Vor Ausbildungsbeginn
(2)
Gesetzlich nicht geregelt
-ohne Fristen
-von beiden Seiten
Probezeit
(4)
-Beide Seiten
-ohne Kündigungsgrund
-fristlos
-kein SchE
Nach Probezeit
(5)
Ordentliche Kündigung
-nur Azubi
-Aufgabe
-Wechsel
-Frist 4 Wochen
-Kein SchE
Außerordentliche Kündigung
-beide Seiten
-wichtigem Grund (Diebstal, Sexuelle Belästigung)
-kein schE
-länger als 2 Wochen unwirksam
Abschlussprüfung
Bestanden
-Ende der Berufsausbildung
-bei Weiterbeschäftigung
Unbefristetes ausbildungsverhältnis
Verlängerung gewünscht
(3)
Verlängerung bis zur nächsten wiederholungsprüfung
Max 1 Jahr
Abschlussprüfung kann 2x wiederholt werden
Keine Verlängerung gewünscht
(1)
Ausbildung endest beim vereinbarten Ende
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