung für Dauer des Verfahrens
Geduldete
besitzen keinen Aufenthaltstitel ( auch Asylbewerber)
bei Geduldeten wurde Asylantrag abgelehnt
Rückkehr ins Herkunftsland ist aber nicht möglich (Krankheit, Passverlust)
erhalten Bescheinigung zur Aussetzung der Abschiebung (für 6 Monate)
Verlängerung möglich
Duldung erlischt fals Grund sich ändert
dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wenn 8 Jahre in D gelebt, gut integriert
bei Familien mit Kindern nach 6 Jahren
Beschäftigung nur mit Genehmigung
Vorrangprüfung
wird durch Neurregelung des Integrationsgesetz von August 2016 von 156 Agenturen für Asylb. und Geduldete für 3 Jahre ausgestzt
prüft ob ein deutscher oder ein anderer Arbeitnehmer aus EU für den konkreten Arbeitsplatz zu Verfügung steht
wenn alle ablehnen können Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung annehmen
Ablauf Asylantrag
Registrierung nach Einreise
nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung untergebracht
evtl Verteilung in ein anderes Bundesland (nach Quotensystem Königsteiner Schlüssel)
Flüchtling stellt einen persönlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration udn Flüchtlinge BAMF
BAMF legt Akte an, Bewerber erfasst (Foto, Fingerabdruck)
Bewerber erhält Ausweisdokument für vorübergehnden AUfenthalt
geprüft welches EU Land für Bewerber zuständig ist, richtet sich nach Erst Einreiseland
wenn D zuständig persöhnliche Anhörung zu FLüchtlingsgründen , Lebensumständen
Entscheidung des BAMF
Dublin 3 Verfahren
welches EU Land zuständig ist richtet sich nach Ersteinreiseland
Regelungen Familiennachzug
Gültig für anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidär Schutzberechtigte
Familienmitglieder erhalten auch Asyl
Ehegatten, Minderjährige Kinder, Personenberechtigten Eltern von minderjährigen
Regelungen für Familiennachzug 2018 durch hohe Zuwanderung aus Syrien zeitweilig begrenzt
Irreguläre Migration
Begriff Illegale Migration durch irreguläre Migration ersetzt
von Menschenrechtsvereinen benützt
weil Illegal oft mit Krimialität glelichgesetzt wird (Stigmatisierung)
oft lediglich Rechtsverstöße gegen Einreise, Aufenthaltsrecht…
undokumentierte Zuwanderung
von Nicht Regierungsorganisationen verwendet
Begriff ist ihrer Meinung Hauptmerkmal von Fehlen der Ausweisdokumente
öffentliche Debatte “kein Mensch ist Illegal”
ehrenamtliches Netzwerk, 1997 auf Documenta X in Kassel gegrüdet
Begriff Irregulär nur für Industriestaaten sinnvoll
Ursache von Irregulärer Migration
restriktive Asylpolitik
seit Beginn der 70er Jahre erschert es legal in die EU zu emigrieren
Hauptursache Regelung zum Asylkompromiss 1993
Vereinbarung zur Neuregelung des Asylverfahrensgesetztes, Änderung des Grundgesetztes durch CDU/CSU und SPD
wurde im Bundestag beschlossen
wesentliche Änderungen
Möglichkeiten auf erfolgreiche bewerbung für Asyl einzuschränken
Schaffung eines Asylbewerberleistungsgesetzes
eigenständigen Kriegsflüchtingsstatus
Asylkompromiss ist menschenrechtlich nicht haltbar
Auswirkung auf Arbeitsmarkt
die meissten kommen irregulär in die EU um zu arbeiten, meist geringe berufliche Qualifikation
meisst im Bau, HOtel, Gastwirtschaft, Land, Transportgewerbe beschränkt
Menschenhandel , Schleuserkriminalität
Frage der Sicherheit
EU reagierte 2005 mit Verabschiebung des Haager Programm welches ein Maßnahmenbündel gegen irreguläre Migration darstellt
Haager Programm
10 Punkte:
Grenzschutz
Partnerschaft mit Drittländern
Partnerschaft mit Herkunfts und Transitländern
Rückführungspolitik
Beschäftigungspolitik
Visapolitik
Informationsaustausch
polizeiliche Zusammenarbeit
Strafrecht
Legalisierungsmöglichkeiten
Blick auf irreguläre Migration
differenzierter Blick afu das Phänomen Migration
einige Formen regulärer Zuwanderung auch im Interesse der EU und der Mitgliedsstaaten
4.3 Internationale Rechtssprechung zu Migration
Genfer Flüchtlingskonvention
trat 1951 erstmalig in Kraft wurde 1967 um Protokoll erweitert
148 Staaten sind beigetreten (internationaler Flüchtlingsschutz)
regelt den Schutz von Flüchtlingen vor Verfolgung wg ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität, soziale Zug. oder politische Überzeugung
Artikel 33 Non Refoulement Verbot
Staat darf einen Flüchtling nicht in einen Staat ausweisen, in dem sein Leben oder Freiheit bedroht ist
Schengener Abkommen
1985
Vereinbarung über Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der EU
Schengen 1 Abkommen, stationäre Grenzkontrollen zwischen D, Frankreich, Beneluxländern abgeschafft
Grenzsicherung nach außen
intensive zusammenarbeit mit Polizei wg. Grenzüberschreitender Kriminalität waren Ziele
ausserdem vereinheitlichung Asylverfahren und gemeinsame Visa und Aufenthaltspolitik
ergänzendes Durchführungsabkommen 1990
Schengen 2 genannt
Spanien und Portugal wurden mit einbezogen
später Griechenland , Ösis, Skandinavien
1993 Drittstaatenregelung
ein Land kann Asylbewerber der über Drittland eingereist ist sofort wieder zurückweisen
dadurch seit 1.7.1993 verringerung der Anzahl der Personen einen Asylantrag zu stellen
Kritik an Regelung:
es geht nicht mehr vorranig um FLuchtgründe, vielmehr um Fluchtwege der FLüchtlinge
Ablösung Schengener Abkommen
1997 durch umfassenden Vertrag von Amsterdam
stärkung des Europäischen Parlaments
stärkere Zusammenarbeit der Justiz und Innenpolitik durch Schengener Abkommen
erweiterung der gemeinsamen Außen und Verteidigungspolitik
größere Bürgernähe
besserer Verbraucherschutz
Die Dublin Verordnung
1990 übereinkommen der Aufnahme von Flüchtlingen in EU
welcher Staat ist für Bearbeitung eines Asylantrages zuständig
2003 abgelöst durch Dublin Verordnung
mittlerweile Dublin 3 Verordnung
Flüchtling muss in dem Staat um Asyl bitten den er zuerst betreten hat.
dadurch aber überlastung einiger Länder
Urteil Europäischer Gerichtshof, 2011 keine FLüchtlinge mehr nach Griechenland zurückgeschickt
bedingungen unzumutbar
Diskussion
über aussetzung oder Modifizierung von Dublin
ohne Erfolg
überlegung mittels Quoten zu verteilen
nciht alle Länder wären entlastet
Sachverständigenrat deutscher Stiftung für Integration und Migration stellt neus Konzept vor FLüchtlinge gemessen Einwohnerzahl auch an Wirtschaftskraft und Arbeitslosenquote fair zu verteilen
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